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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97.OVG   

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https://dejure.org/1998,17524
OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97.OVG (https://dejure.org/1998,17524)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.11.1998 - 7 A 12844/97.OVG (https://dejure.org/1998,17524)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. November 1998 - 7 A 12844/97.OVG (https://dejure.org/1998,17524)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Wegen des der Genehmigungsbehörde zustehenden Beurteilungsermessens bei der Beurteilung der öffentlichen Verkehrsbelange nach § 13 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (vgl. BVerwGE 82, 260) sowie in der Situation der Auswahlentscheidung bei einer Bewerberkonkurrenz konnte der Kläger zwar mit seinem Verpflichtungsbegehren nicht voll durchdringen.

    Eine solche Vorstellung eines Gebietsschutzes ist durch die gesetzlichen Tatbestände nicht abgesichert, wie weit auch immer deren Anwendung zusammen mit der Würdigung sog. unbenannter öffentlicher Verkehrsinteressen (vgl. dazu BVerwGE 82, 260, 264) im Einzelfalle einen Schutz bewirken mag, der in der Tendenz die Bedienung eines Gebietes gleichsam aus einer Hand zu ergeben vermag.

    c) Auch sog. "unbenannte Versagungsgründe" im Sinne des Auffangtatbestandes der Ziffer 2, nämlich im Blick auf die Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen (BVerwGE 82, 260) schlagen hier nicht zu Lasten des Antrags des Klägers durch.

    Einer dennoch festzustellen Beeinträchtigung könnte im Übrigen durch Auflagen Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 82, 260, 266), etwa in Form der Ausklammerung von Haltestellen auf den Parallelstrecken, ohne dass der Hauptzweck der Einrichtung des Linienverkehrs im Antrag des Klägers daran scheitern müsste.

    Nahverkehrsplanung des Aufgabenträgers wie auch die eventuelle "Ersatzplanung" auf der Ebene der Konzessionsbehörde im Rahmen der ihr obliegenden Bewertung des öffentlichen Verkehrsinteresses samt der Kontrolle der Koordinierung der Planungsfunktionen durch die Genehmigungsbehörde unterliegen rechtsstaatlicher Abwägungskontrolle durch die Gerichte (vgl. BVerwGE 82, 260, 265).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95

    Rechtsschutz ; Konkurrentenstreitigkeiten ; Genehmigung eines Linienverkehrs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Vielmehr erweist sich die Auswahlentscheidung, die im Übrigen ohne Rücksicht auf die im Mindestmaß rechtsstaatliche gebotene Beteiligung des Klägers am Verfahren getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats DVBl 1997, 962 im vorliegenden Verfahren mit Hinweis auf BVerfG, DVBl 1989, 1247 sowie Busch, Anm. dazu, DVBl 1990, 106), als rechtswidrig.

    Anders wäre den als abwägungserheblichen geschützten Belangen (Art. 12 Abs. 1 GG) von Neubewerbern nicht Rechnung zu tragen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 05. Juni 1996, DVBl 1997, 962).

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67

    Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Das Gesetz verzichtet nicht auf die Notwendigkeit der differenzierten Betrachtung der einzelnen ausgeformten Versagungstatbestände (vgl. dazu BVerwGE 30, 352, 355; die Verneinung des Vorliegens des Tatbestandes der Buchstaben a) und b) wird auch dort danach beurteilt, dass zwischen Ausgangs- und Endpunkt der Linie weder auf der Straße noch auf der Schiene eine durchgehende Verbindung besteht).

    Dies würde im Interesse eines gesunden Wettbewerbs zum Nachteil der Verkehrsnutzer nicht wünschenswert sein (vgl. BVerwGE 30, 352, 356) und die Zurücksetzung des Neubewerbers für sich genommen nicht rechtfertigen können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 221/97

    Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen mit Omnibussen; § 13 Abs. 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    5) Für die Entscheidung des Senats kommt es danach nicht mehr darauf an, auch der Frage nachzugehen, ob die Leistungen der Beigeladenen zu 1) und 2) nicht eigenwirtschaftlich im Sinne der EG-rechtlichen Bestimmungen erbracht werden und damit ein subjektives Rechts des Klägers als Mitbewerber auf eine Einhaltung des Verfahrens nach § 13a PBefG zur Erteilung der Neugenehmigung an einen Konkurrenten entgegenstünde, das nur durch Aufhebung der entgegenstehenden - hier angegriffenen - Entscheidung gesichert werden könnte (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07. April 1998 - A 1/4 S 221/97 -).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 10.59
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Die bis zum Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetzes 1961 bestehende Lage war von rechtlichen Unsicherheiten gekennzeichnet (vgl. dazu BVerwGE 10, 49), was insbesondere auf Versuche der Besatzungsmächte zu einer Liberalisierung und Stärkung des Wettbewerbs sowie auch den danach ungeklärten Status des Vorrangs der Bundesunternehmen zurückzuführen war.
  • BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82

    Personenbeförderung - Beförderungsentgelt - Schülerfahrgeldermäßigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Dazu bedürfte es einer Aufschlüsselung der Problematik und Bewertung im Einzelnen, etwa auch unter Berücksichtigung der Preiswürdigkeit der Nahverkehrsangebote für die Bevölkerung und die damit verbundene Akzeptanz und Tragfähigkeit der Verkehre (vgl. BVerwGE 69, 104, 107).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Die Behörde ist im Rahmen der Neubescheidung des Antrags zugleich gehalten, insoweit über die Rücknahme der an die Beigeladenen ergangenen Genehmigungen zu befinden (vgl. zur Rechtslage im Bereich des Güterkraftverkehrsgesetzes BVerwGE 80, 270, 271, 272 = DVBl 1989, 557; zur Folgenbegleitungslast in solchen Fällen vgl. Senat, Urteil vom 21. Februar 1995, 7 A 11985/94).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Vielmehr erweist sich die Auswahlentscheidung, die im Übrigen ohne Rücksicht auf die im Mindestmaß rechtsstaatliche gebotene Beteiligung des Klägers am Verfahren getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats DVBl 1997, 962 im vorliegenden Verfahren mit Hinweis auf BVerfG, DVBl 1989, 1247 sowie Busch, Anm. dazu, DVBl 1990, 106), als rechtswidrig.
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