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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1994 - 11 B 12552/94   

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https://dejure.org/1994,7356
OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1994 - 11 B 12552/94 (https://dejure.org/1994,7356)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.1994 - 11 B 12552/94 (https://dejure.org/1994,7356)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 1994 - 11 B 12552/94 (https://dejure.org/1994,7356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feiertagsbeschäftigungsverbot; Sonntagsbeschäftigungsverbot; Interessenabwägung ; Einstweilige Anordnung ; Normenkontrollverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 741
  • NVwZ 1995, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1994 - 11 B 12552/94
    Bei der nach § 47 Abs. 8 VwGO gebotenen Interessenabwägung müssen beide Möglichkeiten, daß die Rechtsnorm gültig oder nichtig ist, in Betracht gezogen werden, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung eine Entscheidung über die Gültigkeit der angegriffenen Rechtsnorm noch nicht getroffen werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 01. August 1953, BVerfGE 3, 34, 37) Daneben sind auch, sofern dies angesichts der Eilbedürftigkeit einer Entscheidung überhaupt möglich ist, die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren zu berücksichtigen (vgl. Kopp, a.a.O., § 47 Rdnr. 78).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1994 - 11 B 12552/94
    Damit würde aber gerade das Ziel des Ladenschlußgesetzes, das Ladenschlußzeiten auch für Verkaufsstellen ohne Angestellte zur Herbeiführung gleicher Chancen im Wettbewerb vorsieht, verfehlt (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 29. November 1961, BVerfGE 13, 230, 235) Die hier vertretene Auffassung bedeutet im übrigen nicht, daß sämtliche Vorschriften des Art. 1 ArbZRG nicht für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen gelten.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1995 - 1 S 1306/95

    Verkaufsoffener Sonntag - zur ähnlichen Veranstaltung iSd LadSchlG § 14 Abs 1

    Der Einzelhandel soll die Möglichkeit haben, den Besucherandrang geschäftlich nutzen zu können; der Einzelhandel soll auf diese Weise an der geschäftlichen Nutzung des Besucherstroms ebenso teilhaben können wie die Betreiber der Verkaufsstände des Marktes (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.10.1994 - 11 B 12552/94 -, GewArch 1995, 37; VG Arnsberg, Urt. v. 10.11.1988, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 22 NE 13.659

    Verkaufsoffener Sonntag in Eching am 14. April 2013 darf stattfinden

    Deshalb und da die Außervollzugsetzung einer Norm in der Regel über den Rechtskreis des Antragstellers hinaus Wirkungen zum Vor- oder Nachteil einer großen Zahl von Personen zeitigt, ist an die Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 6 VwGO ein strenger Maßstab anzulegen (BayVGH, B.v. 18.8.1998 - 22 NE 98.2233; B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3; OVG RhPf, B.v. 14.10.1994 - 11 B 12552/94.OVG - GewArch 1995, 36/37; VGH BW, B.v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 47, Rn. 396); die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (BayVGH, B.v. 1.7.2004, a.a.O.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47, Rn. 106; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 47, Rn. 148).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94

    Subjektives-öffentliches Recht eines Arbeitnehmers auf Wahrung der Sonntagsruhe;

    1.Auch nach erneuter Überprüfung der Rechtslage hält der Senat an der bereits mit Beschluß vom 14. Oktober 1994 (- 11 B 12552/94.OVG -, NJW 1995, 741 = GewArch 1995, 36) geäußerten Meinung fest, daß die Rechtsverordnung nicht gegen das am 01. Juli 1994 in Kraft getretene Arbeitszeitrechtsgesetz ArbZRG - vom 06. Juni 1994 (BGBl I S. 1170) und das dort in Art. 1 enthaltene Arbeitszeitgesetz - ArbZG - verstößt.
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