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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2017 - 7 B 11145/17.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32692
OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2017 - 7 B 11145/17.OVG (https://dejure.org/2017,32692)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.08.2017 - 7 B 11145/17.OVG (https://dejure.org/2017,32692)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. August 2017 - 7 B 11145/17.OVG (https://dejure.org/2017,32692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 60a Abs 2c S 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2d S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 2d S 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2d S 4 AufenthG 2004, Art 100 Abs 1 GG
    Unterlassung der Abschiebung bis zur Vorlage einer ärztlichen Stellungnahme - einstweilige Anordnung trotz Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Gesundheit durch Rückführung eines Asylsuchenden nach Armenien infolge suizidaler Handlungen wegen der Abschiebung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der Gesundheit durch Rückführung eines Asylsuchenden nach Armenien infolge suizidaler Handlungen wegen der Abschiebung

  • rechtsportal.de

    Beeinträchtigung der Gesundheit durch Rückführung eines Asylsuchenden nach Armenien infolge suizidaler Handlungen wegen der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 125
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2017 - 7 B 11145/17
    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der ggf. im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris, Rn. 29 = BVerfGE 86, 382).

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, juris, Rn. 29 = BVerfGE 86, 382).

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