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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,42888
OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14.OVG (https://dejure.org/2014,42888)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2014 - 6 A 10051/14.OVG (https://dejure.org/2014,42888)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10051/14.OVG (https://dejure.org/2014,42888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 104a GG, Art 3 Abs 1 GG, § 8 Abs 5 KAG RP, § 9 Abs 3 Abf/AltLastG RP
    Bemessung von Gebühren; Festlegungen durch den Verordnungsgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen der Veranlassung der öffentlichen Leistung als individualisierender Zurechnungsgrund für die Abgrenzung zur Steuer; Bestimmen der verfassungsrechtlich zulässigen Gebührenhöhe maßgeblich durch die mit der Gebührenerhebung erkennbar verfolgten Gebührenzwecke; ...

  • esovgrp.de

    GG Art 3,GG Art 3 Abs 1,GG Art 104a,KAG § 8,KAG § 8 Abs 5,LAbfWG § 9,LAbfWG § 9 Abs 3
    Äquivalenzprinzip, Begleitschein, Begleitscheingebühr, Beitreibung, Bestimmtheit, Ermächtigung, Gebühren, Gebührenbeitreibung, Gebührenkalkulation, Gebührenrecht, Gebührenzweck, gefährlicher Unfall, Gegenleistung, Gegenleistungscharakter, Gemeinkosten, Gesamtkosten, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen der Veranlassung der öffentlichen Leistung als individualisierender Zurechnungsgrund für die Abgrenzung zur Steuer; Bestimmen der verfassungsrechtlich zulässigen Gebührenhöhe maßgeblich durch die mit der Gebührenerhebung erkennbar verfolgten Gebührenzwecke; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95

    Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Sie betrifft einen von der Allgemeinheit deutlich abgrenzbaren speziellen Personenkreis, nämlich den der nachweisverpflichteten Entsorger von Abfällen, und ist damit das Entgelt für die Inanspruchnahme der Überwachung der Abfallentsorgung nach der Nachweisverordnung (vgl. entspr. zu Flugsicherungsgebühren BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 11 C 12/95 -, juris Rn. 17).

    Dem Verordnungsgeber steht insoweit bei der Festlegung der Gebührentatbestände ein weiter Ermessensspielraum zu, der von den Gerichten auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung im Abgabenrecht (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht darauf geprüft werden kann, ob der Verordnungsgeber die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste Lösung gewählt hat, sondern nur darauf, ob einleuchtende Gründe für eine vorhandene oder fehlende Differenzierung gegeben sind und ob die getroffene Regelung willkürlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 11 C 12/95 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Vielmehr genügt die Anknüpfung an die Gegenleistungsfunktion für die begriffliche Abgrenzung zur Steuer, so dass es kompetenzrechtlich nicht darauf ankommt, ob die Bemessung der Gebühr sachlich gerechtfertigt oder möglicherweise überhöht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, juris Rn. 52 mit umfangreichen Nachw.).

    Als individualisierender Zurechnungsgrund reicht die bloße Veranlassung der öffentlichen Leistung aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4/04 -, NVwZ 2006, 589 [594] m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Vor diesem Hintergrund hat auch das Bundesverwaltungsgericht eine vergleichbare Formulierung in § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13, Satz 5 Luftverkehrsgesetz ("Bei begünstigenden Amtshandlungen kann daneben die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden") unbeanstandet gelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29/08 -, BVerwGE 135, 352, juris Rn. 14).

    Er darf, da Gebühren in der Regel in Massenverfahren erhoben werden, bei denen nicht jede einzelne Gebühr nach Kosten, Wert und Vorteil einer real erbrachten Leistung genau berechnet werden kann, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29/08 -, BVerwGE 135, 352, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 1801/07

    Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47 ff WasG ND -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Eine Gebührenbemessung ist dabei nur dann sachlich nicht gerechtfertigt, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu dem verfolgten Gebührenzweck steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Januar 2010 - 1 BvR 1801/07 -, NVwZ 2010, 831 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Die in Nr. 3.1.4 GebVerz begründete Kostenpflicht entsteht allein bei dem Nachweis einer Abfallentsorgung anhand eines Begleitscheins nach Maßgabe der Nachweisverordnung; sie weist damit die für eine Gebühr notwendige Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179/64, 2 BvR 476/64, 2 BvR 477/64 -, BVerfGE 20, 257 [269]).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Das Grundgesetz gibt einen spezifischen Gebührenbegriff nicht vor (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319, NVwZ 1996, 469 [472]).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Die sachliche Rechtfertigung der Gebührenhöhe kann sich jedenfalls aus den Gebührenzwecken der Kostendeckung, des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung sowie aus sozialen Zwecken ergeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98, 2 BvL 10/98, 2 BvL 11/98, 2 BvL 12/98 -, BVerfGE 108, 1, juris Rn. 57 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme abhängig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 -, BVerfGE 113, 167 [268 f.]).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Es besagt, dass die Gebühr nicht außer Verhältnis zu den mit ihr verfolgten Zwecken stehen darf (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 -, juris Rn. 41 f.).
  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10051/14
    Speziell für die Erhebung von Gebühren ist gefordert, dass der Gesetzgeber selbst die Gebührenzwecke erkennbar festlegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 2012 - 1 BvL 51/06 -, BVerfGE 132, 334, juris, Rn. 50 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 1.14

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Gebührenpflicht; Gebührentatbestand; Abfall;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 569/16

    Keine Gebühren bei Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

    Die Gebührenregelung muss verständlich sein und sich widerspruchsfrei in die normative Systematik einbetten lassen; sie muss so gestaltet sein, dass eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris, Rn. 16; VG Hannover, Urteil vom 25.5.2016 - 10 A 361/16 -, juris, Rn. 18 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 10.12.2014 - 6 A 10051/14 -, juris, Rn. 33).
  • VG Mainz, 28.11.2019 - 1 K 48/19

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Erteilung einer Erlaubnis zur

    Vielmehr sieht der parlamentarische Gesetzgeber ausdrücklich die Einbeziehung von Prozesskosten in der Gesetzesbegründung vor (vgl. LT-Drs. 16/1179, S. 70), was ohne Weiteres von dessen Typisierungs- und Pauschalisierungsbefugnis gedeckt und daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. zu "Kosten für Querschnittsaufgaben und Gemeinkosten" sowie "Kosten für Förder- und Beratungsmaßnahmen [...] und für das Justiziariat": OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10051/14 -, BeckRS 2015, 40547).
  • VG Berlin, 14.09.2016 - 4 K 3.14

    Gebühr für die Überwachung einer Akkreditierung

    Bei der Ausgestaltung einer Gebührenverordnung verbleibt dem Verordnungsgeber überdies im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein weiter Spielraum (OVG Koblenz, Urteil vom 10. Dezember 2014 - OVG 6 A 10051/14 -, juris, Rn. 33).
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