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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12.OVG (https://dejure.org/2013,2116)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.01.2013 - 2 A 10626/12.OVG (https://dejure.org/2013,2116)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12.OVG (https://dejure.org/2013,2116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine rückwirkende Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Zuvielarbeit eines Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 73 Abs. 2; LMVergVO § 3 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an eine rückwirkende Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Zuvielarbeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht mehr abgebauten Überstunden eines pensionierten Polizisten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pensionierte Beamte - Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingt nicht abgebauten Überstunden - Vergütungsanspruch?

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden eines pensionierten Beamten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Überstundenvergütung für erkrankten und anschließend pensionierten Polizeibeamten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ausgleich der Überstunden für erkrankten und anschließend pensionierten Beamten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Überstunden müssen trotz Pensionierung nicht vergütet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pensionierter Beamter hat keinen Anspruch auf Vergütung von krankheitsbedingt nicht abgebauten Überstunden - Anspruch auf Vergütung für krankheitsbeding nicht genommenen Jahresurlaub nicht auf vorhandene Überstunden übertragbar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Überstunden ausbezahlen: nicht bei Dienstunfähigkeit // Ein Beamter ist zur Ableistung von Überstunden verpflichtet - kann er infolge Krankheit die Überstunden nicht abbauen, werden diese nicht ausgezahlt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 35.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Entsprechend dem aus den vorstehenden Regelungen deutlich werdenden Charakter der Mehrarbeitsvergütung, die eine eng begrenzte Ausnahme von der Verpflichtung des Beamten darstellt, bei zwingenden dienstlichen Erfordernissen über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus auch ohne Entschädigung Dienst zu verrichten, soll sie lediglich einen vorübergehenden außergewöhnlichen Bedarf decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 35/02 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39 ; OVG RP, Urteil vom 7. März 2007 - 2 A 10071/07.OVG -, LKRZ 2007, 238 und juris).

    Dabei hat er zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 35/02 -, a.a.O.).

    Denn der Dienstherr darf nicht auf Dauer einen Teil seines Personalbedarfs durch die Heranziehung der Beamten zur Dienstleistung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 35/02 -, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 7. März 2007 - 2 A 10071/07.OVG -, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Im Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten hat der Grundsatz von Treu und Glauben danach die Pflicht zum Ausgleich der Zuvielarbeit entstehen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 sowie Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32/10 -, BVerwGE 140, 351).

    Hiervon unabhängig ist es einem Beamten in dem von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägten gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn zuzumuten, seinem Begehren auf Gewährung von zeitlichem Ausgleich frühzeitig Ausdruck zu verleihen, zumal an einen solchen Antrag keine hohen Anforderungen zu stellen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 - , a.a.O.).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Die von ihm für sein Begehren herangezogene Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 3. Mai 2012, Az.: C-337/10, juris) sind ersichtlich nicht einschlägig, weil es vorliegend nicht um eine Mehrarbeit über die nach Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG festgesetzte durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum von 48 Stunden hinaus geht.

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Jahresurlaub (Urteil vom 20. Januar 2009 - Rs. C-350/06, Schultz-Hoff, und C-520/06, Stringer -, Slg. 2009, I-179; Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 -, NVwZ 2012, 688) ist auf die Unmöglichkeit der Inanspruchnahme eines durch Mehrarbeit erworbenen Freizeitausgleichsanspruchs nicht übertragbar.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2007 - 2 A 10071/07

    Keine Mehrvergütung für ehemaligen Kämmerer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Entsprechend dem aus den vorstehenden Regelungen deutlich werdenden Charakter der Mehrarbeitsvergütung, die eine eng begrenzte Ausnahme von der Verpflichtung des Beamten darstellt, bei zwingenden dienstlichen Erfordernissen über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus auch ohne Entschädigung Dienst zu verrichten, soll sie lediglich einen vorübergehenden außergewöhnlichen Bedarf decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 35/02 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39 ; OVG RP, Urteil vom 7. März 2007 - 2 A 10071/07.OVG -, LKRZ 2007, 238 und juris).

    Denn der Dienstherr darf nicht auf Dauer einen Teil seines Personalbedarfs durch die Heranziehung der Beamten zur Dienstleistung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 35/02 -, a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 7. März 2007 - 2 A 10071/07.OVG -, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990, BVerfGE 81, 363 [385] sowie Beschluss vom 24. November 1998, BVerfGE 99, 300 [330]; BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, NVwZ 2007, 342).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990, BVerfGE 81, 363 [385] sowie Beschluss vom 24. November 1998, BVerfGE 99, 300 [330]; BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, NVwZ 2007, 342).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können allenfalls unzumutbare Belastungen des Beamten berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - , BVerwGE 112, 308).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Im Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten hat der Grundsatz von Treu und Glauben danach die Pflicht zum Ausgleich der Zuvielarbeit entstehen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 sowie Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32/10 -, BVerwGE 140, 351).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 7.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zum Erfordernis der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. März 1990, BVerfGE 81, 363 [385] sowie Beschluss vom 24. November 1998, BVerfGE 99, 300 [330]; BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, NVwZ 2007, 342).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 2 A 10626/12
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Jahresurlaub (Urteil vom 20. Januar 2009 - Rs. C-350/06, Schultz-Hoff, und C-520/06, Stringer -, Slg. 2009, I-179; Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 -, NVwZ 2012, 688) ist auf die Unmöglichkeit der Inanspruchnahme eines durch Mehrarbeit erworbenen Freizeitausgleichsanspruchs nicht übertragbar.
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • VG Neustadt, 19.06.2019 - 1 K 71/19

    Abgeltung, Beamtenrecht, Beamter, Dienstunfähigkeit, Dienstvereinbarung,

    Die Ursache für das Unmöglichwerden eines Abbaus der Überstunden durch Freizeitausgleich fällt in die Risikosphäre des Klägers, nicht aber in die der Beklagten (BVerwG, Beschluss vom 23.1.1991 - 2 B 120/90, juris; Beschluss vom 25.5.1985 - 2 B 45/85, juris; OVG RP, Urteil vom 14.1.2013 - 2 A 10626/12.OVG; ESOVG).

    Eine generelle "Kommerzialisierung" von Mehrarbeit soll dagegen vermieden werden (OVG RP, Urteil vom 14.1.2013, a.a.O..

    Im Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten kann der Grundsatz von Treu und Glauben danach die Pflicht zum Ausgleich der Zuvielarbeit entstehen lassen (vgl. OVG RP, Urteil vom 14.1.2013, a.a.O.).

    Hiervon unabhängig ist es einem Beamten in dem von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägten gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn zuzumuten, seinem Begehren auf Gewährung von zeitlichem Ausgleich frühzeitig Ausdruck zu verleihen, zumal an einen solchen Antrag keine hohen Anforderungen zu stellen sind (OVG RP, Urteil vom 14.1.2013, a.a.O.).

    Die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Zuvielarbeit eines Beamten setzt also einen zeitnahen, d. h. noch im gleichen Haushaltsjahr gestellten Antrag des Betroffenen voraus (OVG RP, Urteil vom 14.1.2013, a.a.O.).

    Von einer solchen unzumutbaren Belastung kann jedoch keine Rede sein, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit des Beamten unter der gesetzlich höchstzulässigen Zahl von 48 Stunden bleibt (OVG RP, Urteil vom 14.1.2013, a.a.O.).

    Enthält die Richtlinie mithin schon keine Vorgaben zur Kompensation von Überschreitungen der europarechtlich vorgegebenen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, so ergibt sich ein solcher Anspruch erst recht nicht im Hinblick auf Überschreitungen der nationalrechtlich bestimmten Regelarbeitszeit, die - wie hier - erkennbar unterhalb der europarechtlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit bleiben (zu den vorstehenden Ausführungen: BVerwG, Beschluss vom 1.7.2014 - 2 B 39/13, juris; OVG RP, Urteil vom 14.1.2013, a.a.O. und VG Köln, Urteil vom 27.3.201 - 23 K 7322/17, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

    Es bedarf hier keiner Klärung, ob Mehrarbeit im Sinne des § 67 Abs. 3 LBG auch durch Eintrag von Arbeitszeiten in zeitlich begrenzte Vertretungspläne möglich ist (verneinend OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 14.01.2013 - 2 A 10626/12 -, Juris Rn. 23) oder diese nur im Wege der Einzelweisung angeordnet werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2018 - 6 A 1422/16

    Auszahlung einer Mehrarbeitsvergütung eines Beamten für Überstunden; Vorrang des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, a. a. O., Rn. 39; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, RiA 169 (172).
  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531

    Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung;

    Die Aufstellung und Praktizierung von Überstunden, die durch bloßen Eintrag von Arbeitszeiten in einem Dienstplan entstanden sind, kann einer Anordnung von Mehrarbeit grundsätzlich nicht gleichgesetzt werden (OVG RP U.v. 14.1.2013 - 2 A 10626/12 - juris Rn. 23), da in der Aufstellung von Dienstplänen nicht die für die Anordnung von Mehrarbeit erforderliche einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des Dienstherrn auf der Grundlage und unter Abwägung der im konkreten Zeitpunkt maßgebenden Umständen gesehen werden kann (BVerwG B.v. 3.1.2005 - 2 B 57.04 - juris Rn. 3 f.; U.v. 28.5.2003 - 2 C 28.02 - juris Rn. 14 und 2 C 35.02 - juris Rn. 11; BayVGH B.v. 31.3.2010 - 3 ZB 08.86 - juris Rn. 14).

    Der Billigkeitsanspruch kommt aber nur für Zuvielarbeit in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung, dass rechtswidrig zu viel Arbeit verlangt werde, folgenden Monat geleistet wurde (BVerwG U.v. 26.7.2012 - 2 C 29.11 - juris Rn. 26; U.v. 29.9.2011 - 2 C 32.10 - juris Rn. 19; OVG RP U.v. 14.1.2013 - 2 A 10626/12 - juris Rn. 32).

    Auch die Rechtsprechung des EuGH über die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Jahresurlaub (vgl. U.v. 3.5.2012 - C-337/10 - juris) ist auf die Unmöglichkeit der Inanspruchnahme eines durch unzulässige Zuvielarbeit erworbenen Freizeitausgleichsanspruchs nicht übertragbar (OVG RP U.v. 14.1.2013 a.a.O. Rn. 36).

  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 2 A 374/14

    Jahresarbeitszeitkonto; Polizeibeamter; Krankheit

    Dabei hat er zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2003 - 2 C 35.02 -, juris Rn. 14 f.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, juris Rn. 23 f.; VG Leipzig, Urt. v. 4. Juli 2013 a. a. O.).

    Diesen formalen und materiellen Anforderungen wird die Aufstellung und Praktizierung eines Dienstplans grundsätzlich nicht gerecht (BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2003 a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Januar 2013 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2018 - 6 A 1421/16

    Darstellen eines Dienstplans als Anordnung von Mehrarbeit; Erfolgen einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 -, a. a. O., Rn. 39; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, RiA 169 (172).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2020 - 4 S 1990/19

    Anspruch des Beamten auf Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

    Von daher mag die kurzfristige Anordnung zusätzlicher Dienste zwar seitens des Dienstherrn mit der Duldung oder gar Erwartung der Leistung von Überstunden verbunden sein; selbst wenn dies so wäre, wäre dies jedoch nicht mit einer Anordnung gemäß § 67 Abs. 3 Satz 2 LBG, Mehrarbeit zu leisten, gleichzusetzen (ebenso: OVG NRW, Urteil vom 12.04.2018 - 6 A 1421/16 -, Juris Rn. 41 f. [zur Parallelregelung des § 61 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW]; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14.01.2013 - 2 A 10626/12 -, Juris Rn. 23 f. [zur Parallelregelung des § 73 Abs. 2 Satz 1 LBG RP]; Bay. VGH, Beschluss vom 10.12.2013 - 3 ZB 09.531 -, Juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 3 A 2101/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2013 - 3 A 2225/09 -, Juris Rdn. 78; BayVGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 3 ZB 03.3190 -, Juris Rdn. 5; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, IÖD 2013, 93 = Juris Rdn. 27; OVG Saarl., Beschluss vom 6. September 2004, - 1 Q 52/04 -, Juris Rdn. 28 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. April 2013 - 5 LA 186/12 -, IÖD 2013, 153 = Juris Rdn. 8.

    Ohne Differenzierung zwischen Zeit der Erkrankung und anschließendem Ruhestand auch: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, IÖD 2013, 93 = Juris Rdn. 27.

  • VG Berlin, 11.12.2014 - 28 K 163.14

    Abgeltung ruhestandsbedingt nicht durch Zeitausgleich abgegoltener Überstunden

    Eine generelle "Kommerzialisierung" von Mehrarbeit soll dagegen vermieden werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, juris).

    Eine Anordnung von Mehrarbeit im Ausnahmefall ist hierin aber nicht zu sehen, allenfalls eine allgemeine Duldung von Überstunden (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Januar 2013 - 2 A 10626/12 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 2 A 11163/13

    Mehrarbeitsvergütung für Polizeibeamten - Verjährung

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 14. Januar 2013 (Az. 2 A 10626/12.OVG, IÖD 2013, 93) zugrunde lag.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - 6 A 9/16

    Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs eines Beamten auf finanziellen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - 6 A 2082/15

    Zahlung des finanziellen Ausgleichs für Zuvielarbeit durch Feuerwehrbeamte bei

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 3 ZB 14.1433

    Ruhestandsversetzung kein zwingender dienstlicher Grund für die

  • VG Leipzig, 04.07.2013 - 3 K 473/12

    Bestimmung der vom Beamten geschuldeten Dienstzeit; Arbeitsrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2018 - 6 A 2608/17

    Keine Rückzahlung ohne schriftliche Rüge

  • VG Saarlouis, 17.11.2015 - 2 K 412/14

    Abgeltung ruhestandsbedingt nicht durch Freizeitausgleich abgegoltener

  • VG Kassel, 04.10.2023 - 1 K 1987/21

    Finanzieller Mehrarbeitsausgleich bei Ruhestandseintriit

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