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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09.OVG (https://dejure.org/2011,1072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.09.2011 - 1 C 11114/09.OVG (https://dejure.org/2011,1072)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. September 2011 - 1 C 11114/09.OVG (https://dejure.org/2011,1072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 2 BauGB, § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 4 BauGB
    Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Bauleitplan; Kiesabbau; Abbauwürdigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erforderlichkeit der Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Rahmen von § 1 Abs. 3 BauGB; Anforderungen an die Ermittlung der Abbauwürdigkeit eines Rohstoffvorkommens im Rahmen von § 2 Abs. 3 BauGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Erforderlichkeit der Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Rahmen von § 1 Abs. 3 BauGB; Anforderungen an die Ermittlung der Abbauwürdigkeit eines Rohstoffvorkommens im Rahmen von § 2 Abs. 3 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzentrationsflächen für den Kiesabbau

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1546
  • ZfBR 2012, 175 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Bereich Andernach unwirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Nach öffentlicher Bekanntmachung des Flächennutzungsplans am 21.07.2007 hat der Senat auf den am 05.11.2007 eingereichten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 28.02.2008 die genannte 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin vom 02.07.2007 für unwirksam erklärt (1 C 11131/07).

    Die Antragsgegnerin hat auf der Grundlage des Urteils des Senats vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) nach § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerbehebung mit erneuter Planoffenlage (VA 111, 82) eingeleitet und dies am 15.10.2008 öffentlich bekannt gemacht.

    In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den eigenen Vortrag im Verfahren 1 C 11131/07 zu verweisen, dass der Abbau im Gebiet Namedy gegenüber dem ausgewiesenen Gebiet am Burgerberg um ein Vielfaches wirtschaftlicher sei.

    Auch obligatorisch oder dinglich Berechtigte können ein Recht auf die gerechte Abwägung ihrer privaten Interessen geltend machen (s. Urteil des Senats vom 28.02.2008, 1 C 11131/07).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats im Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) wird insoweit Bezug genommen.

    Die Konzentrationsflächen am Burgerberg für den Kiesabbau haben zwar nur noch eine Größe von etwa 70 ha, nachdem die zuvor ausgewiesenen 102 ha nach dem Urteil des Senats vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) reduziert worden sind, ohne dass jedoch hierzu eine eingehende Begründung zur genauen Abgrenzung dieser Flächen erfolgt wäre.

    (1.) Der Senat hat im Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) prognostisch ausgeführt, dass "unüberwindbare Hindernisse" einem Kiesabbau am Burgerberg nicht im Wege stehen dürften.

    Als zentrale Fragestellung wird entsprechend dem Urteil des Senats vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) angesehen, ob es sich im Bereich Burgerberg um ein abbauwürdiges Kies- und Sandvorkommen handelt, welches nach Art und Inhalt für eine wirtschaftliche Nutzung in Betracht komme.

    (10.) Bereits im vorhergehenden Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) hat der Senat die Antragsgegnerin darauf hingewiesen, dass es im Rahmen des Aufstellungsverfahrens - schon im Hinblick auf die im Rahmen der Offenlage des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB geäußerten Bedenken - oblegen hätte, nicht nur hinsichtlich der Qualität des am Burgerberg vorhandenen Kieses, sondern auch hinsichtlich der Mächtigkeit der Kiesschicht und der Höhe der Überdeckungsschicht und - damit verbunden - der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nachzugehen und insoweit eine Klärung herbeizuführen.

    Bereits im Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die AG für Steinindustrie in einem Schreiben vom 22. März 2007 an die Antragsgegnerin ausgeführt hat, dass für die Wirtschaftlichkeit des Abbaus das Verhältnis von Abraum zur Mächtigkeit von entscheidender Bedeutung sei und im Durchschnitt das Verhältnis zwischen Abraum und gewinnbarem Kies mindestens 1:2,5 betragen solle.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Das mit dieser Regelung verfolgte Ziel wird aber von vornherein verfehlt, wenn die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen soll, für diesen Zweck schlechthin ungeeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, BVerwGE 117, 287).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans - und damit auch verbunden die konkrete Ausweisung einer Konzentrationszone - nicht erforderlich, wenn sich die Planung als reine Verhinderungsplanung darstellt (s. BVerwG a.a.O.; Urteil vom 17.12.2002, BVerwGE 117, 287; Beschluss vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 27.01.1999, 4 B 129.98; OVG RP, Urteil vom 08.12.2005, 1 C 10065/05).

    Bei der Bewertung dieser Daten ist zunächst von den Grundsätzen auszugehen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.12.2002 (BVerwGE 117, 287) für die Darstellung von Windkraftanlagen in Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entwickelt hat.

    Wenn der Träger der Flächennutzungsplanung dementsprechend nach entsprechenden Prüfungen zu der Auffassung gelangt, für seinen Zuständigkeitsbereich sei es im Hinblick auf entsprechende örtliche Besonderheiten nicht möglich, eine ausgewogene Planung zu beschließen, hat er sich darauf zu beschränken, die Zulassung des Rohstoffabbaus im Rahmen der Anwendung von § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB durch das Geltendmachung von öffentlichen Belangen im Einzelfall zu steuern (BVerwG, Urteil vom 24.01.2008, 4 CN 2/07; Urteil vom 17.12.2002 a.a.O. S. 295 f.).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Inhaltlich entspricht § 2 Abs. 3 BauGB zunächst der früheren sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Rechtslage, nach der die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung zunächst deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, DVBl 2008, 859 unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2250 S. 42).

    § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB konkretisiert zunächst, unter welchen Voraussetzungen eine für die Planerhaltung relevante Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB im Sinne einer "Verfahrensgrundnorm" (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, BVerwGE 131, 100) vorliegt.

    Von der Planung berührte, durch die Gemeinde nicht zutreffend ermittelte oder bewertete Belange betreffen bereits dann "wesentliche Punkte", wenn diese Punkte in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich waren (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, BVerwGE 131, 100), was sich für die beschriebenen Parameter nicht negieren lässt.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Obwohl sich die fehlende Erforderlichkeit nur auf eine Teilfläche bezieht, ist eine Teil(un)wirksamkeit schon im Hinblick auf das nach dieser Rechtsprechung erforderliche schlüssige gesamträumliche Konzept (siehe Urteil vom 21.10.2004, BVerwGE 122, 109 und Anm. Gatz in: jurisPR-BVerwG 2/2005) abzulehnen.

    Eine Verhinderungsplanung wäre vorliegend gegeben, wenn die Gemeinde den Flächennutzungsplan und darin enthalten die Ausweisung von Konzentrationszonen allein als Mittel dazu benutzt, unter dem Deckmantel der Steuerung eine grundsätzlich privilegierte Nutzung an anderer Stelle zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 21.10.2004, NVwZ 2005, 211).

    Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die privilegierten Nutzungen in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.2004, NVwZ 2005, S. 211; OVG RP, Urteil vom 08.12.2005, 1 C 10065/05; Urteil vom 18.01.2007, 1 C 10350/06 jeweils bei ESOVGRP).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Der angegriffene Flächennutzungsplan, der eine Konzentrationsfläche für den Kiesabbau darstellt und damit gleichzeitig einen Ausschluss derartiger Vorhaben an anderer Stelle im Plangebiet anstrebt und festschreibt, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 24.01.2008, 4 CN 2.07; Urteil vom 26.04.2007, BVerwGE 128, 382).

    Will die Gemeinde indessen an den einmal gefundenen Kriterien festhalten, muss sie ggf. auf eine planerische Steuerung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verzichten (vgl. zur Windkraft: BVerwG, Urteil vom 24.01.2008, NVwZ 2008, 559; Urteil vom 15.09.2009, BauR 2010, 82; Scheidler, WiVerw 2011/3, 117ff m.w.N.).

    Wenn der Träger der Flächennutzungsplanung dementsprechend nach entsprechenden Prüfungen zu der Auffassung gelangt, für seinen Zuständigkeitsbereich sei es im Hinblick auf entsprechende örtliche Besonderheiten nicht möglich, eine ausgewogene Planung zu beschließen, hat er sich darauf zu beschränken, die Zulassung des Rohstoffabbaus im Rahmen der Anwendung von § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB durch das Geltendmachung von öffentlichen Belangen im Einzelfall zu steuern (BVerwG, Urteil vom 24.01.2008, 4 CN 2/07; Urteil vom 17.12.2002 a.a.O. S. 295 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 20 A 628/05
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Mit weiterem Schriftsatz vom 16.05.2011 hat die Antragsgegnerin geltend gemacht, dass bereits die die getätigten, jedenfalls jedoch die von dem Sachverständigen geforderten Aufwendungen für weitere Ermittlungen völlig unverhältnismäßig seien, zumal ein anderes Gericht (OVG Münster, Urteil vom 03.12.2009, 20 A 628/05,) schon das konkrete Abgrabungsinteresse eines Unternehmers habe ausreichen lassen.

    (3.) Ein allgemeines Interesse anderer Unternehmer am Abbau kann dabei nur ein Indiz bzw. eine Hilfstatsache für das Vorliegen der maßgeblichen Paramater für die Abbauwürdigkeit der Rohstoffvorkommen sein, was freilich in bestimmten Fallkonstellationen den Grad der Evidenz erreichen kann (in diesem Verständnis offenbar OVG NRW, Urteil vom 03.12.2009, 20 A 628/05).

    Hinsichtlich des in Bezug genommen Standorts Namedy kann im Übrigen auf die oben beschriebenen Grundsätze der Evidenz (zu OVG NRW, Urteil vom 03.12.2009, 20 A 628/05) verwiesen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05

    Bebauungsplanrecht - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Flächennutzungsplan;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans - und damit auch verbunden die konkrete Ausweisung einer Konzentrationszone - nicht erforderlich, wenn sich die Planung als reine Verhinderungsplanung darstellt (s. BVerwG a.a.O.; Urteil vom 17.12.2002, BVerwGE 117, 287; Beschluss vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 27.01.1999, 4 B 129.98; OVG RP, Urteil vom 08.12.2005, 1 C 10065/05).

    Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die privilegierten Nutzungen in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.2004, NVwZ 2005, S. 211; OVG RP, Urteil vom 08.12.2005, 1 C 10065/05; Urteil vom 18.01.2007, 1 C 10350/06 jeweils bei ESOVGRP).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Ob ein möglicher Einfluss anzunehmen ist, wenn bestimmte Belange methodisch nicht einwandfrei ermittelt, beschrieben oder bewertet worden sind, kann dabei von dem Gewicht des in Rede stehenden Belangs in der konkreten Situation abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, ZfBR 2005, 270 zu Umweltbelangen), aber auch von dem Maß der verursachten Abweichung bei den der Prognose zugrunde gelegten Daten.

    Je größeres Gewicht den Belangen - hier insbesondere Art. 14 Abs. 1 GG - zukommt, desto eher ist davon auszugehen, dass sich methodische Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung auf das Planungsergebnis ausgewirkt haben können (BVerwG, Urteil vom 18.11.2004, ZfBR 2005, 270 <272).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Der hiergegen gerichtete Antrag der Antragsgegnerin auf Zulassung der Revision blieb erfolglos (BVerwG, Beschluss vom 23.10.2008, ZfBR 2009, 156).

    Diese Wirkungen treten unmittelbar mit Erlass des Flächennutzungsplans ein und sind davon unabhängig, ob ein Grundstückseigentümer - oder ein in anderer Weise Berechtigter - beabsichtigt, eine Baugenehmigung, eine Planfeststellung oder auch eine Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen zu beantragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.2008, 4 BN 16/08).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 20.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
    Insofern erwies sich der Beweisantrag auch als unzulässiger Ausforschungsantrag "ins Blaue hinein" (vgl. hierzu exempl. BVerwG Beschluss vom 21, 12,2010, 4 BN 20/10; Urteil vom 10.12.2003, 9 A 73/02).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11239/10

    Bebauungsplan "Teilgebiet Brückenkopf/Bergstraße" in Cochem-Cond unwirksam

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 24.06.2010 - 7 C 16.09

    Goldbergbau; Bewilligung; Mitgewinnung; Mitgewinnungsentscheidung;

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 C 10150/09

    Bauplanungsrecht: Etikettenschwindel wegen vorgeschobener Mischgebietsausweisung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 12338/99

    Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 1409/11

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines

    Im letzteren Fall sind die Anforderungen hoch, um einerseits den Ausschluss der privilegierten Nutzungen im übrigen Gemeindegebiet rechtfertigen zu können und um andererseits nicht eine Fläche für die Konzentrationszone vorzusehen, die sich bei Umsetzung der Planung als wenig geeignet erweist (vgl. zu den dann erforderlichen Ermittlungen etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2011 - 1 C 1114/09 -, DVBl. 2011, 1546).

    Den Nachweis, ob das der Fall ist, habe grundsätzlich die Antragsgegnerin zu erbringen (so jedenfalls OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.09.2011 - 1 C 1114/09 -, DVBl. 2011, 1546).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter

    Das erforderliche Maß der Ermittlung ergibt sich dabei aus den Anforderungen der jeweiligen Planung (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 09.11.2011, 1 C 10021/11, vom 06.10.2011, 1 C 11322/10, vom 16.09.2011, 1 C 11114/09 - jeweils veröffentlicht in ESOVG RP ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Eine solche Zielverfehlung kann etwa bei einer überdimensionierten oder den Marktverhältnissen nicht entsprechenden Planung vorliegen, etwa wenn kein hinreichender Bedarf besteht und die Planung deshalb nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 25.10.2005, BRS 69 Nr. 25) oder überschüssige Flächen ohne entsprechende Verwendungseignung festgesetzt werden (vgl. Urteil des Senats vom 16.09.2011, 1 C 11114/09, ESOVG-RP).
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