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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,6985
OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17.OVG (https://dejure.org/2018,6985)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2018 - 2 A 11476/17.OVG (https://dejure.org/2018,6985)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 2 A 11476/17.OVG (https://dejure.org/2018,6985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 BBesG vom 06.08.2002, § 27 BBesG vom 06.08.2002, § 15 Abs 2 AGG, § 24 Nr 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Beamtenrecht

  • esovgrp.de

    AGG § 7,AGG § 7 Abs 1,AGG § 15,AGG § 15 Abs 1,AGG § 15 Abs 2,AGG § 15 Abs 4,AGG § 15 Abs 4 S 2,AGG § 24,AGG § 24 Nr 1,BBesG § 27,BBesG § 28
    Alter, altersdiskriminierende Besoldung, Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, Beamter, Benachteiligung, Besoldung, Diskriminierung, Entschädigung, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung, Haftungsanspruch, Kenntnis, Lebensalter, Schaden, Schadenersatz, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17
    Die altersdiskriminierende Besoldung gemäß §§ 27 und 28 BBesG a.F. begründet bei entsprechender Geltendmachung einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 100 Euro / Monat (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 11/16 -, BVerwGE 158, 344).

    Nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2017 (2 C 11.16 und 2 C 12.16) hat er seinen Berufungsantrag beschränkt und sein Verlangen der Höhe nach auf 100 EUR pro Monat von November 2012 bis Juni 2013 konkretisiert.

    Das Landesbesoldungsgesetz stellt nämlich nicht die einzige diskriminierungsfreie Möglichkeit der Besoldung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -, juris Rn. 27).

    Schließlich greift der Anspruch aus § 15 Abs. 2 AGG auch in denjenigen Fällen, in denen der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot auf dem korrekten Vollzug eines innerstaatlichen Gesetzes beruht (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -, juris Rn. 30 ff.).

    Für die Berechnung der Frist gelten die Vorschriften der §§ 187 ff. BGB (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -â , juris Rn. 42 m.w.N.).

    27 In Bezug auf die Höhe der Entschädigung erachtet das Bundesverwaltungsgericht einen Pauschalbetrag von 100 EUR pro Monat als angemessen i.S.v. § 15 Abs. 2 AGG (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -â , juris Rn. 43).

    Da der Kläger die Zahlung ohnehin nur ein Mal begehren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11/16 -, juris Rn. 21 und 45), kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen des Anspruchs vorliegen.

    Für den unionsrechtlichen Haftungsanspruch gilt allerdings der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11/16 -â , juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

    Da auch für den unionsrechtlichen Haftungsanspruch in Ermangelung einschlägiger unionsrechtlicher Vorgaben in Anlehnung an § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG und § 97a Abs. 2 Satz 3 BVerfGG von einem Pauschalbetrag von 100 EUR pro Monat auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11/16 -, juris Rn. 68), bleibt dieser Anspruch in jedem Fall hinter dem Anspruch des Klägers aus § 15 Abs. 2 AGG zurück.

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17
    Da die Regelungen an das Lebensalter anknüpften, unterschied sich das Grundgehalt, welches zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung erhielten, allein aufgrund des Lebensalters zum Zeitpunkt der Ernennung, ohne dass diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen gewesen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht -â , NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, BVerwGE 150, 234 Rn. 13 ff.).

    Ebenso wenig kann der Kläger die Differenz seiner ehemaligen Besoldung zur höchsten Altersstufe als Schaden geltend machen, da es durch die Anknüpfung an das Lebensalter insgesamt an einem gültigen Bezugssystem für die Besoldung fehlt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht -â , NVwZ 2014, 1294 Rn. 96; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -â , BVerwGE 150, 234 Rn. 19 f.).

    Dies führt dazu, dass das Grundgehalt, welches zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung erhalten, sich allein aufgrund des Lebensalters zum Zeitpunkt der Ernennung unterscheiden kann, ohne dass diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht -â , NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, BVerwGE 150, 234 Rn. 13 ff.).

    Die Norm soll die Vorgaben des Art. 17 RL 2000/78/EG umfassend in nationales Recht umsetzen, der für jeden Verstoß gegen das unionsrechtliche Benachteiligungsverbot eine angemessene und verhältnismäßige Sanktion fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, BVerwGE 150, 234 Rn. 45 m.w.N.).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17
    Da die Regelungen an das Lebensalter anknüpften, unterschied sich das Grundgehalt, welches zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung erhielten, allein aufgrund des Lebensalters zum Zeitpunkt der Ernennung, ohne dass diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen gewesen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht -â , NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, BVerwGE 150, 234 Rn. 13 ff.).

    Ebenso wenig kann der Kläger die Differenz seiner ehemaligen Besoldung zur höchsten Altersstufe als Schaden geltend machen, da es durch die Anknüpfung an das Lebensalter insgesamt an einem gültigen Bezugssystem für die Besoldung fehlt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht -â , NVwZ 2014, 1294 Rn. 96; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -â , BVerwGE 150, 234 Rn. 19 f.).

    Dies führt dazu, dass das Grundgehalt, welches zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung erhalten, sich allein aufgrund des Lebensalters zum Zeitpunkt der Ernennung unterscheiden kann, ohne dass diese Ungleichbehandlung zu rechtfertigen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht -â , NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, BVerwGE 150, 234 Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17
    Nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2017 (2 C 11.16 und 2 C 12.16) hat er seinen Berufungsantrag beschränkt und sein Verlangen der Höhe nach auf 100 EUR pro Monat von November 2012 bis Juni 2013 konkretisiert.
  • VG Neustadt, 24.10.2018 - 1 K 592/16

    Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, Beamter, Besitzstandswahrung, Besoldung,

    Die bisherige Festsetzung der Grundgehaltsstufe nach dem Lebensalter sei altersdiskriminierend gewesen (OVG RP, Urteile vom 16. Januar 2018 - 2 A 11424/17.OVG; 2 A 11475/17.OVG und 2 A 11476/17.OVG - ).

    Auch in der Rechtsprechung sei bereits entschieden worden, dass die jetzige Besoldung eine Möglichkeit einer nicht altersdiskriminierenden Besoldung darstelle (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11/16 -, OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2018 - 2 A 11476/17.OVG - ).

    d) In dieser Konstellation hat das BVerwG entschieden, dass kein Anspruch auf Besoldung nach einer höheren oder gar der höchsten Stufe des früheren Stufensystems besteht; eine "modifizierende" Anwendung der §§ 27 und 28 BBesG a.F. kommt nicht in Betracht, weil dieses gesetzliche Bezugssystem insgesamt diskriminierend wirkt (Urteile vom 6. April 2017 - 2 C 11/16 - und vom 30. Oktober 2014, a.a.O.; ebenso: OVG RP, Urteil vom 16. Januar 2018 - 2 A 11476/17.OVG - ).

  • VG Koblenz, 14.12.2018 - 5 K 398/18

    Keine Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung ohne rechtzeitigen

    BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 2 C 11.16 -, juris, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2018 - 2 A 11476/17.OVG -, ESOVGRP).
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