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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16.OVG (https://dejure.org/2017,5116)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.02.2017 - 6 A 10880/16.OVG (https://dejure.org/2017,5116)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 6 A 10880/16.OVG (https://dejure.org/2017,5116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 GebG RP, § 9 Abs 1 GebG RP, § 11b GlSpielWStVtrAG RP
    Regelgebühr für glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Regelgebühr i.H.v. 500,00 EUR für die glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle; Vereinbarkeit der Festsetzung mit dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsgrundsatz; Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Landesglücksspielgesetz ...

  • esovgrp.de

    LGebG § 3,LGebG § 9,LGebG § 9 Abs 1,LGlüG § 11b
    Amtshandlung, angemessenes Verhältnis, Aufwand, Bedeutung der Amtshandlung, Besonderes Gebührenverzeichnis, Ermessen, Ermessensausübung, fehlerfreie Ermessensausübung, Festsetzung einer Gebühr, Gebühr, Gebührenbescheid, Gebührenfestsetzung, Gebührenbemessung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer Regelgebühr i.H.v. 500,00 EUR für die glücksspielrechtliche Kontrolle einer Spielhalle; Vereinbarkeit der Festsetzung mit dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsgrundsatz; Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Landesglücksspielgesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. März 1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162) und des Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, AS 37, 351; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris) ist das Kostendeckungsprinzip nicht schon verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt, wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss.

    Dieser zusätzliche Aufwand, der mit der Kontrolle einer Spielhalle typischerweise verbunden ist, im Umfang je nach den besonderen Gegebenheiten der zu überprüfenden Spielhalle aber unterschiedlich ausfallen kann, musste nicht durch Erhebungen ermittelt, sondern durfte sachgerecht geschätzt werden (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - 12 A 11833/04

    Baugenehmigungsgebühr nicht nach Masthöhe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    31 2. Die angefochtene Kostenfestsetzung von 500, 00 EUR durch den angefochtenen Bescheid hält den in Nr. 1.8 des Besonderen Gebührenverzeichnisses vorgegebenen Gebührenrahmen ein und ist auch als Regelgebühr für die Kontrolle einer Spielhalle frei von Ermessensfehlern (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005 - 12 A 11833/04.OVG -, AS 32, 122).

    Denn die Regelgebühr von 500, 00 EUR steht in keinem Missverhältnis zu der vom Beklagten gebotenen Leistung und dem sich daraus für den Gebührenschuldner ergebenden Nutzen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 17. Februar 2005 -12 A 11833/04.OVG-, AS 32, 122).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 6 A 10393/15

    Gebührenerhebung für die Akteneinsicht in die Bauakte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. März 1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162) und des Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, AS 37, 351; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris) ist das Kostendeckungsprinzip nicht schon verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt, wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss.

    Dieser zusätzliche Aufwand, der mit der Kontrolle einer Spielhalle typischerweise verbunden ist, im Umfang je nach den besonderen Gegebenheiten der zu überprüfenden Spielhalle aber unterschiedlich ausfallen kann, musste nicht durch Erhebungen ermittelt, sondern durfte sachgerecht geschätzt werden (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. November 2016 - 6 A 10393/15.OVG -, juris).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Voraussetzung einer Gebührenerhebung ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 ) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272), dass zwischen der kostenverursachenden Leistung der Verwaltung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung besteht, die die Amtshandlung dem Gebührenschuldner individuell zuzurechnen gestattet; in der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird.

    Aus der Sicht des Bundesrechts ist es deshalb nicht zu beanstanden, wenn das Landesrecht als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne nicht nur denjenigen erfasst, der die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch denjenigen, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 9 A 100/15

    Heranziehung einer Kontrollstelle zu Verwaltungsgebühren für eine Überprüfung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Dabei hat der Beklagte in nicht zu beanstandender Weise die Vorbereitung, die Anfahrt, die Durchführung, die Rückfahrt sowie die Nachbereitung der Kontrollen einbezogen und sowohl Personal- als auch Sachkosten berücksichtigt (vgl. hierzu OVG NW, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 9 A 100/15 -, juris).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Dabei steht dem Gebührengesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu, welche individuell zurechenbaren Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will und welche nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 -, DVBl 1998, 1220 ).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Ein solcher Gebührenrahmen für eine Vielzahl vergleichbarer, teilweiser sogar identischer glücksspielrechtlicher Amtshandlungen ist in Nr. 1.8 des Besonderen Gebührenverzeichnisses festgelegt worden, ohne dass damit das abgabenrechtliche Bestimmtheitsgebot oder das Gleichheitsgebot verletzt wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 10 C 9.05 -, BVerwGE 126, 222 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 - 8 C 29.94 -, BVerwGE 100, 323).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Ein solcher Gebührenrahmen für eine Vielzahl vergleichbarer, teilweiser sogar identischer glücksspielrechtlicher Amtshandlungen ist in Nr. 1.8 des Besonderen Gebührenverzeichnisses festgelegt worden, ohne dass damit das abgabenrechtliche Bestimmtheitsgebot oder das Gleichheitsgebot verletzt wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2006 - 10 C 9.05 -, BVerwGE 126, 222 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 - 8 C 29.94 -, BVerwGE 100, 323).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Das Äquivalenzprinzip stellt somit die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - 4 C 179.65 -, BVerwGE 26, 305).
  • BVerwG, 28.09.1982 - 1 C 106.78

    Glücksspiel - Geschicklichkeitsspiel - Verlustgefahr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2017 - 6 A 10880/16
    Die von der Klägerin eingesetzten Geldspielgeräte sind mit einem Zufallsgenerator ausgestattet und bieten die Möglichkeit eines Gewinns, sind mithin Glücksspielgeräte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 6 C 1.01 -, BVerwGE 115, 179; BVerwG, Urteil vom 28. September 1982 - 1 C 106.78 -, juris).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05

    Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14

    Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr;

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
  • VG Mainz, 28.11.2019 - 1 K 48/19

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Erteilung einer Erlaubnis zur

    Das Kostendeckungsprinzip ist nämlich nicht schon dann verletzt, wenn in einem Einzelfall eine Gebühr die Aufwendungen für die besondere Leistung, für die sie gefordert wird, übersteigt, sondern erst dann, wenn die Gesamtheit der Gebühren für besondere Leistungen bestimmter Art die Gesamthöhe der Aufwendungen für diese besonderen Leistungen übersteigt, wobei das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand schwerwiegend und nachhaltig, das heißt wesentlich und nicht nur vorübergehend übersteigen muss (vgl. OVG RP, Urteil vom 14. Februar 2017 - 6 A 10880/16.OVG -, BeckRS 2017, 103912, Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Mainz, 31.01.2019 - 1 K 476/18

    Gebühr für die vor-Ort-Kontrolle einer Spielhalle nach zunächst unberechtigter

    Dieser zusätzliche Aufwand, der mit der Kontrolle einer Spielhalle typischerweise verbunden ist, musste nicht durch Erhebungen im Einzelnen ermittelt, sondern durfte sachgerecht geschätzt werden (vgl. hierzu ausführlich OVG RP, Urteil vom 14. Februar 2017 - 6 A 10880/16.OVG -, juris, Rn. 36).

    Die durchzuführenden Kontrollen haben für die Klägerin zwar auch einen hohen Nutzen, denn sie erhält nach beanstandungsfreier Kontrolle eine Bescheinigung und damit auch eine behördliche Bestätigung der glücksspielrechtlichen Unbedenklichkeit des Betriebs (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 14. Februar 2017 - 6 A 10880/16.OVG -, juris, Rn. 29).

  • VG Neustadt, 13.03.2018 - 5 K 510/17

    Gebührenforderung für eine glücksspielrechtliche Kontrolle in ihrer Gaststätte;

    Nach dieser Bestimmung ist eine Gebührenerhebung für glücksspielrechtliche Routinekontrollen betreffend die Einhaltung des Minderjährigenschutzes gegenüber den Betreibern von Gaststätten mit Glücksspielangeboten möglich, denn die Kontrollen erfolgen im Pflichtenkreis des jeweiligen Betreibers (vgl. zur Gebührenerhebung für glücksspielrechtliche Kontrollen in Spielhallen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Februar 2017 - 6 A 10880/16.OVG - veröffentlicht in ESOVG, m.w.N.).
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