Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5904
OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12.OVG (https://dejure.org/2013,5904)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2013 - 10 A 11153/12.OVG (https://dejure.org/2013,5904)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2013 - 10 A 11153/12.OVG (https://dejure.org/2013,5904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 80 Abs 2 BBG, § 6 Abs 1 BBhV, § 6 Abs 5 S 1 BBhV, Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Beihilfe für im Basistarif privat Versicherte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung der Entscheidung zur Gewährung von Beihilfe nur nach Maßgabe der in den den Verträgen nach § 75 Abs. 3b S. 1 SGB V vereinbarten Gebührenregelungen auf das Alimentationsniveau

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 75 Abs. 3b S. 1; BBhV § 6 Abs. 5
    Auswirkung der Entscheidung zur Gewährung von Beihilfe nur nach Maßgabe der in den den Verträgen nach § 75 Abs. 3b S. 1 SGB V vereinbarten Gebührenregelungen auf das Alimentationsniveau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2003 - 2 A 10317/03

    Beamtenrecht, Beihilfe, Beihilfenverordnung, Beihilfefähigkeit, Angemessenheit,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12
    Die hiernach verbleibenden Einschränkungen bei der Arztwahl machen das Anknüpfen der Beihilfeleistungen an die Gebührensätze im Basistarif nicht verfassungswidrig, solange der Basistarif-Versicherte die Möglichkeit hat, zumutbarerweise einen Arzt zu finden, der zur Abrechnung im Basistarif bereit ist, und sich daher keine Deckungslücke für ihn ergibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2003 - 2 A 10317/03 -, juris).

    Die beiden letzten Gruppen haben nämlich, anders als die im Basistarif versicherten, nicht die Möglichkeit, den Gebührenrahmen des § 5 GOÄ zu beschränken (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 2003 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12
    In solchen Lebenslagen gebietet die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12
    Obwohl das gegenwärtige Beihilfensystem keinen hergebrachten Grundsatz im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG darstellt und daher als solches verfassungsrechtlich nicht verankert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 47/07 -, juris), gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für das Beihilferecht.
  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12
    Ferner muss der parlamentarische Gesetzgeber die Verantwortung für Beihilfekürzungen (z.B. in Form von Selbstbeteiligungen) übernehmen, wenn sie die Schwelle der Geringfügigkeit überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.7.2012 - 5 C 1/12 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 16.13

    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif;

    ee) Ebenso wenig kann die geringere Erstattungshöhe mit der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. März 2013 - 10 A 11153/12.OVG - juris Rn. 30) angeführten Erwägung begründet werden, der Basistarifversicherte habe auf einfache Weise die Möglichkeit, durch einen Hinweis auf sein geringeres Versicherungsniveau eine Absenkung der Honorarrechnung zu erwirken und damit beim Dienstherrn eine Ersparnis zu erzielen.
  • BVerwG, 28.11.2013 - 5 B 40.13

    Beihilfebeschränkung für im Basistarif privat versicherte Beamte;

    MZ OVG Koblenz - 15.03.2013 - AZ: OVG 10 A 11153/12.
  • VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12

    Zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für im sog. Basistarif Versicherte.

    Die Entscheidung, im sog. Basistarif Versicherten Beihilfe nur nach Maßgabe der in den Verträgen nach § 75 Abs. 3b Satz 1 SGB X (juris: SGB 10) vereinbarten Gebührenregelungen zu gewähren, unterliegt nicht dem Gesetzesvorbehalt (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2013 - 10 A 11153/12).(Rn.23).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat hierzu in seinem Urteil vom 15. März 2013 (- 10 A 11153/12 -, zitiert nach juris) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2014 - 1 L 101/13

    Beihilferecht - zur Folge der Versicherung eines Beamten im Basistarif einer

    Mit den im angefochtenen Urteil zitierten Feststellungen des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. März 2013 - 10 A 11153/12 -, juris) zur Zumutbarkeit eines Hinweises auf den bestehenden Basistarif vor Behandlungsbeginn, die sich das Verwaltungsgericht zu Eigen gemacht hat (vgl. S. 8 - 10 d. UA), setzt sich die Antragsbegründungsschrift in diesem Zusammenhang nicht auseinander.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht