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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,2651
OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11.OVG (https://dejure.org/2011,2651)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.04.2011 - 8 C 10056/11.OVG (https://dejure.org/2011,2651)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG (https://dejure.org/2011,2651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 63 Abs 2 AufbauG, § 34 Abs 1 BNatSchG, § 1 Abs 7 BauGB, § 1a Abs 4 BauGB, § 10 Abs 2 BauGB
    Lärmschutz; vorhandene Bebauung im Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit einer im Außenbereich vorhandenen Wohnbebauung ist wesentlich auf den Inhalt der ihr zugrunde liegenden Baugenehmigung abzustellen; Anforderungen an die FFH-Vorprüfung nach § 1a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 34 Abs. 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Schutzwürdigkeit einer im Außenbereich vorhandenen Wohnbebauung durch Abstellen auf die zugrunde liegende Baugenehmigung; Anforderungen an die FFH-Vorprüfung bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung einer Getreidemühle; Schutzniveau von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan "F. Mühle" unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Im Naturschutzgebiet

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 638
  • DVBl 2011, 786
  • DÖV 2011, 658
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Die danach erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung ist zweistufig ausgestaltet: Der eigentlichen (vollständigen) FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist eine Vorprüfung (sog. "Screening") vorgeschaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 BN 46/07 -, NVwZ 2008, 210 und juris, Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 38, m.w.N.; siehe auch Steeck/Lau, NVwZ 2008, 854, 855).

    Demnach ist im Rahmen einer FFH-Vorprüfung überschlägig zu klären, ob der Eintritt erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen Erhaltungszielen oder seinem Schutzzweck offensichtlich ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O., m.w.N.; s. auch Empfehlungen der LANA zu "Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura-2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)", S. 3, Nr. 2.2.1).

    Verbleibende Ungewissheiten erfordern nach dem Vorsorgeprinzip eine genauere Prüfung und daher die Durchführung der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.; s. auch LANA-Empfehlungen, a.a.O. sowie Schlussanträge der Generalanwältin K. vom 26. Januar 2004 - Rs. C-127/02 -, Slg. 2004 I-7405, 7434, Rn. 102).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine erhebliche Beeinträchtigung zumeist nicht ohne weiteres ausschließen lässt, wenn sich der Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit dem FFH-Gebiet überschneidet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.; ebenso zum Fachplanungsrecht, BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, Rn. 36).

    Bezugspunkt der FFH-Vorprüfung sind - ebenso wie bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung selbst - die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O., Rn. 40; zur Methodik der FFH-Vorprüfung im Einzelnen s. LANA-Empfehlungen, a.a.O., Nr. 2.2.4).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Es kann nicht angenommen werden, dass mit der Festsetzung der erweiterten Betriebsfläche des Mühlenbetriebs als Gewerbegebiet im Sinne von § 8 Abs. 1 BauNVO in Wahrheit ein "erheblich belästigender Gewerbebetrieb" ermöglicht werden soll, der ausweislich der §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO nicht in einem Gewerbegebiet, sondern nur in einem Industriegebiet im Sinne von § 9 Abs. 1 BauNVO zulässig wäre (vgl. zu dieser Problematik: BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 -, NVwZ 1993, 987 und juris, Rn. 12 und 15).

    Danach durfte die Antragsgegnerin als Plangeberin aufgrund der Typisierungswirkung der Einordnungen nach der 4. BImSchV (vgl. auch dazu: BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, a.a.O., Rn. 15) abwägungsfehlerfrei davon ausgehen, dass es sich bei dem Vorhaben grundsätzlich um einen "nicht erheblich belästigenden" und somit nach § 8 Abs. 1 BauNVO im Gewerbegebiet zulässigen Betrieb handelt.

    Sofern nämlich die Beigeladene beabsichtigt, den Mühlenbetrieb künftig in einem nach der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Umfang zu betreiben, wird dies in dem festgesetzten Gewerbegebiet nur zulässig sein, wenn der Betrieb sich als in der Weise atypisch erweist, dass er nach seiner Art und Betriebsweise von vornherein keine Störungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (vgl. auch dazu: BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, a.a.O., Rn. 15).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Die FFH-Vorprüfung ist zwar in § 34 BNatschG nicht ausdrücklich vorgesehen; ihre Notwendigkeit ergibt sich aber bereits aus dem Projektbegriff des § 34 Abs. 1 BNatSchG bzw. des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie): Nach der Rechtsprechung des EuGH sind "Pläne und Projekte" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie alle Maßnahmen, bei denen sich nicht schon im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand objektiver Umstände ausschließen lässt, dass sie das Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - (Herzmuschelfischerei), NuR 2004, 788, 790, Rn. 45).

    Verbleibende Ungewissheiten erfordern nach dem Vorsorgeprinzip eine genauere Prüfung und daher die Durchführung der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.; s. auch LANA-Empfehlungen, a.a.O. sowie Schlussanträge der Generalanwältin K. vom 26. Januar 2004 - Rs. C-127/02 -, Slg. 2004 I-7405, 7434, Rn. 102).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP; s.a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Eine Konfliktbewältigung konnte daher insoweit den nachfolgenden Genehmigungsverfahren überlassen werden (vgl. dazu HessVGH, Urteil vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, BauR 2001, 841).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 95/99 -, NVwZ 1999, 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84.OVG -, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 95/99 -, NVwZ 1999, 1338), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985 - 10 C 13/84.OVG -, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Insoweit genügt es nicht, auf Einzelbeobachtungen "schützenswerter Vogelarten" zu verweisen, zumal die genannten Arten Schwarzspecht, Grauspecht und Neuntöter in der Anlage 2 zu § 25 LNatSchG (unter Nr. 6616-402) lediglich als Nebenvorkommen und damit nicht als Vogelarten, die für die Bestimmung der Erhaltungsziele des Gebiets charakteristisch sind, aufgeführt werden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 7./8. November 2007 - 8 C 11523/06.OVG -, AS 36, 5, 16 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Dem Befreiungsbescheid kommt als rechtswirksamem Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zu, die einer inzidenten Prüfung seiner Rechtmäßigkeit im Normenkontrollverfahren entgegensteht (vgl. zur entsprechenden Tatbestandswirkung eines wirksamen raumordnungsrechtlichen Zielabweichungsbescheids das Urteil des Senats vom 26. Oktober 2010 - 8 C 10150/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 76, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11
    Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde auch hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass der Aufstellung eines (insbesondere vorhabenbezogenen) Bebauungsplans nehmen und sich dabei an Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren darf, solange sie zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 8 C 10611/08.OVG -, ESOVGRP; s.a. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1, Rn. 34; zu Erweiterungswünschen eines Betriebs als zulässigem Planungsanlass vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. März 2008 - 3 K 8/07 -, juris, Rn. 38 ff., m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 LC 37/07

    Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts; Zulassung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis eines Grundstückskäufers

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 5 S 1824/99

    Allgemeines Wohngebiet - der Gebietsversorgung dienende Bäckerei

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Auf einen Normenkontrollantrag der Antragssteller gegen den am 22. Juni 2010 als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erklärte der erkennende Senat den Bebauungsplan in dieser Fassung mit rechtskräftigem Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG - für unwirksam.

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG - und vom 19. Juni 2013 - 8 C 10489/12.OVG - in Bezug auf Normenkontrollanträge der Antragsteller gegen die früheren vorhabenbezogenen Bebauungspläne bereits ausgeführt hat, bestehen namentlich an der Antragsbefugnis beider Antragsteller keine Bedenken.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG - (NVwZ-RR 2011, S. 638 und juris, Rn. 64) zum (ersten) vorhabenbezogenen Bebauungsplan bereits ausgeführt hat, handelt es sich entgegen der Ansicht der Antragsteller vorliegend nicht um eine bloße "Gefälligkeitsplanung" zugunsten der Beigeladenen ohne hinreichende städtebauliche Rechtfertigung.

    Wie im Senatsurteil vom 12. April 2011 (a.a.O., Rn. 70) bereits dargelegt, ist darüber hinaus die grundsätzliche Einbeziehung des Flurstücks ...3 der Antragsteller in den Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu beanstanden.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. April 2011 (a.a.O., Rn. 67) in Ansehung eines früheren Befreiungsbescheides bereits ausgeführt hatte, kommt einem solchen Befreiungsbescheid als rechtswirksamem Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zu, die einer inzidenten Prüfung seiner Rechtmäßigkeit im Normenkontrollverfahren entgegensteht.

    Was zunächst die Frage der Beeinträchtigung des Erhaltungsziels "Erhaltung oder Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik" bei Vorkommen des Lebensraumtyps (LRT) 3260 "Fließgewässer" im Hinblick auf die abschnittsweise Verrohrung des Mühlgrabens angeht, hat der Senat bereits im Beschluss vom 13. März 2013 (a.a.O., S. 11 ff.) erkennen lassen, dass die im Urteil vom 12. April 2011 (a.a.O., Rn. 46 ff.) insoweit festgestellten Defizite in der neuen Fassung vollständig ausgeräumt worden sind.

    bereits ausgeführt hat, ist der im Senatsurteil vom 12. April 2011 (a.a.O., Rn. 52 ff.) beanstandeten Fehlgewichtung der privaten Lärmschutzbelange der Antragsteller dadurch, dass deren Grundstück lediglich das Schutzniveau einer "faktischen Betriebswohnung" bzw. eines Wohnens im Gewerbegebiet beigemessen und die Festsetzung der im Hinblick auf diese Wohnnutzung einzuhaltenden Lärmemissionskontingente an diesem Schutzniveau orientiert worden war, im neuen Bebauungsplan Rechnung getragen worden.

    Wie der Senat im Urteil vom 12. April 2011 (a.a.O., Rn. 71) bereits entschieden hat, ist die Festsetzung der Baugrenzen auf dem Flurstück Nr. ...3 weder willkürlich noch unverhältnismäßig.

  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

    Auf einen Normenkontrollantrag der Antragsteller erklärte das Oberverwaltungsgericht den am 22. Juni 2010 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan mit Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG - (NVwZ-RR 2011, 638) für unwirksam.

    Die Antragsteller wussten aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11 - (NVwZ-RR 2011, 638 = juris Rn. 71), dass das Gericht von einer Lage im Außenbereich ausging.

  • VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17

    Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot;

    Verzichtbar ist eine Verträglichkeitsprüfung daher nur, wenn eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke offensichtlich ausgeschlossen ist oder aus wissenschaftlicher Sicht keine ernst zu nehmenden Anhaltspunkte in diese Richtung weisen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26. November 2007 - 4 BN 46/07 -, juris = NuR 2008, 115 Rn. 7; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35/13 -, juris = NuR 2010, 797 Rn. 4; OVG Münster, Urteil vom 3. September 2009 - 10 D 121/07.NE - juris = NuR 2009, 801 (814); OVG Koblenz, Urt. v. 12.4.2011 - 8 C 10056/11- juris = NVwZ-RR 2011, 638; OVG Greifswald, Beschl. v. 5.11.2012 - 3 M 143/12 - juris = NJOZ 2013, 648 (649); OVG Magdeburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 - juris = NuR 2013, 507 (509 f.)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 8 C 11403/19

    Einwendungen gegen Bebauungsplan: Zählen E-Mails nicht?

    Ob die Einbeziehung einzelner Flächen eine sachnotwendige Ergänzung für die städtebauliche Entwicklung darstellt, kann nur anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung der konkreten städtebaulichen Situation und der von der Gemeinde angeführten städtebaulichen Ziele beurteilt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 C 1328/12.N -, juris, Rn. 96; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG -, juris, Rn. 70).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 8 A 10041/15

    "Freimersheimer Mühle": Keine Sanierungspflicht für etwaige Umweltschäden

    Einem dagegen gerichteten Normenkontrollantrag der Eigentümerin und des Mieters des dem Betriebsgrundstück benachbarten, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flurstück ... gab der erkennende Senat mit Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG - mit der Begründung statt, der Bebauungsplan genüge in Bezug auf die Bachverrohrung des Mühlbachs nicht den Anforderungen des Natura-2000-Gebietsschutzes.
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Seine Höhe hängt von der konkreten Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes ab und die wesentlichen Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde (Nr. 6.7 Abs. 2 TA Lärm; hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 07.05.2014 - 4 CN 5.13 - juris Rn. 26; OVG NRW, Urt. v. 24.08.2016 - 11 D 2/14.AK - juris Rn. 134 mwN; OVG Saarlouis, Urt. v. 11.12.2014 - 2 C 390/13 - juris Rn. 45; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.04.2011 - 8 C 10056/11 - juris Rn. 56).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10

    Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam

    Sofern es aber auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 WHG für eine Befreiung vom Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete im Überschwemmungsgebiet ankäme, wären deren Vorliegen durch Bescheid der unteren Wasserbehörde festzustellen (OVG RP, Urteil vom 12.04.2011, 8 C 10056/11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11446/19

    Städtebauliche Ergänzungssatzung nur für ein einzelnes Grundstück?

    Innerhalb des so gesetzlich gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z.B. Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, BVerwGE 156, 336 und juris, Rn. 12; OVG RP, Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG -, NVwZ-RR 2011, 638 und juris, Rn. 51 sowie Urteil vom 7. November 2018 - 8 C 10052/18.OVG -).
  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
    Ob die Einbeziehung einzelner Flächen in diesem Sinne eine für die städtebauliche Entwicklung sachnotwendige Ergänzung darstellt, lässt sich nur bei einer wertenden Gesamtbetrachtung der konkreten städtebaulichen Situation und der von der Gemeinde angeführten städtebaulichen Ziele beurteilen (Sächsisches OVG, Urteil vom 09.012.2011, Az.: 1 C 23/08, zit. nach Juris Rdnr. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2011, Az.: 8 C 10056/11, zit. nach Juris Rdnr. 70).
  • VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13

    Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; Verpflichtung zu

    Einem dagegen gerichteten Normenkontrollantrag der Eigentümerin und des Mieters des dem Betriebsgrundstück benachbarten, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flurstück 473 gab das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12. April 2011 - 8 C 10056/11.OVG (juris) - mit der Begründung statt, der Bebauungsplan genüge in Bezug auf die Bachverrohrung des M.bachs nicht den Anforderungen des Natura-2000-Gebiets-Schutzes.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 8 C 10052/18

    Abschattungseffekt; Abwägung; allgemeines Wohngebiet; Angebotsplan; Anlagenlärm;

  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrecht, Baurecht, Naturschutzrecht, Verwaltungsprozessrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 1231/13

    Gebietsgewährleistungsanspruch und Nachbarschutz bei Erteilung einer

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1915

    Immissionsschutz bei Gemengelage

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 9 ZB 14.1914

    Nachbarklage gegen Errichtung einer mechanisierten Postzustellbasis anstelle

  • VG Neustadt, 27.04.2012 - 4 L 290/12

    Vorläufiger Rechtsschutz Dritter gegen wasserrechtlichen Bescheid - hier: neues

  • VG Cottbus, 19.10.2021 - 3 L 204/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Baugenehmigung des Nachbarn

  • VG München, 27.04.2016 - M 9 K 15.5084

    Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden im Außenbereich

  • VG München, 10.01.2012 - M 1 K 11.4590

    Außenbereichsvorhaben; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 3 K 1028/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Mainz, 09.08.2017 - 3 K 1329/16

    Aussiedlerhof im europäischen Vogelschutzgebiet

  • VG München, 27.03.2012 - M 1 K 11.5898

    Masthähnchenstall mit 39.900 Tierplätzen; angrenzendes FFH-Gebiet; fehlerhafte

  • VG Neustadt, 14.05.2020 - 4 K 868/19
  • VG Cottbus, 15.09.2022 - 3 K 452/17
  • VG Düsseldorf, 20.10.2011 - 11 K 4298/10

    Anspruch von Bewohnern im Außenbereich auf Einhaltung der nach den einschlägigen

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