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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06/OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06/OVG (https://dejure.org/2007,10807)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2007 - 3 B 11367/06/OVG (https://dejure.org/2007,10807)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06/OVG (https://dejure.org/2007,10807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Datenschutzkonformität der Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer Form übermittelten Dateien im Rahmen von disziplinarrechtlichen Ermittlungen; Tragfähigkeit einer im Disziplinarverfahren zu verhängenden Maßnahme von erheblichem Gewicht als ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG ... Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; BDSG § 28 Abs. 3 Nr. 1; ; BDSG § 28 Abs. 3 Nr. 2; ; BDSG § 28 Abs. 3; ; BDSG § 28; ; BDSG § 43 Abs. 2 Nr. 4; ; BDSG § 43 Abs. 2; ; BDSG § 43; ; GVG § 152 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 152 Abs. 2; ; GVG § 152; ; StPO § 105; ; POG § 85; ; POG § 87; ; LBG § 64; ; LBG § 73; ; LBG § 74 Abs. 1 Nr. 2; ; LBG § 74 Abs. 1; ; LBG § 74; ; LBG § 214; ; LDG § 29 Abs. 1 Satz 1; ; LDG § 29 Abs. 1 Satz 2; ; LDG § 29 Abs. 1; ; LDG § 29; ; LDG § 32 Abs. 1 Satz 2; ; LDG § 32 Abs. 1; ; LDG § 32 Abs. 2; ; LDG § 32 Abs. 3; ; LDG § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 318
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06
    Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG, NVwZ 2006, 1282).

    Angesichts des mit einer Durchsuchungsanordnung regelmäßig verbundenen Grundrechtseingriffs (Art. 13 Abs. 1 GG) darf die Anordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 LDG zwar nur dann getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde (vgl. für die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 27 Bundesdisziplinargesetz: BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006, NVwZ 2006, 1282).

    Diese Verhältnismäßigkeit im "engeren" Sinne ist regelmäßig gewahrt, wenn die vorliegenden Verdachtsmomente zumindest die Disziplinarmaßnahme einer Gehaltskürzung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für die Annahme besteht, der Beamte habe das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen, wobei für die obergerichtliche Überprüfung der Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses des Verwaltungsgerichts maßgeblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 294).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 3 A 11300/05

    Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts bei langjähriger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats verletzt ein Polizeibeamter, der in erheblichen Umfang einer entgeltlichen Nebentätigkeit nachgeht, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen nicht dienstfähig ist, seine ihm gemäß §§ 64, 214 LBG auferlegten Dienstpflichten in einem so erheblichen Maße, dass regelmäßig die schärfste Disziplinarmaßnahme zu auszusprechen ist (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, veröffentlicht in Juris und ESOVGRP).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06
    Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls einen hohen, letztlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG wurzelnden Rang hat (BVerfGE 65, 1 ff.), würde ein absoluter Vorrang der dienstrechtlichen Belange dem Rangverhältnis der betroffenen Schutzgüter nicht gerecht.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    Diese hat auch nach Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen der gemäß § 67 Abs. 1 BDG i.V.m. § 146 Abs. 1 VwGO statthaften Beschwerden zu erfolgen (vgl. GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 54; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - NVwZ-RR 2007, 318 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 08.08.2005 - 16a CD 05.1692 - juris; grundlegend: BVerfGE 96, 27).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte die ihm vorgeworfenen Dienstpflichtwidrigkeiten verübt hat und keine konkreten Umstände gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie gegen seine Schuld sprechen (BayVGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 16a CD 07.1 - juris; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.; GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 22 m.w.N.).

    Für die Klärung der Frage, ob diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzung gegeben ist, hat der Senat auf eine ex-ante-Betrachtung abzustellen; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses (OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - a.a.O. und Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 16a CD 07.1 - a.a.O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.; GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 26).

    Bei der Wahrnehmung ungenehmigter Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung ist daher regelmäßig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht zu ziehen (Senatsurteil vom 14.05.2008 - DL 16 S 3/07 - OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.); zumindest wird in solchen Fällen eine Zurückstufung angezeigt sein (BVerfG , Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    Wurden die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen verübt, genügt es, wenn gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens und gegen seine Schuld keine konkreten Umstände sprechen (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 6, v. 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20, u. v. 7. März 2007 - 16a CD 07.1 - , juris Rn. 23; OVG M-V, Beschl. v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 16. März 2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 11, und v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 5; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 22; Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 27 Rn. 3).

    Dabei kommt die Anordnung regelmäßig nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist, während sie jedenfalls dann unverhältnismäßig ist, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (so BVerfG, Beschlüsse v. 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24, und v. 14. November 2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 13; dem folgend: BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 14, v. 19. Oktober 2009, a. a. O., juris Rn. 26, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 32; OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 12, 25; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 14; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 10, 23; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 23; Wittkowski, a. a. O., § 27 Rn. 4).

    Im Einzelfall kann aber auch eine zu erwartende Gehaltskürzung eine Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnung rechtfertigen (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 23; angedeutet: OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 25).

    10 Anders als bei einer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollzogenen Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung, deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich ex ante, d. h. nach dem Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses des Anordnungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts zu beurteilen ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 11), bleibt es vorliegend dabei, dass der Disziplinarsenat über den Beschwerdegegenstand eine eigene Ermessensentscheidung gemäß § 27 SächsDG anhand des Sach- und Rechtsstands im Zeitpunkt seiner Entscheidung trifft, weil die begehrte Anordnung bisher nicht ergangen ist.

    Anders als beim erstinstanzlichen Anordnungsverfahren gemäß § 27 SächsDG, über dessen Kosten als unselbstständiges Nebenverfahren zum behördlichen Disziplinarverfahren (Teil 3 SächsDG) erst bei der das Disziplinarverfahren abschließenden Entscheidung (etwa gemäß § 37 SächsDG) zu befinden ist, stellt das dagegen gerichtete Beschwerdeverfahren gemäß § 68 SächsDG ein selbstständiges Zwischenverfahren dar, das systematisch zum gerichtlichen Disziplinarverfahren (Teil 4 SächsDG) gehört, so dass über dessen Kosten gemäß § 78 SächsDG unabhängig von dem in der Hauptsache geführten behördlichen Disziplinarverfahren zu entscheiden ist (ohne Begründung ebenso zum BDG: SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2011, a. a. O., juris Rn. 23; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 18; ähnlich zum dortigen Landesrecht: OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 24, und v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 15; a. A. zum BDG: BayVGH, Beschl. v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N. zu seiner Rspr.).

  • VG Düsseldorf, 22.02.2017 - 35 K 12521/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. März 2009 - DM 16 S 57/09 -, juris, Rdn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 16a CD 07.1 -, juris, Rdn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris, Rdn. 11, und vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris, Rdn. 5.
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06.OVG -,.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2008 - 3 A 11334/07

    Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Internethändler

    Die hiergegen vom Beklagten und seiner Mutter erhobene Beschwerde wurde durch Senatsbeschluss vom 12. Januar 2007 (3 B 11367/06.OVG) zurückgewiesen.
  • VG Trier, 13.11.2007 - 3 K 636/07

    Entfernung aus dem Dienst

    Die vom Beklagten gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung erhobene Beschwerde wurde durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 12. Januar 2007 (Az.: 3 B 11367/06.OVG) zurückgewiesen.

    Soweit der Beklagte sich hinsichtlich der Beweisführung insgesamt gegen die Verwertbarkeit der beschlagnahmten Beweismittel beruft, ist er darauf zu verweisen, dass die Durchsuchung der gemeinsam mit seiner Mutter bewohnten Wohnung aufgrund der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Verwaltungsgerichts Trier vom 18. September 2006 (Az. 3 0 806/06.TR) erfolgt ist, dessen Rechtmäßigkeit im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. Januar 2007 bestätigt wurde (Az. 3 B 11367/06.OVG).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - DL 16 S 559/23

    Anordnung der Durchsuchung der Wohnung; Verdacht der sexuellen Belästigung von

    Diese hat auch nach Vollziehung der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen der gemäß § 2 LDG i.V.m. § 146 Abs. 1 VwGO statthaften Beschwerde zu erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2020 - DL 13 S 2539/19 -, n.v.; Beschluss vom 16.03.2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 2; OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 12.01.2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09

    Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme,

    Dies hat der Richter, hier der Amtsrichter, bei der Durchsuchungsanordnung eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 1282 und OVG Koblenz, NVwZ-RR 2007, 318).
  • VG Hannover, 31.05.2012 - 18 A 3237/11

    Dienstvergehen; Entfernung; Erkrankung; Krankschreibung; Nebentätigkeit;

    Auch das OVG Koblenz hat mehrmals entschieden, dass ein Polizeibeamter, der in erheblichen Umfang einer entgeltlichen Nebentätigkeit nachgeht, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen nicht dienstfähig ist, seine ihm gemäß §§ 64, 214 LBG auferlegten Dienstpflichten in einem so erheblichen Maße verletzt, dass regelmäßig die schärfste Disziplinarmaßnahme auszusprechen ist (vgl. Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - zit. n. juris und Urteil vom 9. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -, veröffentlicht in Juris).
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte die ihm vorgeworfenen Dienstpflichtwidrigkeiten verübt hat und keine konkreten Umstände gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie gegen seine Schuld sprechen (BayVGH vom 7.3.2007 Az. 16a CD 07.1; OVG Rheinland-Pfalz vom 4.10.2002 DÖV 2003, 297; vom 12.1.2007 Az. 3 B 11367/06 juris; Köhler-Ratz BDG Rd.Nr. 4 zu § 27; vgl. zum Strafprozessrecht: BVerfG vom 14.1.2005 NJW 2005, 1707 f.; vom 10.11.1981 BVerfGE 59, 95/97).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20

    Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht;

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 16b DC 11.1037

    Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe der beschlagnahmten

  • VG Magdeburg, 16.04.2015 - 8 B 6/15

    Voraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungs- und

  • VG Wiesbaden, 21.04.2009 - 28 O 457/09

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren

  • VG Magdeburg, 08.07.2021 - 15 B 10/21

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung

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