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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16.OVG (https://dejure.org/2017,5281)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2017 - 8 A 10688/16.OVG (https://dejure.org/2017,5281)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG (https://dejure.org/2017,5281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 12 Abs 3 S 1 BauGB, § 3 Abs 3 S 1 BauGB, § 22 Abs 1 BauNVO
    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem Teil einer Tiefgarage - Oberflächenentwässerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 29.12.1995 - 4 NB 40.95

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Grundsätzliche Bedeutung - Baumerhaltung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    60 § 22 Abs. 4 BauNVO ermächtigt die Gemeinde, "von dem Festsetzungsmuster des Abs. 1 abzuweichen und Varianten der offenen oder geschlossenen Bauweise zu schaffen" (so: BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 4 NB 40.95 -, ZfBR 1996, 224 und juris, Rn. 4).

    Insofern hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine "Variante der offenen oder geschlossenen Bauweise" in Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Dezember 1995, a.a.O.) auch dann vorliegt, wenn der für Doppelhäuser und Hausgruppen vorgesehene seitliche Grenzanbau und auch deren Seitenlänge (festgelegt durch die Festsetzung des Baufensters) beibehalten, hingegen die weiteren Voraussetzungen für diese Bauweisen geändert werden.

    Diese Ermächtigung erlaubt es der Gemeinde, beliebige Kombinationen und Varianten der offenen und geschlossenen Bauweise zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 4 NB 40.95 -, NVwZ-RR 1996, 629 und juris, Rn. 4; Determann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 22 Rn. 10).

    Abweichendes lässt sich auch der konkreten Festsetzung, auf deren sachgerechte Auslegung es letztlich maßgebend ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 4 NB 40.95 -, ZfBR 1996, 224 und juris, Rn. 4), nicht entnehmen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Voraussetzungen für die Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" nach § 22 Abs. 4 BauNVO in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 4 NB 40.95 -, ZfBR 1996, 224 und juris, Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Die Festsetzung zur Bauweise betrifft die Art und Weise, in der (Haupt-) Gebäude in Bezug auf die seitlichen Nachbargrenzen angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 -, NVwZ 1995, 696 und juris, Rn. 22; OVG SH, Urteil vom 12. März 2009 - 1 KN 12/08 -, NuR 2009, 498 und juris, Rn. 73; Determann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 22, Rn. 1; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 122. EL 2016, § 22 BauNVO, Rn. 1).

    Das von ihm zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 12. März 2009 - 1 KN 12/08 - (NuR 2009, 498) kann hierfür nicht als Beleg angeführt werden, weil es sich auf eine atypische "höhenabgestufte Bauweise" für einen Multifunktionshügel in einem Freizeitzentrum bezogen hat.

    Sofern der Antragsteller aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 12. März 2009 - 1 KN 12/08 - (NuR 2009, 498) einschränkende Anforderungen an den Inhalt einer möglichen Abweichung herleitet, kann dem nicht gefolgt werden.

    Festsetzungen zur Bauweise betreffen nämlich nur Gebäude der Hauptnutzung, hingegen nicht Nebenanlagen, deren Zulässigkeit sich damit allein nach den landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften richtet (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 S 906/06 -, ZfBR 2006, 689 und juris, Rn. 8; OVG SH, Urteil vom 12. März 2009 - 1 KN 12/08 -, NuR 2009, 498 und juris, Rn. 73; Determann/Stühler, a.a.O., § 22 Rn. 2; Blechschmidt, a.a.O., § 22 BauNVO, Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2016 - 8 B 10637/16

    Festsetzung einer abweichenden Bauweise

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Zur Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" nach § 22 Abs. 4 BauNVO (im Anschluss an OVG Koblenz, Beschluss vom 1. August 2016 - 8 B 10637/16 -, BauR 2016, 2050).

    Dem auf diese Änderung des Bebauungsplans gestützten zweiten Antrag auf Abänderung der Eilentscheidung des Senats vom 28. Januar 2016 gab der Senat mit Beschluss vom 1. August 2016 - 8 B 10637/16.OVG - (BauR 2016, 2050) statt und führte zur Begründung im Wesentlichen aus: Die Interessenabwägung falle nunmehr zugunsten der Beigeladenen aus.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Behördenakten und Planaufstellungsunterlagen sowie auf die Gerichtsakten in den Eilrechtsschutzverfahren 8 B 10637/16.OVG sowie 8 B 10065/17.OVG verwiesen.

    Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an der im Beschluss vom 1. August 2016 - 8 B 10637/16.OVG - (BauR 2016, 2050) dargelegten Rechtsauffassung fest.

  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Die Festsetzung zur Bauweise betrifft die Art und Weise, in der (Haupt-) Gebäude in Bezug auf die seitlichen Nachbargrenzen angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 -, NVwZ 1995, 696 und juris, Rn. 22; OVG SH, Urteil vom 12. März 2009 - 1 KN 12/08 -, NuR 2009, 498 und juris, Rn. 73; Determann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 22, Rn. 1; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 122. EL 2016, § 22 BauNVO, Rn. 1).

    Das Festsetzungsmerkmal der "Bauweise" betrifft allein die Anordnung der Gebäude auf einem Baugrundstück im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken und dabei insbesondere zu den seitlichen Grundstücksgrenzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 -, NVwZ 1995, 696 und juris, Rn. 22).

    Soweit sie die erforderlichen seitlichen Grenzabstände einhalten, dürfen auf einem Baugrundstück auch mehrere "Einzelhäuser" stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1995 - 4 NB 48.93 -, NVwZ 1995, 696 und juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Denn insoweit kommt der Beklagten ein planerisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, a.a.O.), das sie hier dahingehend ausgeübt hat, dass sie entlang der Straße ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten verwirklicht sehen will, anstelle von zwei oder drei selbstständigen Gebäuden einer Hausgruppe, die auch im Rahmen der offenen Bauweise realisierbar wären.

    Dabei kommt der Antragsgegnerin bei der Frage, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt, ein planerischer Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 8 B 11203/15

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes; Festsetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Nachdem das Verwaltungsgericht den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt hatte, auch "Haus 1" sei mit der Festsetzung zur "offenen Bauweise" vereinbar, weil es bei Gesamtwürdigung noch als Teil eines Doppelhauses angesehen werden könne, gab der Senat dem Eilantrag durch Beschluss vom 28. Januar 2016 - 8 B 11203/15.OVG - (BauR 2016, 791 und juris) insoweit statt, als er den Vollzug der Baugenehmigung hinsichtlich der Errichtung des Erd-, Ober- und Dachgeschosses von "Haus 1" einstweilen aussetzte.

    Zwar ist die Baugenehmigung unvereinbar mit der Festsetzung der "offenen Bauweise" im Bebauungsplan ... "A. Z. Straße", 1. Änderung vom 22. Juli 2014, wie das Verwaltungsgericht im Urteil vom 11. Mai 2016 im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 28. Januar 2016 - 8 B 11203/15.OVG - zutreffend festgestellt hat.

    Sie hat die von der ursprünglichen Festsetzung der "offenen Bauweise" umfasste Zulassung der Errichtung von Doppelhäusern oder Hausgruppen modifiziert, indem sie die dafür geltenden Voraussetzungen an die bauliche Einheit der Doppelhaushälften bzw. der Gebäude in der Hausgruppe (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 28. Januar 2016 - 8 B 11203/15.OVG -, BauR 2016, 791 und juris, Rn. 10 und Rn. 15) nicht mehr zum Inhalt der Festsetzung gemacht hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05

    Baurecht, Normenkontrolle, Wohnungsklausel, Änderung, Bebauungsplanänderung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Eine Bauleitplanung ist dann nicht durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt, wenn sie bloß das Ziel verfolgt, planwidrige Zustände im ausschließlich privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP, LS).

    Auch wenn die Planung auf die Vorstellungen eines privaten Vorhabenträgers zurückgeht, handelt es sich nicht um eine bauplanungsrechtlich unzulässige bloße Gefälligkeitsplanung in ausschließlich privatem Interesse eines Bauherrn (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, OVG NRW, Urteil vom 13. September 2012 - 2 D 38/11.NE -, BauR 2013, 1408 und juris, Rn. 52).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 10 A 10840/15

    Nur begrenztes Prüfungsrecht des Trägers der Abwasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Bei diesem Gebot handelt es sich um eine bauordnungsrechtliche Grundanforderung, die der Kontrolle der Bauaufsichtsbehörde unterliegt (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2016 - 10 A 10840/15.OVG -, NVwZ-RR 2016, 616 und juris, LS 2 und Rn. 35; Jeromin, a.a.O., § 41 Rn. 25).

    Entsprechendes ergibt sich auch aus den in der Auflage Nr. 14 zur Baugenehmigung genannten allgemeinen Regeln der Technik, zu denen auch die DIN 1986-100 gehört (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2016 - 10 A 10840/15.OVG -, NVwZ-RR 2016, 616 und juris, Rn. 32).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Sie betrifft die generelle städtebauliche Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BauR 2013, 1399, LS; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, BauR 2015, 968 und juris, Rn. 16).

    Auch wenn die Gemeinde mit dem Bebauungsplan das Vorhaben eines bestimmten Vorhabenträgers planungsrechtlich ermöglichen will, ist sie aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht gezwungen, einen mit einer Durchführungsverpflichtung des Vorhabenträgers nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB gekoppelten vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. September 2012 - 2 D 38/11.NE -, BauR 2013, 1408 und juris, Rn. 55; OVG Nds., Urteil vom 4. Januar 2011 - 1 MN 130/10 -, BauR 2011, 805 und juris, Rn. 77; auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5/14 - ["projektbezogener Angebotsbebauungsplan"]).

  • BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15

    Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - (BauR 2016, 790) zurückgewiesen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 1. Februar 2016 - 4 BN 26.15 - (BauR 2016, 790 und juris, Rn. 4) ausgeführt hat, ist bei der Festsetzung der Bauweise in einem Bereich mit noch teilweise vorhandener Grenzbebauung das private Interesse am Fortbestand der bisherigen planerischen Situation (hier dem Wunsch auf Beibehaltung der ursprünglichen Doppelhausbebauung) ein in der Abwägung zu berücksichtigender Belang.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - 8 C 10974/14

    Bauleitplanung: angebots- und vorhabenbezogene Planung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 8 A 10424/05

    Terminswahrnehmung; Parteikosten; Erlöschen des Anspruchs

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 8 C 10906/11

    Bebauungsplan für eine Mehrzweckhalle in Neustadt-Haardt unwirksam

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2015 - 1 KN 126/13

    Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; beschleunigtes Verfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2006 - 3 S 906/06

    Sofortige Vollziehbarkeit von bauaufsichtlichen Zulassungen; Festsetzungen eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

  • VGH Bayern, 07.08.2012 - 15 CS 12.1147

    Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter; Baueinstellung; Teilbarkeit einer

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13

    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 8 CS 13.1848

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 5 S 2179/13

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung wegen Zweifeln an einwandfreier Abwasser-

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2005 - 8 B 11345/05

    Genehmigungsfähigkeit eines privat betriebenen Krematoriums im Industriegebiet;

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 22 A 15.40038

    Planfeststellung Zweite S-Bahn-Stammstrecke München - Inanspruchnahme privater

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07

    Bauordnungsrecht; Nachbarschutz; Höchstlänge einer Grenzbebauung

  • VGH Bayern, 14.07.1995 - 2 CS 95.518
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2009 - 2 S 33.09

    Erschließungsvorschriften kommt keine nachbarschützende Wirkung zu; kein

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 8 B 10519/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zur Bezeichnung der Beteiligten im

  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Dieser hat - jedenfalls wenn wie hier eine Abweichung von nachbarschützenden Normen des Bauordnungsrechts in Rede steht - einen Anspruch darauf, dass diese Abweichung nur in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise zugelassen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. November 2001 - 8 B 11707/01.OVG -, ESOVG; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, ESOVG zum Anhörungsrecht des Nachbarn nach § 68 Abs. 2 LBauO und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 1 B 11356/09.OVG -, juris, wonach das Vorliegen einer Befreiungslage nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht ausreichend ist, um eine ohne Befreiung ergangene Baugenehmigung als rechtmäßig ansehen zu können).

    Eine Abweichung kommt in einer derartigen Situation nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles der Nachbar nicht schutzbedürftig ist oder die Gründe, die für eine Abweichung streiten, objektiv derart gewichtig sind, dass die Interessen des Nachbarn ausnahmsweise zurücktreten müssen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, juris).

  • VG Neustadt, 10.05.2017 - 3 K 812/16

    Materielle Voraussetzung einer isolierten Abweichungsentscheidung;

    Eine Abweichung von drittschützenden Bestimmungen kommt nur in Betracht, wenn der betroffene Nachbar nicht schutzbedürftig ist oder die Gründe, die für die Abweichung streiten, objektiv derart gewichtig sind, dass die Interessen des Nachbarn ausnahmsweise zurücktreten müssen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, juris und vom 3. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).
  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811

    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses

    Allerdings ist zu beachten, dass die Festsetzung der offenen Bauweise nur Gebäude der Hauptnutzung betrifft, andere bauliche Anlagen wie Garagen und Nebengebäude werden hiervon nicht erfasst (vgl. im Einzelnen: VGH RhPf, U.v. 15.2.2017 - 8 A 10688/16.OVG - juris Rn. 82; BayVGH, B.v. 29.6.2005 - 14 B 03.3161 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 23.4.2004 - 20 B 03.3002 - juris; VGH BW, U.v. 29.1.1999 - 3 S 2662/98 - juris Rn. 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2018 - 8 C 10052/18

    Anforderungen an einen die Standorte von Windenergieanlagen festlegenden,

    Der hier vorliegende projektbezogene Angebotsplan unterscheidet sich als gleichermaßen zulässiges Planungsinstrument von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan dadurch, dass er sich an der Zulassung eines bestimmten Projektes orientiert, seinen Regelungsinhalt aber nicht hierauf beschränkt (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, juris, Rn. 51).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2021 - 2 M 52/21

    Faktisches Baugebiet; Neubau einer Kläranlage; Befreiung; Wohl der Allgemeinheit;

    Die Frage, ob ein Vorhaben den Anforderungen des Hochwasserschutzes genügt, ist im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 78 Abs. 5 WHG und nicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16 - juris Rn. 117).
  • VG Frankfurt/Oder, 30.03.2021 - 7 L 527/20

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Denn unter Bauweise i.S.v. § 22 BauNVO ist allein die Anordnung der Gebäude auf einem Baugrundstück im Verhältnis zur Grundstücksgrenze gemeint (OVG RP, Urteil vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, BeckRS 2017, 106581, Rn. 65).
  • VG Trier, 07.03.2023 - 7 K 2721/22

    Streit um Bestattungswald in Sellerich

    Selbst wenn man die gesicherte Erschließung zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit als Voraussetzung für die bestattungsrechtliche Genehmigung eines Friedhofs ansähe, käme diesem Erfordernis keine drittschützende Wirkung zu (vgl. zur entsprechenden Fragestellung bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben: OVG RP, Urteil vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, juris, ESOVGRP, jew. Rn. 85, m.w.N.).
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