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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93   

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https://dejure.org/1993,9438
OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93 (https://dejure.org/1993,9438)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.12.1993 - 7 A 12338/93 (https://dejure.org/1993,9438)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 7 A 12338/93 (https://dejure.org/1993,9438)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gruppenverfolgung; Kosovo-Albaner

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93
    Es ist anerkannt, daß die für die Asylgewährung vorausgesetzte Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylbewerbers sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben kann (vgl. BVerwGE 74, 31, 33; BVerfGE 83, 216, 231).

    Hierzu kann der vom Bundesverwaltungsgericht in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägte Begriff der "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, aaO., S. 234; BVerwGE 70, 232, 233; 74, 31, 34).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93
    Es ist anerkannt, daß die für die Asylgewährung vorausgesetzte Gefahr eigener politischer Verfolgung eines Asylbewerbers sich auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben kann (vgl. BVerwGE 74, 31, 33; BVerfGE 83, 216, 231).

    Auch solchen Fällen im Übergangsbereich zwischen anlaßgeprägter Einzelverfolgung und gruppengerichteter Kollektivverfolgung muß Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 83, 216, 233).

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Rechtsstreitigkeit eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 70, 24, 25).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93
    Hierzu kann der vom Bundesverwaltungsgericht in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägte Begriff der "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, aaO., S. 234; BVerwGE 70, 232, 233; 74, 31, 34).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93
    Hierfür ist die Gefahr einer so großen Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, daß es sich dabei nicht mehr nur um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine Vielzahl einzelner Übergriffe handelt, sondern daß die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwGE 85, 139, 142 f.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1993 - 7 A 12338/93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß als Gruppenverfolgung nur solche Übergriffe auf Personengruppen angesehen werden können, mit denen das einzelne Gruppenmitglied allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gruppe ständig als beachtlich wahrscheinlich rechnen muß (vgl. BVerwG, InfAuslR 1993, 31).
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