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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16.TR   

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https://dejure.org/2018,47370
OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16.TR (https://dejure.org/2018,47370)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2018 - 2 K 1876/16.TR (https://dejure.org/2018,47370)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 2 K 1876/16.TR (https://dejure.org/2018,47370)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Zuweisung zusammenhängend bebauter Orte zu unterschiedlichen Abrechnungseinheiten zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a
    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Zuweisung zusammenhängend bebauter Orte zu unterschiedlichen Abrechnungseinheiten zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 (-1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - BVerfGE 137, 1 = NVwZ 2014, 1448 , Rn. 46, 55) entschieden, dass die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße als Teil einer einheitlichen öffentlichen Verkehrseinrichtung nur für diejenigen Grundstücke in Betracht kommt, die von dieser einen jedenfalls potentiellen Gebrauchsvorteil haben, bei denen sich also der Vorteil der Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt.

    Der beitragspflichtige Vorteil liegt danach in der Möglichkeit der besseren Erreichbarkeit der beitragspflichtigen Grundstücke und der besseren Nutzbarkeit des Gesamtverkehrssystems sowie dessen Aufrechterhaltung und Verbesserung als solchem (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58).

    Der Satzungsgeber muss deshalb bei der Ausübung seines Gestaltungsermessens über die Festlegung abgrenzbarer Gebietsteile (vgl. § 10a Abs. 1 Satz 4 KAG ) darauf achten, dass die dort liegenden Grundstücke einen solchen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 63 f.).

    Die Voraussetzung eines konkret zurechenbaren Vorteils aufgrund einer ausreichend engen "Vermittlungsbeziehung" zwischen den eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen hinsichtlich des Anschlusses an das übrige Straßennetz (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 58) bedeutet danach für Großstädte und Gemeinden ohne zusammenhängendes Gebiet im Allgemeinen die Notwendigkeit zur Bildung mehrerer einheitlicher öffentlicher Einrichtungen von Anbaustraßen (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 62).

    In kleinen Gemeinden - insbesondere solchen, die nur aus einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort bestehen - werden sich hingegen einheitliche öffentliche Einrichtung und Gemeindegebiet häufig decken (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64).

    Ob die herangezogenen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil von dem Ausbau und der Erhaltung einer Verkehrsanlage haben, hängt nicht von der politischen Zuordnung eines Gebiets, sondern vor allem von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab, etwa der Größe, der Existenz eines zusammenhängenden bebauten Gebiets, der Topographie wie der Lage von Bahnanlagen, Flüssen und größeren Straßen oder der typischen tatsächlichen Straßennutzung (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64).

    Vielmehr kann dennoch eine enge "Vermittlungsbeziehung" aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130 ).

    Des Weiteren hat eine Gemeinde zu berücksichtigen, dass Gebiete mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand bei der Bildung einer Abrechnungseinheit nur zusammengeschlossen werden dürfen, wenn dies nicht zu einer Umverteilung von Ausbaulasten führt, die auch bei großzügiger Pauschalierungsbefugnis mit Rücksicht auf das Gebot der Belastungsgleichheit nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a.a.O., Rn. 65).

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 (- 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10 - BVerfGE 137, 1 = NVwZ 2014, 1448 , Rn. 64) ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Anbaustraßen in einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort regelmäßig zu einer einheitlichen öffentlichen (Verkehrs-) Einrichtung i. S. d. § 10a KAG zusammenzufassen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10852/14
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Hat der Stadtkern die Größe einer Gemeinde, die zur Gewährleistung eines konkret zurechenbaren Vorteils für jedes zu veranlagende Grundstück in mehrere öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen aufgeteilt werden muss, werden die erwähnten verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht allein dadurch erfüllt, dass abseits des Stadtkerns liegende Ortsteile als jeweils eigenständige Abrechnungseinheiten abgetrennt werden, der Stadtkern aber als einheitliche Einrichtung konstituiert wird (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG -).

    Eine zweigleisige Bahnlinie kann hingegen eine Zäsur darstellen, obwohl der Fahrverkehr den Bahndamm an drei Stellen und der Fußgängerverkehr an weiteren drei Stellen queren kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG -).

    Da die Unterführung an der Alten Darscheider Straße nur einspurig befahrbar (mit Ampelregelung) und die Durchfahrtshöhe auf 3, 20 m begrenzt ist, stellt sie keine hinreichende Querungsmöglichkeit für den Fahrverkehr dar (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10852/14.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können Zäsuren darstellen, die eine ansonsten zusammenhängende Bebauung trennen; insoweit ist die jeweilige örtliche Situation entscheidend (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75 ).

    So kann einer erhöht angelegten Bundesstraße keine trennende Wirkung zukommen, wenn sie an vier Stellen Unterführungen und an zwei Stellen Überführungen aufweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75 ).

    Diese Umstände können einen gravierend unterschiedlichen Ausbaubedarf auslösen: Während kürzlich erstmals hergestellte Erschließungsanlagen in einem Neubaugebiet im Allgemeinen auf längere Sicht nicht erneuert werden müssen, weisen die Straßen in schon länger bestehenden Baugebieten, deren übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, häufig einen akuten Erneuerungsbedarf auf (OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 6 A 10853/14.OVG -, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Die Abgrenzbarkeit von Gebietsteilen i. S. d. § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG kann sich aus der Aufteilung einer Gemeinde in Ortsbezirke ergeben (wie Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS 35, 209) kann sich die Abgrenzbarkeit von Gebietsteilen i. S. d. § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG auch aus einer rechtlichen Aufteilung einer Gemeinde in Ortsbezirke ergeben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (wie OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232 ).

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Auch einer Bahnlinie, deren Querung wegen einer Bahnüberführung nicht mit Hindernissen verbunden ist, kann eine trennende Wirkung fehlen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130 ).

    Vielmehr kann dennoch eine enge "Vermittlungsbeziehung" aufgrund der typischen tatsächlichen Straßennutzung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 2014, a. a. O., Rn. 64) insbesondere in dörflich strukturierten Bereichen und bei weniger prägnanten Zäsuren bestehen (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2016 - 6 A 11031/15.OVG -, KStZ 2016, 130 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Die zu beanstandenden Teilregelungen wirken sich auf die anderen in § 3 Abs. 1 ABS konstituierten Abrechnungseinheiten und den Satzungsinhalt im Übrigen nicht aus (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Die zu beanstandenden Teilregelungen wirken sich auf die anderen in § 3 Abs. 1 ABS konstituierten Abrechnungseinheiten und den Satzungsinhalt im Übrigen nicht aus (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16
    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die regelmäßig eine Aufteilung des Gemeindegebiets (bzw. Stadtteils) in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen entbehrlich macht, kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 875 = KStZ 2015, 213 ).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11862/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Verhältnis von Vorauszahlungsbescheid zu

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