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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13.OVG   

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https://dejure.org/2014,2254
OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13.OVG (https://dejure.org/2014,2254)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13.OVG (https://dejure.org/2014,2254)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 6 A 10959/13.OVG (https://dejure.org/2014,2254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 18 AEUV, § 1 AGG, § 10 S 1 AGG, § 2 Abs 1 AGG, Art 3 Abs 1 GG ... mehr
    Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes - Ärzteversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes aus Stabilitätsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 883/2004/EG Art. 2 Abs. 1
    Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes aus Stabilitätsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altersbegrenzung bei Eintritt in Versorgungswerk für Zahnärzte zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Altersbegrenzung bei Eintritt in Versorgungswerk für Zahnärzte zulässig

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes - Ärzteversorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2010 - 6 A 10320/10

    Bei Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Rente für Arztwitwe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Entsprechendes muss für die hier in Rede stehende Altersgrenze in § 11 Nr. 2 der Satzung gelten, denn dieser liegen die gleichen - legitimen - sozialpolitischen Ziele der Allgemeinheit (s. zu diesem Erfordernis EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09 [Prigge] -, Rn. 80 ff.) zugrunde, nämlich das Funktionieren der berufsständischen Versorgung durch eine Risikobegrenzung im Interesse der Solidargemeinschaft (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 26. Mai 2010 - 6 A 10320/10.OVG -, ESOVG).

    Zudem bestehen begründete Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Regelungen, die Auswirkungen auf die Leistungen von Versorgungseinrichtungen der Angehörigen freier Berufe haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27/06 -, BVerwGE 129, 129 [Rn. 35], OVG RP, Urteil vom 26. Mai 2010 - 6 A 10320/10.OVG -, ESOVG m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2009 - 9 S 576/08

    Ausgestaltung der freiwilligen Zuzahlungsmöglichkeiten in das berufsständische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Denn je später Beitragszahlungen in diesem Versorgungssystem erfolgen, desto mehr belasten sie dessen Finanzierung, weil sich keine Zinsvorteile aus einer längeren Verweildauer mehr ergeben können, die den leistungsberechtigten Teilnehmern zugute kämen (vgl. VGH BW, Urteil vom 1. September 2009 - 9 S 576/08 -, juris, Rn. 37; VG Stuttgart, Urteil vom 9. Februar 2001 - 4 K 3265/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juni 2007 - 5 K 2394/05 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 13. März 2013 - 1 K 454/11 - juris).

    Es spricht zwar alles dafür, dass der Anwendungsbereich dieser Richtlinie im Falle einer Altersgrenze für die Aufnahme in ein berufsständisches Versorgungswerk auch unabhängig von dem Vorliegen eines grenzüberschreitenden Bezugs eröffnet ist (anders VGH BW, Urteil vom 1. September 2009 - 9 S 576/08 -, juris, Rn. 39 f.).

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    a) So scheidet eine Verletzung nationalen Verfassungsrechts unter dem Gesichtspunkt der Inländerdiskriminierung bereits deshalb aus, weil eine auf zwingenden Vorgaben beruhende Umsetzung des Rechtes der Europäischen Union nicht am Maßstab nationaler Grundrechte gemessen werden kann, auch wenn der Umsetzungsakt Ausübung deutscher Staatsgewalt ist (BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79 [95]; BVerfG, Urteil vom 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 -, NJW 2013, 1499 [1500]; dahingehend speziell zu Art. 3 Abs. 1 GG wohl auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, 737 [738]).

    Ob das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 21 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta - GrCh - gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GrCh anwendbar ist, weil die hier in Rede stehende Satzungsregelung, soweit sie im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG liegt, der "Durchführung des Rechts der Union" dient, kann offen bleiben (s. zum Anwendungsbereich der Grundrechtcharta einerseits BVerfG, Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07, NJW 2013, 1499 [1500]; andererseits EuGH, 26.2.2013, Rs C-617/10 [Akerberg Fransson]).

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 u.a. -, juris, Rn. 11 ff. m.w.N.).

    Insbesondere ist es nicht Sache der Gerichte zu entscheiden, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. entsprechend zum Sozialversicherungsrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 2013 - 1 BvR 131/13 u.a. -, juris, Rn. 14).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Ob das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 21 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta - GrCh - gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GrCh anwendbar ist, weil die hier in Rede stehende Satzungsregelung, soweit sie im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG liegt, der "Durchführung des Rechts der Union" dient, kann offen bleiben (s. zum Anwendungsbereich der Grundrechtcharta einerseits BVerfG, Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07, NJW 2013, 1499 [1500]; andererseits EuGH, 26.2.2013, Rs C-617/10 [Akerberg Fransson]).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes wegen der von dem Kläger gerügten Ungleichbehandlung von über 50jährigen Zahnärzten, die in den Zuständigkeitsbereich der Beklagten wechseln, mit über 50jährigen Zahnärzten, die ihre Tätigkeit in den Bereich anderer Zahnärztekammern verlagern, scheidet schon deshalb aus, weil Art. 3 Abs. 1 GG und entsprechend Art. 17 Abs. 1 LV jeweils nur Bindungswirkung für den jeweiligen Hoheitsträger innerhalb seines Herrschaftsbereichs entfaltet (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [241, Rn. 48] m.w.N.).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Nach den vorstehenden Ausführungen (s. unter I.) ist die Altersgrenze in § 11 Nr. 2 der Satzung auch ohne Weiteres angemessen und erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen (vgl. zu diesem Erfordernis auch EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 [Félix Palacios de la Villa/Cortefiel Servicios SA] -, NJW 2007, 3339 Rn. 71).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Zudem bestehen begründete Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Regelungen, die Auswirkungen auf die Leistungen von Versorgungseinrichtungen der Angehörigen freier Berufe haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27/06 -, BVerwGE 129, 129 [Rn. 35], OVG RP, Urteil vom 26. Mai 2010 - 6 A 10320/10.OVG -, ESOVG m.w.N.).
  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Insoweit sind allein die nationalen Regelungen, nicht jedoch das Unionsrecht maßgeblich (vgl. EuGH, Urteil vom 23. September 2008 - C-427/06 [Bartsch] -, NJW 2008, 3471 [Rn. 25]).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13
    Entsprechendes muss für die hier in Rede stehende Altersgrenze in § 11 Nr. 2 der Satzung gelten, denn dieser liegen die gleichen - legitimen - sozialpolitischen Ziele der Allgemeinheit (s. zu diesem Erfordernis EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09 [Prigge] -, Rn. 80 ff.) zugrunde, nämlich das Funktionieren der berufsständischen Versorgung durch eine Risikobegrenzung im Interesse der Solidargemeinschaft (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 26. Mai 2010 - 6 A 10320/10.OVG -, ESOVG).
  • VG Stuttgart, 09.02.2001 - 4 K 3265/00

    Rechtsanwaltsversorgung; Altersgrenze

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1988 - 13 B 308/87

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Androhung der Abschiebung;

  • VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05

    Altersgrenze für Aufnahme in die Versorgungsanstalt Baden-Württemberg für Ärzte

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • VG Freiburg, 13.03.2013 - 1 K 454/11

    Vereinbarkeit von RAVersorgG BW § 6 Abs 2 mit höherrangigem Recht

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05

    Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11

    Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig

  • VG Köln, 07.07.2016 - 1 K 5690/15

    Altersgrenze für Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte nicht zu

    Kennzeichnend für dieses zwischen dem reinen Kapitaldeckungsprinzip und dem Umlageverfahren angesiedelte Modell ist, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Versorgungseinrichtung sichergestellt wird, indem in der versicherungstechnischen Bilanz unter Einbeziehung der zu erwartenden Neuzugänge die künftigen Leistungen dem im gleichen Zeitraum vorhandenen Vermögen und den zu erwartenden Beiträgen gegenübergestellt werden, vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 21.09.2005 - 6 C 3.05 -, juris.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Altersgrenzen geeignet sind, zur finanziellen Stabilität von Versorgungswerken beizutragen, die sich nach dem offenen Deckungsplanverfahren finanzieren, vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 10.07.2014 - 9 S 858/13; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, juris Rn 26; VGH BW, Urteil vom 01.09.2009 - 9 S 576/08 -, juris, Rn. 37; VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2001 - 4 K 3265/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2007 - 5 K 2394/05 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 13.03.2013 - 1 K 454/11 - juris.

    Insbesondere ist es nicht Sache der Gerichte zu entscheiden, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, juris Rn. 28; VGH Mannheim, Beschluss vom 10.07.2014 - 9 S 858/13.

    Entsprechendes muss für die hier in Rede stehende Altersgrenze gelten, denn dieser liegen legitime sozialpolitische Ziele der Allgemeinheit zu Grunde, nämlich das Funktionieren der berufsständischen Versorgung durch eine Risikobegrenzung im Interesse der Solidargemeinschaft, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13, juris Rn. 43, Urteil vom 26.05.2010 - 6 A 10320/10.OVG.

    Die Benachteiligung wegen des Alters ist nach § 10 Abs. 1 S. 1, 2 AGG gerechtfertigt, weil sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, juris Rn. 49.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 858/13

    Wahrung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Altersversorgung durch das

    8 Aufgrund dessen bildet die Wahrung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Altersversorgung durch das beklagte Versorgungswerk einen Gemeinwohlbelang, der die Altersgrenze rechtfertigen kann, zumal dem Beklagten bei der Ausgestaltung seines Versorgungssystems ein Spielraum zukommt (vgl. Senatsurteil vom 01.09.2009 - 9 S 576/08 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2001 - 4 K 3265/00 -, AnwBl 2001, 691; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2007 - 5 K 2394/05 -, Juris).

    Es mag zwar andererseits auch manches dafür sprechen, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG im Falle einer Altersgrenze für die Aufnahme in ein berufsständisches Versorgungswerk unabhängig von dem Vorliegen eines grenzüberschreitenden Bezugs eröffnet ist (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, a.a.O.).

    Diese sachliche Rechtfertigung ist angesichts des bereits Ausgeführten aber gegeben und zur Vermeidung übermäßiger Versorgungslasten auch nicht unverhältnismäßig (vgl. Senatsurteil vom 01.09.2009 - 9 S 576/08 -, a.a.O., m.w.N.; insoweit übereinstimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, a.a.O.).

    Es spricht auch in der Sache alles dafür, dass die aufgeworfene Anwendbarkeitsfrage offen gelassen werden könnte, weil die Richtlinie 2000/78/EG eine spezielle Ausgestaltung des Verbotes der Altersdifferenzierung enthält und diese gerechtfertigt ist, womit eine Verletzung ausscheidet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 02.07.2015 - W 3 K 14.648

    Erstattung von Sachaufwandskosten und Anerkennung von Förderungsleistungen

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, B. v. 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 - juris Rn. 11 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 14.2.2014 - 6 A 10959/13 - juris Rn. 24).
  • VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
    Ferner dient die Ungleichbehandlung dazu, die im allgemeinen Interesse liegende Funktions- und Leistungsfähigkeit der Hinterbliebenenversorgung des Beklagten zu gewährleisten (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Februar 2014 - 6 A 10959/13 -juris).

    Insbesondere ist es nicht Sache der Gerichte zu entscheiden, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. entsprechend zum Sozialversicherungsrecht BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 2013-1 BvR 131/13 u.a. -juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Februar 2014 - 6 A 10959/13 - a.a.O.).

  • VG Würzburg, 15.01.2015 - W 3 K 14.589

    Kindertagespflege; statthafte Klageart bei vertraglicher Rechtsgrundlage;

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, B.v. 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 - juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.2.2014 - 6 A 10959/13 - juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18

    Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung;

    Verpflichtete nämlich Art. 3 Abs. 1 GG zur Gleichbehandlung der rein inländischen Sachverhalte mit den unionsrechtlich geprägten Konstellationen, würde er eine unionsrechtlich veranlasste Angleichung des innerstaatlichen deutschen Rechts in Sachbereichen bewirken, in denen der Europäischen Union gar keine Kompetenzen zustehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.2.2014 - 6 A 10959/13 -, juris Rn. 38 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 9 S 2122/14

    Baden-Württemberg; Ärzteversorgung, Anhebung des allgemeinen Abgabensatzes

    Die Funktions- und Leistungsfähigkeit der berufsständischen Versorgung liegt auch im allgemeinen Interesse (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.08.2007, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 10.07.2014 - 9 S 858/13 -, NJW-RR 2015, 312; HessVGH, Beschluss vom 27.07.2015 - 7 A 695/14.Z -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 6 L 853/14

    Fahrlehrerlaubnis; Fahrlehrerberechtigung; Österreich; österreichisch;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225 [241, Rn. 48], juris Rn. 48 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Februar 2014 - 6 A 10959/13 -, juris Rn. 40; VG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 K 2604/12 -, juris Rn. 41.
  • VG Trier, 12.11.2014 - 5 K 851/14

    Ärzteversorgung; Berufsunfähigkeitsrente; Ungleichbehandlung von niedergelassenen

    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Februar 2014 - 6 A 10959/13 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • VG Köln, 22.02.2022 - 7 K 4546/18
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.2009 9 S 576/08 - juris; bestätigt durch: BVerwG, Beschluss vom 16.04.2010 - 8 B 118.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2015- 6 A 10959/13 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2012 - 20 K 5747/11 - juris Rn 62; VG Köln, Urteil vom 20.04.2009 - 5 K 5141/08 - juris.
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