Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1968 - 2 A 5/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,9279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Auslandsschuldienst - Beamtenrechtliche Gleichstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1968, 993
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.05.1964 - II C 59.62
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1968 - 2 A 5/67
Wenn jedoch ein und dieselbe Amtsbezeichnung in der Besoldungsordnung unter mehreren Besoldungsgruppen aufgeführt ist, so vermag die durch Ernennung bewirkte Übertragung des Amtes allein ohne Einweisung in eine einer bestimmten Besoldungsgruppe zugeordneten Planstelle den Besoldungsanspruch des Beamten nicht hinreichend zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.05.1964 II C 59.62 ; Urteile des erkennenden Senats vom 25.10.1962 2 A 27/62 und vom 13.01.1965 2 A 38/63 ). - BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62
Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1968 - 2 A 5/67
Auch wenn man berücksichtigt, daß die Entscheidung des Dienstherrn über eine Beförderung nicht allein eine Funktion seiner gegenüber dem Beamten bestehenden Fürsorge ist, sondern in erster Linie ein an dienstlichen Bedürfnissen ausgerichteter Akt der exekutiven Organisationsgewalt (vgl. BVerwG, DVBl. 1965 S. 331 ; 1966 S. 857, 859 ), so schließt dies dennoch nicht aus, daß der Dienstherr schadenersatzpflichtig ist, wenn die Beförderung wegen einer fehlerhaften Handhabung des ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zustehenden Ermessens unterblieben ist. - BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1968 - 2 A 5/67
Steht die Verletzung dieser Pflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung mit der Nichtbeförderung in einem adäquaten Ursachenzusammenhang, so kann der Beamte wegen des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens finanziellen Ersatz beanspruchen (vgl. BVerwGE 15, 3, S. 10 ;… BVerwG DVBl. 1966 a.a.O. ).