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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,6301
OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14.OVG (https://dejure.org/2015,6301)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2015 - 8 A 11003/14.OVG (https://dejure.org/2015,6301)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2015 - 8 A 11003/14.OVG (https://dejure.org/2015,6301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Nr 1 GewAbfV, § 6 S 1 Nr 4 GewAbfV, § 7 S 4 GewAbfV, § 17 Abs 1 S 2 KrWG, § 3 Abs 23 KrWG
    Abfallbeseitigungsrecht- Abfälle aus einem Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich-rechtliche Zuständigkeit für mit gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen vermischte Abfälle zur Verwertung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliche Zuständigkeit für mit gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen vermischte Abfälle zur Verwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Anschlusspflicht bei Nachweis der energetischen Verwertung von anfallenden Abfällen eines Krankenhauses

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Energetische Verwertung

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Überlassung gemischt anfallender Krankenhausabfälle nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Anschluss- und Benutzungspflicht für Gewerbebetriebe - ein Auslaufmodell?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 490
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
    Nach der Verordnung ist hiernach zu vermuten, dass nach Erfahrungen der Vollzugspraxis bei jedem Erzeuger und Besitzer von Abfällen, selbst wenn er die in der Gewerbeabfallverordnung geregelten Anforderungen an die Getrennthaltung bestimmter Abfälle einhält, zwangsläufig Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 C 25.03 -, BVerwGE 123, 1 und juris, Rn. 12).

    Die Behälterbenutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV darf nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der gesetzlichen Grundlage der Verordnung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005, a.a.O. und juris, Rn. 12).

    Keiner Behälterbenutzungspflicht unterliegen demnach Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, soweit sie nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 a.a.O., juris, Rn. 12; vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
    Insoweit ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass Abfälle, die ohne Verstoß gegen ein Trennungsgebot vermischt worden sind und die sowohl überwiegend verwertbar sind als auch einer Verwertung zugeführt werden, nicht als Abfälle zur Beseitigung angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 3 C 4.00 -, NVwZ 2000, 1178 und juris, Rn. 14 f.).

    Bei Verletzung einer Getrennthaltenspflicht kann Abfall zur Beseitigung nicht durch gezielte Beimengung verwertbarer Bestandteile der Überlassungspflicht entzogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000, a.a.O., juris, Rn. 18; Clemens, in: Schmehl, Gemeinschaftskommentar zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, 2013, § 17, Rn. 180).

  • VGH Bayern, 30.11.1999 - 20 B 99.1068

    Abfallüberlassung - Rechtsprechung geändert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
    Ist einer der dort aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist der entsprechende Abfall angefallen (Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42/07 -, BVerwGE 130, 127 und juris, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 30. November 1999 - 20 B 99.1068 -, BayVBl. 2000, 176 und juris, Rn. 19; Dieckmann in Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 15 Rn. 61).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-458/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
    Schließlich müssen andere Materialien ersetzt werden, die sonst für diesen Zweck hätten eingesetzt werden müssen, um dadurch natürliche Rohstoffquellen zu erhalten (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003 - Rechtssache C 458/00 - Rn. 32 - 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13

    Zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Zusammenhang mit Kinobetrieb

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
    Keiner Behälterbenutzungspflicht unterliegen demnach Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, soweit sie nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 a.a.O., juris, Rn. 12; vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13.OVG -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 42.07

    Haushaltsabfall; Abfallerzeuger; Abfallbesitzer; Restabfallbehälter; Sortieren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2015 - 8 A 11003/14
    Ist einer der dort aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist der entsprechende Abfall angefallen (Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 42/07 -, BVerwGE 130, 127 und juris, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 30. November 1999 - 20 B 99.1068 -, BayVBl. 2000, 176 und juris, Rn. 19; Dieckmann in Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 15 Rn. 61).
  • VG Trier, 12.09.2022 - 9 K 641/22

    Abfallentsorgungsgebührenheranziehung; Reduzierung des maßgeblichen

    So wurden etwa fehlerhaft beigebrachte Restabfälle in dem R. Container in der Werkstatt festgestellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei solchen vermischten Abfällen unter Verstoß gegen das Trennungsgebot die widerlegliche Vermutung besteht, dass es sich um Abfälle zur Beseitigung handelt (OVG RP, Urteil vom 11. März 2015 - 8 A 11003/14.OVG, BeckRS 2015, 44039, Rn. 31, 32).
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