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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14, 1 B 10905/14   

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https://dejure.org/2014,40686
OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14, 1 B 10905/14 (https://dejure.org/2014,40686)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.11.2014 - 1 B 11015/14, 1 B 10905/14 (https://dejure.org/2014,40686)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. November 2014 - 1 B 11015/14, 1 B 10905/14 (https://dejure.org/2014,40686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 3 UmwRG, § 3 UmwRG
    Verwirkung bei Wahrnehmung der Befugnisse nach dem UmwRG durch anerkannten Naturschutzverband; missbräuchliche Rechtswahrnehmung bei verspäteter Widerspruchseinlegung; Zurechnung der Kenntnisse der Untergliederung des Naturschutzverbandes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt jedoch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004, 1 BvR 1557/01, juris) oder die Tatsachen anders würdigt, als dies ein Betroffener für richtig erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987, 1 BvR 1113/86, juris).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt jedoch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. August 2004, 1 BvR 1557/01, juris) oder die Tatsachen anders würdigt, als dies ein Betroffener für richtig erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987, 1 BvR 1113/86, juris).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2014 - 1 B 11015/14
    Davon kann aber dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den bei der Verwirkung abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und wenn dabei vorausgesetzt wird, dass die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs dem Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm zu erwarten war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2012, juris; BVerfGE 32, 305 ff zu den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG).
  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

    Auch wenn der Rechtsbehelf einer Umweltvereinigung nach Treu und Glauben verwirkt und daher schon vor Ablauf der Jahresfrist unzulässig sein kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.11.2014 - 1 B 10905/14; 1 B 11015/14.OVG - Juris Rn. 7 und vom 14.11.2014 - 1 B 11015/14.OVG - Juris Rn. 4; Fellenberg/Schiller, a.a.O. § 2 UmwRG Rn. 50; Kment, a.a.O., S. 926), so setzt dies doch neben einem bloßen Zeitmoment auch einen darüber hinausgehenden Vertrauenstatbestand seitens des Verfahrensgegners voraus, aufgrund dessen dieser nicht mehr mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs innerhalb der Rechtsmittelfrist rechnen muss (Kment, a.a.O., S. 926).

    Anders als die Umweltorganisation in dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Beschlüsse vom 03.11.2014 und vom 14.11.2014, a.a.O.) war die Antragstellerin bis zur Einlegung der Widersprüche nicht in das Verfahren involviert gewesen und auch sonst für die übrigen Beteiligten zuvor nicht in Erscheinung getreten.

    Anders als in dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 03.11.2014 und vom 14.11.2014, a.a.O.) entschiedenen Fall hatte die Antragstellerin vor Einlegung der Widersprüche kein Verhalten an den Tag gelegt, das die Beigeladenen wahrgenommen haben und als Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs auslegen durften.

  • VG Koblenz, 19.05.2017 - 4 K 1362/16

    Genehmigung für drei Windenergieanlagen bei Birkenfeld aufgehoben

    Das OVG Rheinland-Pfalz lehnte zwei Anträge des Klägers auf Fortführung des Verfahrens mit Beschlüssen vom 14. und 24. November 2014 - 1 B 11015/14.OVG - ab.
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

    1.1.4 Ob neben § 2 Abs. 3 UmwRG bzw. über diese Norm hinaus eine Verwirkung des Klagerechts einer Umweltvereinigung in Betracht kommt (bejahend Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG Rn. 51), insbesondere, ob eine Verwirkung auch schon vor Ablauf der dort normierten Fristen eintreten kann (so OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 7; B.v. 14.11.2014 - 1 B 11015/14 - juris Rn. 4; offen gelassen durch OVG NW, B.v. 24.9.2009 - 8 B 1342/09.AK), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Mit dieser Stellung als Prozessstandschafter der Natur sind aber auch besondere Pflichten verbunden (OVG Koblenz, Beschluss vom 14.11.2014, 1 B 11015/14, 1 B 10905/14 -juris Rz. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 11/15

    Schutz einer Flugsicherungsanlage vor Errichtung von Windkraftanlagen;

    Im Hinblick auf den Streit der Beteiligten zu dieser Frage merkt der Senat an, dass eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht nur im sog. nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis im Baurecht in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987, 4 N 3.86, NJW 1998, 839; Beschl. d. Senats v. 20.11.2015, 1 LA 39/15, NordÖR 2016, 213), sondern auch in anderen Rechtsbeziehungen, in denen der begünstigte Adressat eines Verwaltungsaktes das - alsbaldige - Tätigwerden eines Drittbetroffenen nach Treu und Glauben erwarten darf (vgl. zum Beamtenrecht: OVG Weimar, Urt. v. 28.06.2015, 2 KO 31/16, juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.2016, 2 MB 16/16, juris), zum Umweltrecht: OVG Koblenz, Beschl. v. 14.11.2014, 1 B 11015/14 u.a., juris).
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