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OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1994 - 1 A 11939/93 |
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Verfahrensgang
- VG Koblenz, 06.07.1993 - 7 K 2290/92
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.1994 - 1 A 11939/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.1994 - 1 A 11939/93
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Wird zitiert von ...
- VG Trier, 13.11.2014 - 5 L 1859/14
Gewährung vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbars gegen eine Baugenehmigung wegen …
Ein Ermessensausfall hinsichtlich § 8 Abs. 1 Satz 4 LBauO, der auch zugunsten des Nachbarn (hier: des Antragstellers) ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensbetätigung einräumt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juni 1994 - 1 A 11939/93.OVG -), vermag eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers nicht zu begründen, wenn hinsichtlich derselben Ermessenentscheidung zugunsten des Bauherrn (hier: der Beigeladenen) das Ermessen nur in einer Weise ausgeübt werden kann.Schließlich verhilft auch der nach Aktenlage ersichtliche Ermessensausfall der Antragsgegnerin in Bezug auf § 8 Abs. 1 Satz 4 LBauO, der dem Antragsteller nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessenbetätigung einräumt (Urteil vom 16. Juni 1994 - 1 A 11939/93.OVG -), dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht zum Erfolg, da trotz Ermessensausfall eine Verletzung des Antragstellers in seinen Rechten im Ergebnis mit hinreichender Sicherheit verneint werden kann.