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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09.OVG (https://dejure.org/2009,4092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2009 - 10 B 10601/09.OVG (https://dejure.org/2009,4092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 10 B 10601/09.OVG (https://dejure.org/2009,4092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EGVO 1290/2005 Art. 42 Nr. 8 b; ; EGVO 1290/2005 Art. 44 a; ; EGVO 1437/2007; ; EGVO 259/2008; ; EGVO 1782/2003; ; EGVO 796/2004; ; EGRL 95/46 Art. 7; ; AFIG; ; AFIVO; ; EMRK Art. ... 8; ; EMRK Art. 8 Abs. 1; ; EMRK Art. 8 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BDSG § 4 a; ; LDSG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Agrarförderung; EU-Agrarzahlung; EGFL; ELER; Subvention; Agrarfonds; Gemeinsame Agrarpolitik (GAP); Betriebsprämie; Direktzahlung; Datenschutz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; personenbezogene Daten; Verzicht; Klageverzicht; Einwilligung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet XIII

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Agrarsubventionen für das Jahr 2007 dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Agrarsubventionen für das Jahr 2007 dürfen veröffentlicht werden - Förderung der Transparenz bei zweckentsprechender Verwendung von EU-Geldern

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    EU-Subventionen für Landwirte dürfen veröffentlicht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Wiesbaden, 27.02.2009 - 6 K 1045/08

    Zur Veröffentlichung von Daten als Empfänger von Agrarbeihilfen - Zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Sie verfolgt ein legitimes Ziel, ist notwendig, um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union transparenter, demokratischer sowie durch Kontrolle der Öffentlichkeit effektiver zu machen und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (in Abgrenzung von: VG Wiesbaden, Vorlagebeschluss an den EuGH vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI -).

    Zur Begründung berief er sich vor allem auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 (6 K 1045/08.WI).

    Dabei teilt das Gericht nicht die vor allem vom Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2009 (6 K 1045/08.WI) vertretene Rechtsauffassung, die sich die Vorinstanz in dem angefochtenen Beschluss zueigen gemacht hat (vgl. auch die ähnliche Argumentation in dem Beschluss des VG Schleswig vom 22. April 2009 - 1 B 6/09 u.a. - und des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 539/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Außerdem haben die den Antragsteller betreffenden Angaben - wie das OVG Münster zu Recht hervorhebt (vgl. den Beschluss vom 27. April 2009 - 16 B 539/09 -) keine hohe Persönlichkeitsrelevanz.

    Nach alledem bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der die Veröffentlichung der Informationen gestattenden europarechtlichen Bestimmungen (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2009 16 B 539/09 - OVG S-H, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 MB 7/09 - VGH Ba-Wü, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 S 1166/09 - und HessVGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 B 1559/09 - a.A.: OVG M-P, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2009 - 2 M 77/09

    Internetveröffentlichung über Empfänger von Agrarzuwendungen aus EU-Mitteln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Dabei teilt das Gericht nicht die vor allem vom Verwaltungsgericht Wiesbaden in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2009 (6 K 1045/08.WI) vertretene Rechtsauffassung, die sich die Vorinstanz in dem angefochtenen Beschluss zueigen gemacht hat (vgl. auch die ähnliche Argumentation in dem Beschluss des VG Schleswig vom 22. April 2009 - 1 B 6/09 u.a. - und des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).

    Nach alledem bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der die Veröffentlichung der Informationen gestattenden europarechtlichen Bestimmungen (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2009 16 B 539/09 - OVG S-H, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 MB 7/09 - VGH Ba-Wü, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 S 1166/09 - und HessVGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 B 1559/09 - a.A.: OVG M-P, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Deshalb ist für das nationale und europäische Recht anerkannt, dass der Einzelne durch Einwilligung in die Weitergabe und Verarbeitung seiner persönlichen Daten auf den Schutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verzichten kann (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; s. auch Art. 7 Buchstabe a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. L 281, S. 31, sowie § 4a Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 [BGBl. I S. 66] und § 5 Abs. 1 und 2 des Landesdatenschutzgesetzes [LDSG] vom 5. Juli 1994 [GVBl. S. 293]).

    Das in Art. 8 Abs. 1 EMRK verankerte, europarechtliche Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gilt (wie auch das nationale Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl.: BVerfGE 65, 1) nicht uneingeschränkt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2009 - 10 B 10607/09

    Agrar-Subventionen für das Jahr 2008 dürfen veröffentlicht werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Rechtsbehelfe gegen die Veröffentlichung von Informationen über die EU-Agrarförderung haben schon dann keinen Erfolg, wenn der Leistungsempfänger im Verwaltungsverfahren auf sein Datenschutzrecht freiwillig verzichtet hat (wie Beschluss des Senats vom 10. Juli 2009 - 10 B 10607/09.OVG -).

    Zur Begründung dafür, dass die Datenschutzrechte hinsichtlich der Agrarförderung 2008 nicht mehr geltend gemacht werden können, verweist das Gericht auf die in ähnlichen Fällen ergangenen Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 2009 (10 B 10607/09.OVG u.a.) Darin heißt es:.

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Auch im Übrigen und unabhängig von den Erwägungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden und auch der Vorinstanz hegt der beschließende Senat keine Zweifel an der Wirksamkeit der einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen (vgl. zum Prüfungsmaßstab der "erheblichen Zweifel": EuGH, Urteil vom 9. November 1995 - C-465/93 [Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH u.a. ./. Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft], NJW 1996, 1333 f; Urteil vom 26. November 1996 - C-68/95 - [T. Port GmbH & Co KG ./. Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft], NJW 1997, 1225 f; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2008, DVBl. 2008, 569 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2009 - 1 S 1166/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Nach alledem bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der die Veröffentlichung der Informationen gestattenden europarechtlichen Bestimmungen (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2009 16 B 539/09 - OVG S-H, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 MB 7/09 - VGH Ba-Wü, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 S 1166/09 - und HessVGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 B 1559/09 - a.A.: OVG M-P, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Auch im Übrigen und unabhängig von den Erwägungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden und auch der Vorinstanz hegt der beschließende Senat keine Zweifel an der Wirksamkeit der einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen (vgl. zum Prüfungsmaßstab der "erheblichen Zweifel": EuGH, Urteil vom 9. November 1995 - C-465/93 [Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH u.a. ./. Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft], NJW 1996, 1333 f; Urteil vom 26. November 1996 - C-68/95 - [T. Port GmbH & Co KG ./. Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft], NJW 1997, 1225 f; BVerfG, Beschluss vom 11. März 2008, DVBl. 2008, 569 ff.).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Diese müssen seit einiger Zeit für jedermann einsehbar auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung: BVerfGE 118, 277).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - 10 B 10601/09
    Nach alledem bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der die Veröffentlichung der Informationen gestattenden europarechtlichen Bestimmungen (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2009 16 B 539/09 - OVG S-H, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 2 MB 7/09 - VGH Ba-Wü, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 1 S 1166/09 - und HessVGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 B 1559/09 - a.A.: OVG M-P, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 M 77/09 -).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

  • VG Schleswig, 22.04.2009 - 1 B 6/09

    Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet V

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 10 ME 25/15

    Abwägung; Agrarförderung; Daten; Datenschutz; EGFL; einstweilige Anordnung; ELER;

    Denn die namentliche Veröffentlichung ermöglicht es, dass gerade Initiativen oder Einzelpersonen vor Ort bei Kenntnis der Förderung der Frage nachgehen können, ob in bestimmten Betrieben die für die Förderung einzuhaltenden Verpflichtungen - etwa Umweltstandards - beachtet werden (hierzu bereits OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 14.7.2009, a. a. O., juris, Rn. 66).

    Die Veröffentlichung der vorgesehenen Informationen ist nur ein Teilaspekt der vom Empfänger von Agrarsubventionen hinzunehmenden Anforderungen und Umstände, zu denen er sich bereiterklärt (so bereits zu den Vorgängerregelungen: OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 14.7.2009 - 10 B 10601/09 - zitiert nach juris, Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 10.03.2010 - 3 B 366/09

    Zur Internetveröffentlichung über Empfänger von EU-Agrarsubventionen, hier: keine

    Zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Veröffentlichungspflichten mit dem in Art. 8 Abs. 1 und 2 EMRK gewährleisteten Recht auf Achtung des Privatlebens verweist der Senat auf die überwiegende Rechtsprechung anderer Obergerichte, die er teilt und sich zu Eigen macht (OVG NW, Beschl. v. 27.4.2009 - 16 B 566/09 - OVG Schl.-H., Beschl. v. 3.6.2009 - 2 MB 7/09 - HessVGH, Beschl. v. 9.6.2009 - 10 B 1503/09 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 14.7.2009 - 10 B 10601/09.OVG - VGH BW, Beschl. v. 5.6.2009 - 1 S 1167/09 - a. A.: OVG M-V, Beschl. v. 4.5.2009 - 2 M 77/09 - alle zitiert nach JURIS).
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