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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06.OVG (https://dejure.org/2007,8686)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2007 - 10 A 11499/06.OVG (https://dejure.org/2007,8686)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2007 - 10 A 11499/06.OVG (https://dejure.org/2007,8686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsangemessene Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 15 mit vier Kindern in den Jahren 2002 bis 2004; Gewährung eines erhöhten Familienzuschlags wegen sonstiger Ungleichbehandlung gegenüber kinderlosen Beamten

  • Judicialis

    GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 1 A 1927/05

    Geltendmachung eines erweiterten Anspruchs auf Zahlung eines Familienzuschlags

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Vielmehr steht es ersichtlich in Übereinstimmung mit den entsprechenden Zahlenwerken des zweiten Senates des erkennende Gerichts in dessen bereits genannten Urteil vom 2. Februar 2005 betreffend die Jahre 2002 und 2003 wie auch - abgesehen von geringfügigen, auf Rundungen zurückgehende Differenzen im Cent-Bereich - des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 6. Oktober 2006 - 1 A 1927/05 - betreffend das Jahr 2003 und vom 15. Januar 2007 - 1 A 3433/05 - betreffend die Jahre 2002 und 2004 sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 - 4 S 2289/05 - betreffend das Jahr 2004.

    Dass der Gesetzgeber ungeachtet seiner verschiedenen Verbesserungen indessen nach wie vor dem verfassungsgerichtlichen Auftrag nicht genügt, zeigen die zahlreichen zusprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen für die Jahre von 1999 bis zuletzt 2005 (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Oktober 2006 a.a.O. sowie VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 a.a.O., m.w.N.) wie eben gerade auch das Ergebnis der oben aufgezeigten Differenzberechnung in Bezug auf den Kläger.

    Tatsächlich hatte denn auch schon das Bundesverfassungsgericht selbst eine solche Fortschreibung der diesbezüglich benötigten Daten ab 1997 vorgenommen wie sodann auch das Bundesverwaltungsgericht die anzusetzenden Beträge in ähnlicher Weise aus dem Wohngeld- und Mietenbericht 2002 zurückgerechnet hat (ebenso VGH Hessen a.a.O., VGH Baden-Württemberg a.a.O und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Oktober 2006 a.a.O sowie der 2. Senat des erkennenden Gerichts a.a.O.).

    Dies beruht darauf, dass die insofern vom Bundesverfassungsgericht vorgezeichnete Durchschnittsbetrachtung verhindert, dass etwa nur in Einzelfällen wirksam werdende Entlastungen auf die Berechnungsgrundlagen durchschlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg a.a.O. sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Oktober 2006 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05

    Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Vielmehr steht es ersichtlich in Übereinstimmung mit den entsprechenden Zahlenwerken des zweiten Senates des erkennende Gerichts in dessen bereits genannten Urteil vom 2. Februar 2005 betreffend die Jahre 2002 und 2003 wie auch - abgesehen von geringfügigen, auf Rundungen zurückgehende Differenzen im Cent-Bereich - des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 6. Oktober 2006 - 1 A 1927/05 - betreffend das Jahr 2003 und vom 15. Januar 2007 - 1 A 3433/05 - betreffend die Jahre 2002 und 2004 sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 - 4 S 2289/05 - betreffend das Jahr 2004.

    Verbleibt trotz der Bemühungen um eine Verbesserung der finanziellen Situation kinderreicher Beamter ein verfassungswidriges Besoldungsdefizit, so haben die betroffenen Beamten weiterhin einen unmittelbaren durch die Verfassung begründeten und durch die Vollstreckungsanordnung formell legitimierten Anspruch auf erhöhte familienbezogene Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 6. Oktober 2006 und 15. Januar 2007, a. a. O. sowie VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007, a. a. O.).

    Dass der Gesetzgeber ungeachtet seiner verschiedenen Verbesserungen indessen nach wie vor dem verfassungsgerichtlichen Auftrag nicht genügt, zeigen die zahlreichen zusprechenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen für die Jahre von 1999 bis zuletzt 2005 (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Oktober 2006 a.a.O. sowie VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007 a.a.O., m.w.N.) wie eben gerade auch das Ergebnis der oben aufgezeigten Differenzberechnung in Bezug auf den Kläger.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Die Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 15 mit vier Kindern hat in den Jahren 2002 bis 2004 nicht den weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - BVerfGE 99, S. 300 ff. - entsprochen.

    Mit Schreiben vom 29. November 2002 erhob der Kläger unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, S. 300) Einspruch gegen die aus seiner Sicht zu niedrige Festsetzung des Familienzuschlages für sein drittes und viertes Kind und beantragte dessen rückwirkende Neufestsetzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

    An diesem verfassungsrechtlich anzulegenden Maßstab für die Frage der amtsangemessenen Alimentation hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem zu dieser Problemstellung zuletzt ergangenen Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, S. 300) ausdrücklich festgehalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2007 - 1 A 3433/05

    Anspruch auf Zahlung eines erhöhten Familienzuschlags als Besoldungstatbestand;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Vielmehr steht es ersichtlich in Übereinstimmung mit den entsprechenden Zahlenwerken des zweiten Senates des erkennende Gerichts in dessen bereits genannten Urteil vom 2. Februar 2005 betreffend die Jahre 2002 und 2003 wie auch - abgesehen von geringfügigen, auf Rundungen zurückgehende Differenzen im Cent-Bereich - des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 6. Oktober 2006 - 1 A 1927/05 - betreffend das Jahr 2003 und vom 15. Januar 2007 - 1 A 3433/05 - betreffend die Jahre 2002 und 2004 sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 13. Februar 2007 - 4 S 2289/05 - betreffend das Jahr 2004.

    Verbleibt trotz der Bemühungen um eine Verbesserung der finanziellen Situation kinderreicher Beamter ein verfassungswidriges Besoldungsdefizit, so haben die betroffenen Beamten weiterhin einen unmittelbaren durch die Verfassung begründeten und durch die Vollstreckungsanordnung formell legitimierten Anspruch auf erhöhte familienbezogene Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004, a. a. O., OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 6. Oktober 2006 und 15. Januar 2007, a. a. O. sowie VGH Mannheim, Urteil vom 13. Februar 2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Aus der Sicherungsfunktion, welche die Alimentation für das Berufsbeamtentum hat, folgt daher, dass der Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden darf, entweder dieses Minimum an Lebenskomfort zu befriedigen oder unter Verzicht darauf, eine Familie zu haben und diese entsprechend den damit übernommenen Verpflichtungen angemessen zu unterhalten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. März 1977, BVerfGE 44, 249 und vom 22. März 1990, BVerfGE 81, S. 363).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Aus dieser Ermächtigung ergibt sich für die Verwaltungsgerichte mithin die Befugnis und Verpflichtung, den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern ab dem 1. Januar 2000 im Wege einer "normersetzenden Interimsregelung" zur Zahlung von höheren Gehaltsbestandteilen zu verurteilen, soweit die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den konkreten Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004, BVerwGE 121, S. 91, ebenso bereits der 2. Senat des OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2005, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 10039/05

    Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    sowie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 2. Februar 2005 (IÖD 2005, S. 101) gekommen.
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 10 A 11499/06
    Aus der Sicherungsfunktion, welche die Alimentation für das Berufsbeamtentum hat, folgt daher, dass der Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden darf, entweder dieses Minimum an Lebenskomfort zu befriedigen oder unter Verzicht darauf, eine Familie zu haben und diese entsprechend den damit übernommenen Verpflichtungen angemessen zu unterhalten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. März 1977, BVerfGE 44, 249 und vom 22. März 1990, BVerfGE 81, S. 363).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 137/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation einer Richterin der Besoldungsgruppe R 2

    A 8 BBesO; Urteil vom 16. November 2007 - Az.: 10 A 11499/06 - bzgl. BesGr.

    A 8 BBesO; Urteil vom 16. November 2007, a. a. O., bzgl. BesGr.

    A 15 BBesO; für das Jahr 2004: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2007, a. a. O., bzgl. BesGr.

    Im Übrigen geht das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit seinem bereits angeführten Urteil vom 16. November 2007 (a. a. O.) hinsichtlich der Jahre 2002 bis 2004 weiterhin von der Anwendbarkeit der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichtes aus.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 151/06

    Zur Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12

    A 8 BBesO; Urteil vom 16. November 2007 - Az.: 10 A 11499/06 - bzgl. BesGr.

    A 8 BBesO; Urteil vom 16. November 2007, a. a. O., bzgl. BesGr.

    A 15 BBesO; für das Jahr 2004: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2007, a. a. O., bzgl. BesGr.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 10 A 10502/08

    Amtsangemessene Bezüge kinderreicher Versorgungsempfänger

    Wegen der Begründung hierzu kann auf die diesbezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts sowie die des Senates in seinen dort mit angeführten Urteilen (vgl. zuletzt Urteil vom 16. November 2007 - 10 A 11499/06.OVG -) verwiesen werden, wonach sich die Vollstreckungsanordnung unter diesem Gesichtspunkt erst dann erledigt ist, wenn die Alimentation der betreffenden kindereichen Beamten auch tatsächlich den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Anforderungen genügt.

    Da es bei der Anwendung der Vollstreckungsanordnung auch sonst keine Rolle spielt, ob der Ehegatte des Beamten berufstätig ist (vgl. dazu bereits Urt. des Senates vom 16. November 2007 - a. a. O. -), kann es naturgemäß auch im Rahmen der anzusetzenden Steuerklasse nicht darauf ankommen, inwieweit die Eheleute wegen dieser doppelten Berufstätigkeit nach der Steuerklasse 4 veranlagt werden oder aber statt dessen gegebenenfalls die der Klasse 3 bzw. 5 gewählt haben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 8/07

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

    A 12; OVG Koblenz, Urt. v. 16.11.2007 - 10 A 11499/06 - Juris, bzgl. BesGr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2008 - 3 LB 30/06

    Alimentation kinderreicher Beamter und Richter

    A 12; OVG Koblenz, Urt. v. 16.11.2007 - 10 A 11499/06 - Juris, bzgl. BesGr.
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