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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18.OVG   

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https://dejure.org/2019,6392
OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18.OVG (https://dejure.org/2019,6392)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2019 - 8 A 11166/18.OVG (https://dejure.org/2019,6392)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2019 - 8 A 11166/18.OVG (https://dejure.org/2019,6392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 VerpackG, § 22 Abs 4 VerpackG, § 22 Abs 4 S 7 VerpackG, § 6 VerpackV, § 6 Abs 1 VerpackV
    Verpackungsabfall; Verwertungsverantwortung der Systembetreiber; Papier, Pappe und Kartonagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassungsantrag; duales System; Erfassung der PPK-Abfälle; Erledigung in der Hauptsache; PPK-Abfälle; Rechtsschutzinteresse; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen; Verpackungsabfall; Verpackungsgesetz; Verpackungsverordnung ; Verwertung

  • rechtsportal.de

    Verwertungsverantwortung von Systembetreibern bei von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelten Verpackungsabfällen; Umfang der sich aus der Verpackungsverordnung ergebenden Verwertungsverantwortung der Systembetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 719
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17

    Zum Rechtsweg bei Ansprüchen auf Unterlassung von Beeinträchtigungen bei der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18
    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Mai 2017 den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt (bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17.OVG -, juris, und BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8.17 -, juris).

    Diese im öffentlichen Recht wurzelnden Rechte und Pflichten überlagern mithin die sich aus dem Eigentumsrecht ergebenden Befugnisse (vgl. zu den in der VerpackV öffentlich-rechtlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen: BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8.17 -, juris, Rn. 6; OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17.OVG -, juris, Rn. 42).

  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18
    Bestätigt wird diese Auffassung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Sammlung und Verwertung des Verpackungsanteils an dem PPK-Abfall als objektiv (auch) den Systembetreibern zugeordnetes Geschäft bewertet und den Systembetreibern deshalb einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Auskunft über die aus der Vermarktung der Verpackungen erzielten Erlöse zuerkannt hat (§§ 677, 681 Satz 2, 666 BGB); zur Begründung hat er gerade auf die Rechtsstellung als behördlich zugelassene Systembetreiber abgestellt, unabhängig vom Bestand eines hierzu abgeschlossenen Erfassungs- und Verwertungsvertrages mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17 -, AbfallR 2018, 86 und juris, LS 1 sowie Rn. 9, 11 und 12).

    Soweit der Beklagte - unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2018 (a.a.O., Rn. 32) - geltend macht, die Verpackungsverordnung räume den Systembetreibern keinen Anspruch auf Herausgabe der Verpackungsabfälle im gemischt eingesammelten PPK-Abfall oder jedenfalls auf Herausgabe eines mengenmäßig entsprechenden Masseanteils ein, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt, dass das angegriffene Urteil eine solche Verpflichtung nicht ausspricht.

  • BVerwG, 26.03.2018 - 7 B 8.17

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Durchführung der Verwertung und Vermarktung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18
    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Mai 2017 den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt (bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17.OVG -, juris, und BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8.17 -, juris).

    Diese im öffentlichen Recht wurzelnden Rechte und Pflichten überlagern mithin die sich aus dem Eigentumsrecht ergebenden Befugnisse (vgl. zu den in der VerpackV öffentlich-rechtlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen: BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8.17 -, juris, Rn. 6; OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17.OVG -, juris, Rn. 42).

  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 6 UE 3127/01

    Freistellung systembeteiligter Verpackungshersteller von Pflichten nach VerpackV

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18
    Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass sich hieraus die Zuweisung an die Systembetreiber zur Erfassung und Verwertung der Verpackungsabfälle ergibt (so: HessVGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 6 UE 3127/01 -, GewA 2004, 36 und juris, Rn. 40).
  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18
    Vielmehr schließt die Eigentümerstellung des Beklagten das Bestehen zusätzlicher Rechtsbindungen gegenüber den Systembetreibern - im Innenverhältnis - nicht aus (so: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2015 - V ZR 240/14 -, NJW 2016, 1887 und juris, Rn. 17 dies).
  • OVG Sachsen, 17.05.2021 - 6 B 214/21

    Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen; Beschwerdeverfahren; Grundsatz

    Insoweit folgt die Berichterstatterin der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach im Falle der zwischen den Instanzen, i. e. während der laufenden Rechtsmittelfrist, eingetretenen Erledigung der Hauptsache das Rechtsmittel, hier die Beschwerde, zulässigerweise mit dem Ziel eingelegt werden kann, das Verfahren für erledigt zu erklären und dadurch eine günstigere Kostenentscheidung herbeizuführen (vgl. in Auseinandersetzung jeweils mit der Gegenmeinung: OVG NRW, Beschl. v. 8. Januar 2021 - 19 B 2010/20 -, juris Rn. 3 - 7; VGH BW, Beschl. v. 5. August 2020 - 4 S 1045/20 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2020 - 3 B 218/20 -, juris Rn. 7 und v. 20. August 2009 - 5 B 265/09 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 15. März 2019 - 8 A 11166/18 -, juris Rn. 10; Clausing, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Lfg.
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