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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - 11 A 16/84   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - 11 A 16/84 (https://dejure.org/1985,3110)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.1985 - 11 A 16/84 (https://dejure.org/1985,3110)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 11 A 16/84 (https://dejure.org/1985,3110)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 576
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.06.1960 - VIII C 20.60

    Der mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakt mit belastender Auflage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - 11 A 16/84
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang einwendet, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, S. 18 ff.) ausnahmsweise auf einen vorgeschriebenen Antrag verzichtet werden könne, also die Behörde von Amts wegen ohne Verstoß gegen § 22 Satz 2 Nr. 2 VwVfG gleichwohl tätig werden dürfe, wenn die Herstellung eines gesetzmäßigen Zustandes ohne Verletzung übergeordneter Interessen nur durch die Erteilung einer Genehmigung zu erreichen sei, der Betroffene aber für seine genehmigungsbedürftige Tätigkeit keine Genehmigung beantrage, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Ein antragsabhängiges Verwaltungsverfahren darf grundsätzlich ohne Antrag nicht durchgeführt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 1985, - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576), es sei denn, eine besondere Rechtsvorschrift bestimmt eine verfahrensrechtliche Antragspflicht (Stelkens/Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rn. 26).
  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 984/92

    Fehlen eines Genehmigungsantrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt;

    Besteht insoweit keine Pflicht zu einer Antragstellung bzw. Zustimmung, darf dem Bürger auch nicht gegen seinen Willen ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt aufgedrängt werden (BVerwG, Baurecht 1977, 405, 407; OVG Koblenz NVwZ 1986, 576 f.).

    Aufschlußreich ist insoweit insbesondere die Entscheidung OVG Koblenz, NVwZ 1986, 576 ff., die die Durchführung eines tierschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz ohne das Vorliegen eines erforderlichen Antrags betraf und damit der hier vorliegenden Fallgestaltung in gewisser Weise vergleichbar ist.

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Denn er bezweckt nicht nur die Einleitung des Verwaltungsverfahrens, sondern stellt auch außerdem eine Mitwirkungshandlung dar, die insofern materiell-rechtlicher Natur ist, als in ihr das Einverständnis des Betroffenen mit der begehrten Verwaltungshandlung liegt, d. h. der Antrag die Einwilligung in Inhalt und Umfang des begehrten Verwaltungsaktes bewirkt (vgl. OVG Koblenz, U. v. 16.10.1985 - 11 A 16/84 - NVwZ 86, 576, 578 u. Hablitzil , zur Dogmatik des Antrages beim mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsaktes, BayVBl. 1974, 392, 395).
  • VG Köln, 08.12.2000 - 11 K 10380/99

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren im Rahmen der Zuteilung von Nummern nach

    OVG Koblenz, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576, 577; Knack/Clausen, VwVfG, 6. Auflage 1998, § 22 Rdn. 4.2; Obermayer, a. a. O., § 22 Rdnr. 66.

    vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rd. 26; OVG Münster, Beschluss vom 5.7.2000 - 13 B 2016/99 - OVG Koblenz, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, S. 576ff.

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1991 - 6 L 132/89

    Löschung einer Baulast; Zulässigkeit; Grundstückseigentümer; Baulast;

    Hingegen spricht eine Vermutung für das Amtsverfahren, wenn das durchzuführende Verfahren überwiegend öffentlichen Interessen dienen soll (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1986, 576, 577).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4660/20

    Drittanfechtungsklage gegen abfallrechtliche Ausnahmezulassung zur Beseitigung

    Hingegen spricht eine Vermutung für das Amtsverfahren, wenn das durchzuführende Verfahren überwiegend öffentlichen Interessen dienen soll, weil die Behörde etwa mit dem Ziel der Gefahrenabwehr, der Lenkung, der Abgabenerhebung oder der Beschaffung sonstiger Leistungen durch Gebote, Verbote oder die Auferlegung von Pflichten tätig werden möchte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576, 577 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4542/20

    Verpflichtungsklage auf Abgabe einer Annahmeerklärung zur Beseitigung von

    Hingegen spricht eine Vermutung für das Amtsverfahren, wenn das durchzuführende Verfahren überwiegend öffentlichen Interessen dienen soll, weil die Behörde etwa mit dem Ziel der Gefahrenabwehr, der Lenkung, der Abgabenerhebung oder der Beschaffung sonstiger Leistungen durch Gebote, Verbote oder die Auferlegung von Pflichten tätig werden möchte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576, 577 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2022 - 9 K 4536/20

    Erteilung einer Ausnahmezulassung zur Beseitigung von Abfällen ohne Antrag und

    Hingegen spricht eine Vermutung für das Amtsverfahren, wenn das durchzuführende Verfahren überwiegend öffentlichen Interessen dienen soll, weil die Behörde etwa mit dem Ziel der Gefahrenabwehr, der Lenkung, der Abgabenerhebung oder der Beschaffung sonstiger Leistungen durch Gebote, Verbote oder die Auferlegung von Pflichten tätig werden möchte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576, 577 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte

    Vor dem Hintergrund ist die Annahme einer grundsätzlich auch von Amts wegen durchführbaren Ex-ante- Regulierung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 11 A 16/84 -, NVwZ 1986, 576, keinesfalls unvereinbar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 49/97

    Kreisstraße; Gehweg; Radweg; Straßenbaulast; Planfeststellungsbehörde;

    Insoweit kann dahinstehen, ob - was die Kläger verneinen - § 115 LVwG auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16.10.1985 - 11 A 16/94 - NVwZ 1986, 576 [578]; Knack, VwVfG, 5. Auflage 1996, § 46 Rdnr. 4.4).
  • VG Freiburg, 28.01.2022 - 1 K 1846/21

    Erledigung eines Informationsbegehrens; Antragsrücknahme

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