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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10.OVG (https://dejure.org/2010,7961)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.06.2010 - 8 B 10618/10.OVG (https://dejure.org/2010,7961)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 8 B 10618/10.OVG (https://dejure.org/2010,7961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18a Nr 7 S 1 AEG, § 18e Abs 2 AEG, Art 28 Abs 1 GG, § 123 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Eisenbahnrecht; ortsbildgerechte Gestaltung von Lärmschutzwänden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinde auf gerechte Abwägung ihrer Ortsbildbelange bei Einflussnahme auf die ortsbildgerechte Gestaltung von Lärmschutzwänden an einer Eisenbahnstrecke; Planfeststellung für den Bau neuer Strecken von öffentlichen Eisenbahnen; Überlassung der Gestaltung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 735
  • DVBl 2010, 990
  • DÖV 2010, 741
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08

    Veränderter Schallschutz an der ICE-Strecke Köln - Frankfurt/M. bei Görgeshausen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Diese ergibt sich aus der Geltendmachung einer möglichen Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 1 GG, Art. 49 Abs. 3 LV); allerdings nicht unter dem Aspekt der Planungshoheit als Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer gemeindlichen Planungen, denn die Antragstellerin hat sich nicht auf eine nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten Planung (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 23. April 2009 - 8 C 11025/08.OVG - ESOVGRP, m.w.N.) durch das Fehlen mit ihr abgestimmter Festsetzungen zur Gestaltung der Lärmschutzwände berufen.
  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasst die Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung aber auch das sogenannte Selbstgestaltungsrecht, das durch fachplanerische Maßnahmen betroffen sein kann, die das Ortsbild der Gemeinde entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987, BVerwGE 77, 134 und juris Rn. 13; Beschluss vom 5. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, S. 339 und juris Rn. 22; Beschluss vom 15. April 1999, NVwZ-RR 1999, S. 554 und juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Die Obliegenheit, fristgerecht Einwendungen zu erheben, gilt nach der Rechtsprechung auch für Gemeinden, die sich als Planbetroffene und unter Berufung auf ihr Selbstverwaltungsrecht gegen eine Fachplanung wehren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, S. 905, 907); wie alle sonstigen Betroffenen ist auch eine Kommune mit Einwendungen ausgeschlossen, die sie nicht innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997, BVerwGE 104, 79, 81 und Urteil vom 9. Februar 2005, NVwZ 2005, S. 813, 815).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Die Obliegenheit, fristgerecht Einwendungen zu erheben, gilt nach der Rechtsprechung auch für Gemeinden, die sich als Planbetroffene und unter Berufung auf ihr Selbstverwaltungsrecht gegen eine Fachplanung wehren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, S. 905, 907); wie alle sonstigen Betroffenen ist auch eine Kommune mit Einwendungen ausgeschlossen, die sie nicht innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997, BVerwGE 104, 79, 81 und Urteil vom 9. Februar 2005, NVwZ 2005, S. 813, 815).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasst die Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung aber auch das sogenannte Selbstgestaltungsrecht, das durch fachplanerische Maßnahmen betroffen sein kann, die das Ortsbild der Gemeinde entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987, BVerwGE 77, 134 und juris Rn. 13; Beschluss vom 5. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, S. 339 und juris Rn. 22; Beschluss vom 15. April 1999, NVwZ-RR 1999, S. 554 und juris Rn. 9).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Richtige Klageart für die Verfolgung eines solchen Anspruchs auf "schlichte" Planergänzung ist die Verpflichtungsklage, in deren Bereich vorläufiger Rechtsschutz nur mit einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO verfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1995, NVwZ 1996, S. 896 und Beschluss vom 10. Januar 1996, NVwZ 1997, S. 274, 275; Kipp/Schütz, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 20, Rn. 307 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Die Obliegenheit, fristgerecht Einwendungen zu erheben, gilt nach der Rechtsprechung auch für Gemeinden, die sich als Planbetroffene und unter Berufung auf ihr Selbstverwaltungsrecht gegen eine Fachplanung wehren (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995, NVwZ 1995, S. 905, 907); wie alle sonstigen Betroffenen ist auch eine Kommune mit Einwendungen ausgeschlossen, die sie nicht innerhalb der Einwendungsfrist vorgebracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997, BVerwGE 104, 79, 81 und Urteil vom 9. Februar 2005, NVwZ 2005, S. 813, 815).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts würde es die Anforderungen an die planerische Abwägung und an den notwendigen Regelungsgehalt der Planfeststellung überspannen, wenn in jedem Fall eine bis ins Detail gehende Planung verlangt würde; die Planungsbehörde braucht sich nicht um jede Kleinigkeit zu kümmern (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, UPR 1997, S. 327 und juris Rn. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.1996 - 11 VR 19.95

    Immissionsschutzrecht: Haftung für Mehrkosten infolge Verwirklichung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Richtige Klageart für die Verfolgung eines solchen Anspruchs auf "schlichte" Planergänzung ist die Verpflichtungsklage, in deren Bereich vorläufiger Rechtsschutz nur mit einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO verfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1995, NVwZ 1996, S. 896 und Beschluss vom 10. Januar 1996, NVwZ 1997, S. 274, 275; Kipp/Schütz, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 20, Rn. 307 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht der Gemeinde bei Geltendmachung der Betroffenheit im Recht auf Selbstverwaltung nur ein Anspruch auf Berücksichtigung ihrer abwägungserheblichen Belange zu (z.B. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, UPR 2001, S. 189 und juris Rn. 25 und 30).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Aus dem Selbstgestaltungsrecht ergeben sich erst dann Abwehransprüche, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, U. v. 15.12.2006 - 7 C 1.06 -, BVerwGE 127, 258, 268, Rdnr. 39; B. v. 15.04.1999 - 4 VR 18.98 -, NVwZ-RR 1999, 554, 555 l.Sp.; B. v. 05.12.1996 - 11 VR 8.96 -, NVwZ-RR 1997, 339 f.; OVG Rh.-Pf., B. v. 11.06.2010 - 8 B 10618/10 -, LKRZ 2010, 346 r.Sp.; Bayer. VGH, B. v. 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -, BayVBl. 2010, 112, 113 l.Sp.; Thür.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 8 A 10965/11

    Ziel der Raumordnung; Abweichung; Rechte der Belegenheitsgemeinde

    Das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht als Teil der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG räumt der Gemeinde ein Abwehrrecht gegen solche Maßnahmen ein, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 VR 18.98 -, NVwZ-RR 1999, 554 und juris, Rn. 9; OVG RP, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 8 B 10618/10.OVG -, LKRZ 2010, 346 und juris, Rn. 4; BayVGH, Urteil vom 6. März 2009 - 22 A 07.40036 -, BRS 74, Nr. 152 und juris, Rn. 26).
  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

    Aus dem Selbstgestaltungsrecht ergeben sich aber erst dann Abwehransprüche, wenn die Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 8 B 10618/10.OVG -, LKRZ 2010, 346).
  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

    X.........../Ortskern O......" oder eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts durch eine Beeinträchtigung des Ortsbilds in Betracht kommen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG-Rh.-Pf., Beschl. v. 11. Juni 2010, NVwZ-RR 2010, 735), da die Klägerin - mit der Folge einer insoweit gegebenen Klagebefugnis - geltend machen kann, durch den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss möglicherweise in ihrem Eigentumsrecht verletzt zu sein.
  • OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11

    Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion

    O......" Einschränkungen erhält oder eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts im Übrigen durch eine Beeinträchtigung des Ortsbilds möglich erscheinen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG-Rh.-Pf., Beschl. v. 11. Juni 2010, NVwZ-RR 2010, 735), kann an diese Stelle aber offen bleiben, da die Antragstellerin - mit der Folge einer insoweit gegebenen Antragsbefugnis - jedenfalls geltend machen kann, durch den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss möglicherweise in ihrem Eigentumsrecht verletzt zu sein.
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