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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,1756
OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG (https://dejure.org/2011,1756)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG (https://dejure.org/2011,1756)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG (https://dejure.org/2011,1756)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 165 Abs 1 S 2 Nr 3 AO, § 203 Abs 3 S 1 BauGB, § 10a Abs 8 KAG RP, § 3 Abs 1 Nr 4 KAG RP
    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei Golfplatzspielplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Klärung von Einzelfragen im Falle der vorläufigen Festsetzung eines Beitrags bis zu einer Entscheidung des BVerfG im Vorlageverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; KAG § 10a Abs. 3 S. 3
    Herbeiführung einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Klärung von Einzelfragen im Falle der vorläufigen Festsetzung eines Beitrags bis zu einer Entscheidung des BVerfG im Vorlageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 330
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Die Vorläufigkeitserklärung lässt aber das Rechtsschutzinteresse des Klägers an der Klärung der übrigen, im Zusammenhang mit seiner Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen streitigen Fragen nicht entfallen (vgl. BFH, XI R 4/03, juris; BFH, III B 73/94, BFHE 176, 435, juris), sondern ermöglicht gerade eine Entscheidung über diese Fragen (vgl. BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris).

    Deshalb bejaht der Bundesfinanzhof (BFH, III R 61/91, BFHE 167, 279, juris) einen Rechtsanspruch auf Vorläufigkeitserklärung des angegriffenen Abgabenbescheids hinsichtlich einer vor dem Bundesverfassungsgericht umstrittenen gesetzlichen Regelung, wenn in dem Klageverfahren noch andere Fragen streitig sind.

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Nichts anderes folgt aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, 9 LA 23/10, juris), das für ein Golfplatzgelände - ohne Unterscheidung zwischen Golfplatzspielflächen und Golfübungsflächen - eine Gewichtung von 0, 0333 abgelehnt, einen Nutzungsfaktor von 0, 5 aber gebilligt hat.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Es handelt sich dabei um keine "echte" Rückwirkung, weil der Beginn ihrer zeitlichen Anwendung nicht auf einen Zeitpunkt festgelegt wurde, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (vgl. hierzu BVerfG, 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, juris).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Mit den Änderungsbescheiden vom 12. Dezember 2011 wurde die Beitragserhebung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig festgesetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem aufgrund des Beschlusses des VG Koblenz vom 1. August 2011 im Verfahren 4 K 1392/10.KO anhängigen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Damit hat sich die Beklagte für den in § 10a Abs. 3 Satz 3 KAG normierten Mindest-Gemeindeanteil entschieden, der nach der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/318, S. 9) und der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris) nur dann ausreichend ist, wenn das Verkehrsaufkommen fast ausschließlich den Grundstücken im Abrechnungsgebiet zuzurechnen ist, d.h. wenn nahezu der gesamte Verkehr von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgeht bzw. dorthin führt.
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Der Senat (OVG RP, 6 A 10505/10.OVG, NVwZ-RR 2010, 938, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden, dass sich eine Gemeinde nicht für ihr gesamtes Gebiet entweder für die Erhebung von Einmalbeiträgen oder von wiederkehrenden Beiträgen entscheiden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Der Senat (OVG RP, 6 A 10505/10.OVG, NVwZ-RR 2010, 938, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden, dass sich eine Gemeinde nicht für ihr gesamtes Gebiet entweder für die Erhebung von Einmalbeiträgen oder von wiederkehrenden Beiträgen entscheiden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Damit hat sich die Beklagte für den in § 10a Abs. 3 Satz 3 KAG normierten Mindest-Gemeindeanteil entschieden, der nach der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/318, S. 9) und der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris) nur dann ausreichend ist, wenn das Verkehrsaufkommen fast ausschließlich den Grundstücken im Abrechnungsgebiet zuzurechnen ist, d.h. wenn nahezu der gesamte Verkehr von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgeht bzw. dorthin führt.
  • BVerwG, 22.03.1974 - VII C 31.72

    Nichtbestehen der Zweigstellensteuerpflicht - Berichtigung einer ursprünglich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Diese Änderung der Bescheide durch Vorläufigkeitserklärung (vgl. hierzu BFH, II R 117/93, BFHE 173, 390, juris) verhindert den Eintritt der materiellen Bestandskraft der Abgabenfestsetzung (BVerwG, VII C 31.72, BVerwGE 45, 106), soweit es um die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a KAG geht.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 9 S 1624/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zum Ausschluss aus der Schule bei einem einmaligen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11
    Damit hat sich die Beklagte für den in § 10a Abs. 3 Satz 3 KAG normierten Mindest-Gemeindeanteil entschieden, der nach der Begründung des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 15/318, S. 9) und der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris) nur dann ausreichend ist, wenn das Verkehrsaufkommen fast ausschließlich den Grundstücken im Abrechnungsgebiet zuzurechnen ist, d.h. wenn nahezu der gesamte Verkehr von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgeht bzw. dorthin führt.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 4/03

    Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks beschränkt die Bestandskraft des Bescheides

  • BFH, 11.02.1994 - III R 117/93

    Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10845/00
  • BFH, 10.02.1995 - III B 73/94

    Klage wegen Kinderlastenausgleich für Eltern mit einem Kind im Jahr 1986: -1.

  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, in der zitierten Entscheidung damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

    "Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, (...) damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a. a. O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

    Dass dabei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende, bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (OVG RP, Urteil vom 9.3.2015 - 6 A 10054/15; Beschluss vom 24.2.2012 - 6 A 11492/11) und die Ermittlung der Längen der einzelnen Verkehrsanlagen und des dort gegebenen Verhältnisses zwischen Anlieger- und Durchgangsverkehrs nicht Voraussetzung für die rechtmäßige Festlegung des Gemeindeanteils sein sollte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11; Urteil vom 15.3.2011 - 6 C 11187/10; Urteil vom 16.3.2010 - 6 A 11146/09), mag vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Intentionen vertretbar gewesen sein.

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Verminderung der Gemeindeanteile, wie sie auf der Basis der bisher üblichen Mischsätze ermittelt worden waren, in der zitierten Entscheidung damit begründet, dass bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10 a Abs. 3 KAG der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehrs gewichten müsse; dabei sei der gesamte innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anliegergrundstücken ausgehende bzw. dort hinführende Verkehr als Anliegerverkehr zu bewerten (vgl. ebenfalls: OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O. und Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - ).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht ( OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - ).

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

    Die Rückwirkung begegnet auch deshalb keinen rechtlichen Bedenken, weil die vorausgegangene ABS 2013 u.a. mangels einer Begründung gemäß § 10a Abs. 1 Satz 4 KAG unwirksam, zumindest aber in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft war (vgl. zur Rückwirkungsbefugnis in diesem Fall u.a.: OVG RP, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11).
  • VG Neustadt, 31.08.2020 - 3 K 60/20

    Zur erstmaligen rückwirkenden Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

    Eine rechtlich zweifelhafte Norm - dies gilt auch für Satzungsbestimmungen - darf also rückwirkend durch eine rechtlich unbedenkliche ersetzt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11.OVG, Beschluss vom 19.10.2010 - 6 B 11106/10.OVG; Urteil vom 29.9.2009 - 6 A 10025/09.OVG).
  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 564/15

    Erhebung von Ausbaubeitragskosten

    Allerdings hat das OVG Rheinland-Pfalz bereits mehrfach entschieden, dass ein Verteilungsmaßstab, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschoßen bestimmt, regelmäßig zwischen ein- und zweigeschoßig bebaubaren Grundstücken unterscheiden muss (Urteil vom 19.5.2015 - 6 A 11006/14; Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11; Urteil vom 26.5.2010 - 6 C 10151/10 u.a.).
  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 443/15

    Bildung einer Abrechnungseinheit

    Allerdings hat das OVG Rheinland-Pfalz bereits mehrfach entschieden, dass ein Verteilungsmaßstab, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, regelmäßig zwischen ein- und zweigeschoßig bebaubaren Grundstücken unterscheiden muss (Urteil vom 19.5.2015 - 6 A 11006/14; Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11; Urteil vom 26.5.2010 - 6 C 10151/10 u.a.).
  • VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15

    Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsbemessung

    Allerdings ist bei der Gewichtung anhand der Zahl der Vollgeschosse nach gefestigter Rechtsprechung zwischen ein- und zweigeschossiger Bebaubarkeit zu differenzieren (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2011 - 6 A 10870/11 m.w.N.).
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