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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1980 - 2 A 21/79   

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https://dejure.org/1980,1103
OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1980 - 2 A 21/79 (https://dejure.org/1980,1103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.04.1980 - 2 A 21/79 (https://dejure.org/1980,1103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 (https://dejure.org/1980,1103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Investitionszuschusses; Geltendmachung des Rückzahlungsverlangens durch Leistungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subventionsrecht - Rückzahlung von Investitionszuschüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 882
  • DÖV 1981, 541
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1980 - 2 A 21/79
    Diesem Vorgehen stehen die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. April 1979 -3 C 111.79 - nicht entgegen, wonach Richtlinien über die Vergabe von Subventionen keiner richterlichen Interpretation unterworfen und nicht wie Rechtsnormen ausgelegt, vielmehr nur nach den an behördliche Ermessensbetätigung anzulegenden Kriterien überprüft werden dürfen.
  • VG Berlin, 17.12.2009 - 20 A 26.04

    (keine) unbegrenzte Zweckbindung im Bergwesen; Begriff "Abschluss des Vorhabens";

    Hier sind die Regelungen Bestandteil des jeweiligen Zuwendungsbescheides geworden (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 16. April 1980 - 2 A 21/79-, NJW 1981, 882; Schleich, Nebenbestimmungen in Zuwendungsbescheiden der Länder, NJW 1988, 236).

    Für den Zuwendungsempfänger muss das ihm obliegende oder von ihm sogar geschuldete Verhalten klar und eindeutig fassbar sein (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16. April 1980, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1984 - 9 A 223/81

    Subventionsrecht - Widerruf von Subventionsbescheiden und Rückforderungen der

    Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden zweckfremd verwandt, wenn ein damit geförderter Betrieb innerhalb der dreijährigen Bindungsfrist aufgegeben wird (a.A.: OVG Koblenz, NJW 1981, 882 ).«.

    Dazu gehört entgegen der Auffassung des OVG Koblenz (Urt. v. 16.4.1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, S. 882) auch die Stillegung des Betriebes.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2014 - 3 B 14.12

    Subvention; Agrarsubvention; ökologischer Landbau; Ackerland; Grünland;

    Unabhängig davon, ob sich als Verwendungsrichtmaß allein der nächstliegende, mit der Zuwendung im Verhalten des Empfängers angestrebte Zweck eignet (sog. Primärzweck, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882; Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 49 Rn. 133; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014,§ 49 Rn. 101) oder ob auch entferntere, vom Leistungsempfänger nur bedingt oder mittelbar zu beeinflussende Förderziele grundsätzlich geeignet sind, den Zuwendungszweck mitzubestimmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 6 ff.) umfasste dieser hier ausweislich der eindeutigen Bestimmung in den Zuwendungsbescheiden jedenfalls auch die Bewirtschaftung über einen längerfristigen, hier fünf Jahre dauernden Zeitraum, wozu sich die Klägerin ausdrücklich verpflichten musste und verpflichtet hat, um die begehrte Zuwendung zu erhalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2020 - 8 A 10652/20

    (Teil-)Widerruf eines Zuwendungsbescheids für eine Wiederaufforstungen

    a) Im Grundansatz gilt bei der Ermittlung des im Zuwendungsbescheids bestimmten Zwecks, dass zu unterscheiden ist zwischen dem (primären) Subventionszweck, der das durch die Gewährung stimulierte Verhalten des Empfängers bezeichnet, und dem (sekundären) Subventionsziel (vgl. Ziekow, Öffentliches Wirtschaftsrecht, 5. Aufl. 2020, § 6 Rn. 12; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10

    Bezeichnung des Zuwendungszwecks durch Bezugnahme auf Förderrichtlinie

    Eine abweichende rechtliche Bewertung rechtfertigt sich auch nicht wegen des vom Kläger in Bezug genommenen Urteils des OVG Rheinland Pfalz vom 16.04.1980 (2 A 21/79, DÖV 1981, 541) und seiner Auffassung vom Primärzweck als Verwendungsrichtmaß bei einer Mehrheit von mit der Subventionsvergabe verfolgten Zwecken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 7 A 826/96

    Widerruf; Zuwendung; Nichterreichung des Zuwendungszwecks; Projektförderung;

    Dem Hinweis der Klägerin auf eine in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach der Zuschußzweck u.U. bereits vor Ablauf der Zweckbindungsdauer erfüllt sein kann, wenn die Erreichung des weitergehenden volkswirtschaftlichen Ziels der Förderung nicht mehr im Verantwortungsbereich des Zuwendungsempfängers liegt, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882 ff.; anderer Ansicht: OVG Lüneburg, a.a.O., braucht nicht weiter nachgegangen zu werden; ein solcher Fall liegt nicht vor.
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 B 93.95

    Haftung des Übernehmers einer Unterbeteiligung an einer Kapitalanlage eines

    Unter diesen Umständen braucht auf die von der Beschwerde zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (NJW 1981, 882) nicht eingegangen zu werden, zumal es sich in dem dort entschiedenen Fall um einen anderen Sachverhalt, insbesondere um eine durch Bewilligungsbescheid gewährte Zuwendung handelt.
  • VG Köln, 20.10.2023 - 16 K 5360/22

    Zweckbindungsfrist; Zweckverfehlung; Kindertagespflegestelle; Trägerschaft über

    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2014 - OVG 3 B 14.12 -, juris Rn. 35; die Unterscheidung zwischen Primärzweck und sonstigen Zwecken im Grundsatz befürwortend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882-884; vom 22. September 2020 - 8 A 10652/20 -, DVBl 2021, 1028-1032 = juris Rn. 42; zurückhaltend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 22 ZB 18.1098 -, DVBl 2019, 786-790 = juris Rn. 27.
  • VG Köln, 20.10.2023 - 16 K 5563/22
    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2014 - OVG 3 B 14.12 -, juris Rn. 35; die Unterscheidung zwischen Primärzweck und sonstigen Zwecken im Grundsatz befürwortend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882-884; vom 22. September 2020 - 8 A 10652/20 -, DVBl 2021, 1028-1032 = juris Rn. 42; zurückhaltend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 22 ZB 18.1098 -, DVBl 2019, 786-790 = juris Rn. 27.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 10 B 2.08

    Subvention; Anteilfinanzierung; erwirtschaftete Zinsen; Rückforderung;

    Als Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid sind die Ziffern 2 bzw. 2.1 ANBest-G 1992 - trotz ihres Charakters als Verwaltungsvorschriften - der gerichtlichen Auslegung zugänglich (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882, 882 f.).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 B 94.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • VG Berlin, 20.01.2011 - 16 K 268.09

    Frage der berechtigten Rückforderung von Zuwendungen

  • VG Bayreuth, 12.04.2023 - B 8 K 21.1162

    Heilung der unterbliebenen Anhörung im Gerichtsverfahren, Widerruf der Gewährung

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