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OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10602/03 |
Volltextveröffentlichung
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Drogen
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- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10602/03
Es kann hier offen bleiben, inwieweit die genannte Rechtsprechung des Senats in Zukunft etwa einer Fortführung bzw. Differenzierung aufgrund gewonnener neuerer Erkenntnisse über Drogenwirkung und Drogenverhalten (vgl. dazu auch BVerfG, NJW 2002, 2378, 2379 m.w.N.; insbesondere auch Berghaus, Blutalkohol 2002, 321 f; Gutachterliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs des BVerfG - 1 BvR 2062/96; 1 BvR 1143/98 -, insbesondere dort zu Frage 4) bedarf. - VGH Hessen, 14.01.2002 - 2 TG 3008/01
Fahrerlaubnisentziehung nach einmaligem Drogenkonsum
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10602/03
Auch die Angriffe der Beschwerde auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Fahrerlaubnisentziehung sei hier zu Recht erfolgt, überzeugen den Senat nicht: Die Beschwerde will insoweit entscheidend darauf abstellen, die in der bisherigen Rechtsprechung des Senats vertretene Auffassung (vgl. Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183), wonach der nachgewiesene Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) bereits zum Ausschluss der Fahreignung führe, werde neuerdings in Literatur und Rechtsprechung mit erheblichen Argumenten in Zweifel gezogen (vgl. Bode, DAR 2002, 24 f.; ders. DAR 2003, 15 f.; HessVGH, ZfS 2002, 599). - BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 1143/98
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10602/03
Es kann hier offen bleiben, inwieweit die genannte Rechtsprechung des Senats in Zukunft etwa einer Fortführung bzw. Differenzierung aufgrund gewonnener neuerer Erkenntnisse über Drogenwirkung und Drogenverhalten (vgl. dazu auch BVerfG, NJW 2002, 2378, 2379 m.w.N.; insbesondere auch Berghaus, Blutalkohol 2002, 321 f; Gutachterliche Äußerung zu den Fragen des Fragenkatalogs des BVerfG - 1 BvR 2062/96; 1 BvR 1143/98 -, insbesondere dort zu Frage 4) bedarf. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97
Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10602/03
Auch die Angriffe der Beschwerde auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Fahrerlaubnisentziehung sei hier zu Recht erfolgt, überzeugen den Senat nicht: Die Beschwerde will insoweit entscheidend darauf abstellen, die in der bisherigen Rechtsprechung des Senats vertretene Auffassung (vgl. Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183), wonach der nachgewiesene Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) bereits zum Ausschluss der Fahreignung führe, werde neuerdings in Literatur und Rechtsprechung mit erheblichen Argumenten in Zweifel gezogen (vgl. Bode, DAR 2002, 24 f.; ders. DAR 2003, 15 f.; HessVGH, ZfS 2002, 599). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10602/03
Auch die Angriffe der Beschwerde auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Fahrerlaubnisentziehung sei hier zu Recht erfolgt, überzeugen den Senat nicht: Die Beschwerde will insoweit entscheidend darauf abstellen, die in der bisherigen Rechtsprechung des Senats vertretene Auffassung (vgl. Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00.OVG -, DAR 2001, 183), wonach der nachgewiesene Konsum von Betäubungsmitteln (außer Cannabis) bereits zum Ausschluss der Fahreignung führe, werde neuerdings in Literatur und Rechtsprechung mit erheblichen Argumenten in Zweifel gezogen (vgl. Bode, DAR 2002, 24 f.; ders. DAR 2003, 15 f.; HessVGH, ZfS 2002, 599).
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 11 CS 07.942
Annahme der Fahrungeeignetheit bei feststehendem Heroinkonsum und Fund von …
1.2.4 Für die vom Kläger außerdem angezogenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2003 (Az. 7 B 10602/03), des Verwaltungsgerichts Mainz vom 8. März 2004 (Az. 3 L 134/04) und des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. Weinstraße vom 8. August 2003 (Az. 3 L 1892/03) hat er weder Veröffentlichungsstellen benannt, noch hat er sie in Abdruck vorgelegt.Soweit es das Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 16. Mai 2003 (a.a.O.) offen gelassen hat, inwieweit im Lichte in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (…a.a.O.) an der von ihm im Beschluss vom 21. November 2000 (…a.a.O.) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten werden kann, ist diese Frage - bezogen auf Fälle der hier inmitten stehenden Art - auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens ohne weiteres zu bejahen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2003 - 7 B 10872/03 Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10602/03.OVG).
- VG Neustadt, 07.08.2003 - 3 L 1932/03 In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10602/03.OVG - hat es dazu jedoch ausgeführt:.
- VG Neustadt, 01.08.2003 - 3 L 1813/03 In seinem Beschluss vom 16. Mai 2003 - 7 B 10602/03.OVG - hat es dazu jedoch ausgeführt:.