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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06   

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https://dejure.org/2006,18051
OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06 (https://dejure.org/2006,18051)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2006 - 10 B 10611/06 (https://dejure.org/2006,18051)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2006 - 10 B 10611/06 (https://dejure.org/2006,18051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 110
  • DVBl 2006, 1596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1997 - 10 B 13183/96

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06
    Es ist einhellige Meinung in der Rechtsprechung, dass jeder Beamte grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, amtsgemäß beschäftigt zu werden, d. h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1996, NVwZ 1997, S. 72 m.w.N. sowie auch die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 8. Mai 1995 - 10 B 10900/95.OVG - und vom 14. März 1997 - 10 B 13183/96.OVG -, DöD 1997, S. 162 = NVwZ 1998, S. 538).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom Senat seinerzeit entschiedenen eines Leitenden Bundesbahndirektors (vgl. den Beschluss des Senats vom 14. März 1997, DöD 1997, S. 162 = NVwZ 1998, S. 538).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10612/06

    Bahnreform; Deutsche Bahn AG; Organisatorische Gestaltungsfreiheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06
    Insbesondere fehlt ihm nicht - wie der Antragsgegner und die Beigeladene zu 2) im erstinstanzlichen Verfahren geltend gemacht haben - das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis deshalb, weil der Antragsteller inzwischen unter dem 9. Februar 2006 zur Beigeladenen zu 2) abgeordnet wurde (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom gleichen Tag in dem Verfahren 10 B 10612/06.OVG) sowie deshalb, weil er inzwischen erkrankt ist.
  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06
    Gemeint ist der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis, der einem Inhaber dieses Statusamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (...) Im Rahmen dieser Vorgaben liegt es im Ermessen des Dienstherrn, den Inhalt des abstrakt- und des konkret-funktionellen Amtes festzulegen (...) Das bedeutet aber auch, dass der Dienstherr gehalten ist, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen (...) Bei jeder sachlich begründbaren Änderung der dem Beamten übertragenen Funktionsämter muss ihm jedoch stets ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleiben (...) Insbesondere darf er nicht aus dem Dienst gedrängt und nicht dadurch, dass ihm Pseudobeschäftigungen zugewiesen werden, zur Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten genötigt werden (Urteil vom 7. September 2004 - BVerwG 1 D 20.03 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 28 S. 28).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06
    Es ist einhellige Meinung in der Rechtsprechung, dass jeder Beamte grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, amtsgemäß beschäftigt zu werden, d. h. entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und im funktionellen Sinne (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1996, NVwZ 1997, S. 72 m.w.N. sowie auch die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 8. Mai 1995 - 10 B 10900/95.OVG - und vom 14. März 1997 - 10 B 13183/96.OVG -, DöD 1997, S. 162 = NVwZ 1998, S. 538).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10611/06
    Diese gefestigte Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich in dem Urteil vom 22. Juni 2006 (BVerwG 2 C 26.05 - zur Veröffentlichung bestimmt) bestätigt und ergänzt.
  • VG Lüneburg, 10.07.2008 - 1 B 39/08

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Zuweisung beamtenrechtlicher Tätigkeit in einem

    Fernmeldeoberamtsrat (A 13) selbstverständlich einen beamten- und verfassungsrechtlichen Anspruch (§ 123 a Abs. 3 BRRG; VGH München, Urt. v. 19.7.2006 - 3 BV 03.1356 - OVG Koblenz, NVwZ 2007, 110).

    1.4 Selbst dann, wenn es sich bei den jetzt so bezeichneten Tätigkeiten in der "Vorbereitungs- und Orientierungsphase" um sog. "Qualifizierungsmaßnahmen" ohne Übertragung auch schon einer amtsentsprechenden Tätigkeit handelte, wären die unter Verweis auf die Gehorsamspflicht abverlangten Tätigkeiten ("Praxislernen" iSv Phase I) materiell-rechtlich an § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG - und nicht etwa nur an § 55 S. 2 BBG - zu messen (letztlich an Art. 33 Abs. 5 GG, vgl. OVG Koblenz, NVwZ 2007, 110).

    Denn in jedem Falle wären beamten- und materiell-rechtlich die Anforderungen des § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG iVm § 123 a BRRG zu erfüllen, wäre dem Antragsteller also eine "dem Amt entsprechende" Tätigkeit zuzuweisen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer v. 30.4.2008, 1 B 9, 1 B 11 und 1 B 13/08 und VG Hamburg, Beschl. v. 14.3.08 - 21 E 590/08 - ; OVG Koblenz NVwZ 2007, 110).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 10 B 10612/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - "Abordnung" eines der Deutschen Bahn AG zugewiesenen

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom gleichen Tag in dem Verfahren betreffend die amtsangemessene Beschäftigung des Antragstellers (10 B 10611/06.OVG) entschieden hat, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf amtsangemessene Beschäftigung glaubhaft gemacht.
  • VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
    Sie verletzte da- mit den Anspruch des Klägers auf eine amtsgemäße Beschäftigung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2006 - 10 B 10611/06.OVG - ESOVGRP u. juris; BayVGH a.a.O.; VG Ansbach, Urteile vom 28. März 2007 - AN 11 K 06.00940 - und vom 18. April 2007 - AN 11 K 06.03833 - sowie Beschluss vom 10. September 2007 - AN 11 E 07.02239 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 19. Januar 2006 - Au 2 K 05.316 - juris; VG Hannover, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 A 4312/04 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 L 1171/06 -, BeckRS; a.A.: VG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2006 - 15 L 1238/06 - , juris; VG München, Beschluss vom 09. Januar 2007 - M 5 E 06.4593 -, juris; ).
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