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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15.OVG   

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https://dejure.org/2015,29099
OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15.OVG (https://dejure.org/2015,29099)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2015 - 8 C 10342/15.OVG (https://dejure.org/2015,29099)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 8 C 10342/15.OVG (https://dejure.org/2015,29099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 13a Abs 1 S 2 Nr 1 BauGB, § 13a Abs 2 Nr 2 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 3 BauGB
    Normenkontrollverfahren - Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplans - Abwägung hinsichtlich der zu erwartenden Lärmimmissionen - hier: Maschinen- und Gerätehalle für einen gemeindlichen Bauhof

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplans; Berücksichtigung von privaten Belangen i.R.d. Abwägung hinsichtlich Lärmimmissionsbelastung des Anwesens durch den Betrieb einer geplanten Maschinenhalle und Gerätehalle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Bebauungsplans; Berücksichtigung von privaten Belangen i.R.d. Abwägung hinsichtlich Lärmimmissionsbelastung des Anwesens durch den Betrieb einer geplanten Maschinenhalle und Gerätehalle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweis auf Gemeinderatsbeschluss: Begründung nicht "beigefügt"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15
    Diese Regelung steht mit dem Unionsrecht im Einklang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 4 BN 12.14 -, BauR 2014, S. 1898 und juris, Rn. 8 ff.).

    Für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten keine besonderen Anforderungen an die städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 4 BN 12.14 -, BauR 2014, S. 1898 und juris, Rn. 5).

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15
    Im Rahmen der Innenentwicklung ist auch die Überplanung eines kleineren Bereichs innerhalb des Geltungsbereichs eines vorhandenen Bebauungsplans möglich; die Maßnahme kann sich nämlich auf den Bereich beschränken, der - wie hier - den zeitgemäßen städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde nicht mehr entspricht (vgl. HessVGH, Urteil vom 25. September 2014 - 4 C 1328/12.N -, juris, Rn. 119).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12

    Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15
    Dieses Vorbringen ist grundsätzlich geeignet, eine Antragsbefugnis zu begründen: Eine für § 47 Abs. 2 VwGO relevante Beeinträchtigung können auch die Eigentümer von nicht im Plangebiet gelegenen Grundstücken erleiden, sofern sich die nachteiligen Auswirkungen der Planung über das eigentliche Plangebiet hinaus erstrecken; außer an den vom Senat bereits mehrfach entschiedenen Fall einer planbedingten Zunahme von Verkehrsimmissionsbelastungen auf einer am Grundstück entlang ins Plangebiet führenden Straße (vgl. z.B. Senatsurteil vom 8. Mai 2013 - 8 C 10635/12.OVG -, juris, Rn. 42, m.w.N.) ist auch an andere vom Plan zugelassene Nutzungsmöglichkeiten im Plangebiet zu denken, die den Antragsteller in nicht nur unbedeutender Weise beeinträchtigen können, zum Beispiel an Immissionen durch eine nach dem Bebauungsplan zulässige Anlage, auch wenn diese noch der bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf (vgl. zum Ganzen: Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 1. Aufl. 2014, § 47, Rn. 215, mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 2 D 13/14

    Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen durch grundsätzliche Festlegung auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15
    § 1 Abs. 3 BauGB setzt damit der Bauleitplanung lediglich eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt (vgl. die Rechtsprechung zusammenfassend z.B.: OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 2012 - 2 D 13/14.NE -, BauR 2014, S. 2042 und juris, Rn. 69 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15
    Diese Anforderungen betreffen zum einen das - nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete - Gebot zur ordnungsgemäßen Ermittlung und zutreffenden Bewertung des Abwägungsmaterials (§ 2 Abs. 3 BauGB), zum anderen die inhaltlichen Vorgaben des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB zum angemessenen Ausgleich der gegenläufigen Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2008, BauR 2008, 1268, wonach die Rechtsänderung keine neuen Anforderungen an die Aufstellung von Bebauungsplänen stellt).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 8 C 10342/15
    Erforderlich ist aber ein hinreichend substantiierter Vortrag von Tatsachen, die eine Verletzung eigener abwägungserheblicher Belange zumindest möglich erscheinen lassen; nicht abwägungserheblich sind insbesondere geringwertige Interessen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, NVwZ 2000, S. 197 und juris, Rn. 6 und 9).
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