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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16.OVG   

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https://dejure.org/2017,3725
OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16.OVG (https://dejure.org/2017,3725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2017 - 7 C 10326/16.OVG (https://dejure.org/2017,3725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG (https://dejure.org/2017,3725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 9 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 S 1 VereinsG, § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 VereinsG, § 3 Abs 2 S 2 VereinsG, § 3 Abs 4 S 3 VereinsG
    Zuständige Behörde für Vereinsverbot gegenüber Rockerclub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis der Vereinsmitglieder eines für verboten erklärten Vereins; Rüge des Handels der unzuständigen Verbotsbehörde; Möglichkeit der Umdeutung einer Klage der Vereinsmitglieder in eine Klage des Vereins; Zuständigkeit der Verbotsbehörde für ein Vereinsverbot ...

  • esovgrp.de

    GG Art 9,GG Art 9 Abs 2,VereinsG § ... 3,VereinsG § 3 Abs 1,VereinsG § 3 Abs 1 S 1,VereinsG § 3 Abs 2,VereinsG § 3 Abs 2 S 1,VereinsG § 3 Abs 2 S 1 Nr 1,VereinsG § 3 Abs 2 S 1 Nr 2,VereinsG § 3 Abs 2 S 2,VereinsG § 3 Abs 4,VereinsG § 3 Abs 4 S 3,VereinsG § 4,VereinsG § 4 Abs 1,VwGO § 48,VwGO § 48 Abs 2,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 1,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 88
    1%er-Club, absolute sachliche Unzuständigkeit, Alleinvertretungsanspruch, anhaltende Tätigkeit, Anklage, Bandidos, Benehmen, Bonn, Bundesinnenminister, Bundesland, Bundesminister, Bundesminister des Innern, Chapter, Club, Gebietsanspruch, Hells Angels, Innenminister, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1%er Clubs; absolute sachliche Unzuständigkeit; Alleinvertretungsanspruch; anhaltende Tätigkeit; Anklage; Bandidos; Benehmen; Bonn; Bundesminister des Innern; Chapter; Gebietsanspruch; Hells Angels; Machtanspruch; Mitglied; Motorradclub; oberste Landesbehörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klagebefugnis der Vereinsmitglieder eines für verboten erklärten Vereins

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Zur Frage der zuständigen Verbotsbehörde für ein Vereinsverbot - hier: Hells Angels Motorrad Club Bonn - (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: grundlegend Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 - BVerwGE 80, 299).

    Die Zuständigkeit des Bundesministers des Innern gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VereinsG beruht innerhalb der Verwaltungskompetenzzuordnung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 83 ff. GG, die ihrerseits ein Element "zusätzlicher funktionaler Gewaltenteilung" darstellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Juli 2003 - 2 BvF 6/98 -, juris, Rn. 44 = BVerfGE 108, 169 [181]), auf einer ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Ermächtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, juris, Rn. 26 = BVerwGE 80, 299; dazu auch Groh, VereinsG, 2012, § 3 Rn. 27).

    Eine Zuständigkeit des Bundesinnenministers begründend ist es danach bereits, dass die betroffene Vereinigung über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus durch nicht ganz unbedeutende Tätigkeiten anhaltend in Erscheinung tritt (stRspr: vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299; Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3/08 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 134, 275; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1996 - 1 S 2580/95 -, juris, Rn. 16; OVG Nds, Urteil vom 29. März 2000 - 11 K 854/98 -, juris, Rn. 40).

    29 Bei der eine etwaige Zuständigkeit des Bundesministers des Innern begründenden landesübergreifenden Tätigkeit braucht diese nicht den Verbotstatbestand nach Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 VereinsG zu erfüllen - es genügt "jede Vereinstätigkeit" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299; auch BVerwG, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3/08 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 134, 275).

    Zuständigkeitsfragen müssen anhand klarer Maßstäbe rasch und eindeutig beantwortet werden und können daher nicht auf die verbotene Tätigkeit beschränkt sein, deren Vorliegen von der zuständigen Verbotsbehörde erst in einem weiteren Schritt nach § 4 Abs. 1 VereinsG zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299).

    Ein satzungsmäßiger Vereinssitz, auf den es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts indes auch nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 26 = BVerwGE 80, 299), ist nicht bestimmt.

    Der Beklagte gibt in Anlehnung an die oben genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar den zutreffenden Maßstab für die Abgrenzung der Zuständigkeiten wieder, wechselt bei der sich anschließenden Subsumtion jedoch unmittelbar und ausschließlich auf eine Prüfung und Bewertung der durch Vereinsmitglieder begangenen Straftaten (vgl. Verbotsverfügung Seite 3 f., Bl. 1699 f. der Verwaltungsakte - VA - vgl. auch die vorangehende Stellungnahme vom 10. Februar 2016, S. 2 f., Bl. 1642 f. VA), obschon - wie oben ausgeführt - nach der Rechtsprechung "jede [erkennbare] Vereinstätigkeit" zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2016 - 7 B 10327/16

    Rheinland-pfälzisches Innenministerium unzuständig für Verbot des Vereins "Hells

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Zur weiteren Begründung der Klage machen sich die Kläger die Ausführungen des Senats zu fehlenden Zuständigkeit des Beklagten im Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - zu Eigen, mit dem die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung wiederhergestellt worden ist.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verbotsverfügung des Beklagten vom 10. März 2016 wiederhergestellt.

    Der Beklagten begründete seine Anregung damit, dass in Konsequenz des Beschlusses vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG -, mit dem ihm die Zuständigkeit für den Erlass der Verbotsverfügung abgesprochen worden sei, nunmehr das Bundesministerium des Innern den Verein "Hells Angels Motorrad Club Bonn" mit Verfügung vom 11. November 2016 verboten habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten unter Einbeziehung derjenigen im Verfahren 7 B 10327/16.OVG und die vorgelegten Verwaltungsakten Bezug genommen, deren Inhalt Gegenstand der Beratung gewesen ist.

    Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz war - wie der Senat bereits im Eilverfahren durch Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - entschieden hat, für den Erlass der angegriffenen Verbotsverfügung nicht zuständig.

    Dies hat im Ergebnis auch das Bundesministerium des Innern in seiner Verbotsverfügung vom 11. November 2016 so gesehen und dabei die wesentlichen Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG wiederholt.

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2016 - 11 KS 272/14

    Anhörung; Benehmen; Bundeszuständigkeit; Hells Angels; verfassungsmäßige Ordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Soweit der Beklagte zur Begründung seiner Zuständigkeit in der Klageerwiderung auf eine ausdrückliche Feststellung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verweist, wonach "die Bundeszuständigkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VereinsG nicht bereits dann begründet [wird], wenn einzelne, zeitlich begrenzte Handlungen, die verbotsbegründend sind, einen überregionalen Bezug aufweisen" (Urteil vom 13. April 2016 - 11 KS 272/14 -, juris, Rn. 28), lässt er einen wesentlichen Aspekt der von ihm zitierten Entscheidung unberücksichtigt.

    Die Entscheidung betraf nämlich - wie sich schon dem Folgesatz des vom Beklagten herangezogenen Zitats entnehmen lässt - einen ansonsten regional ausgerichteten Verein, d.h. einen Verein, dessen Tätigkeiten sich abgesehen von "einzelne[n], zeitlich begrenzte[n] Handlungen, die verbotsbegründend sind" auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13. April 2016 - 11 KS 272/14 -, juris, Rn. 28, letzter Satz).

    Dementsprechend lautet der erste, diese Einschränkung berücksichtigende Leitsatz der Entscheidung auch wie folgt (Hervorhebung nur hier): "Eine Bundeszuständigkeit für das Verbotsverfahren wird nicht bereits dann begründet, wenn bei einer regional ausgerichteten Vereinstätigkeit einzelne, zeitlich begrenzte Deliktshandlungen, die verbotsbegründend sind, außerhalb des Landes Niedersachsen begangen wurden" (NdsOVG, Urteil vom 13. April 2016 - 11 KS 272/14 -, juris).

    Es kann dahinstehen, ob es neben diesem für Rheinland-Pfalz festzustellenden Organisationsschwerpunkt für die Annahme einer andauernden und nicht unerheblichen länderübergreifenden Organisationsstruktur genügen könnte, dass mit der Aufnahme der Stadt Bonn in den Vereinsnamen ein erkennbarer organisatorischer Bezug über Rheinland-Pfalz hinaus hergestellt wird (zur Berücksichtigung des Vereinsnamens bei der Organisation NdsOVG, Urteil vom 13. April 2016 - 11 KS 272/14 -, juris, Rn. 27) und in Bonn ein Postfach des Vereins unterhalten wird.

  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Eine Zuständigkeit des Bundesinnenministers begründend ist es danach bereits, dass die betroffene Vereinigung über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus durch nicht ganz unbedeutende Tätigkeiten anhaltend in Erscheinung tritt (stRspr: vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299; Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3/08 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 134, 275; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1996 - 1 S 2580/95 -, juris, Rn. 16; OVG Nds, Urteil vom 29. März 2000 - 11 K 854/98 -, juris, Rn. 40).

    29 Bei der eine etwaige Zuständigkeit des Bundesministers des Innern begründenden landesübergreifenden Tätigkeit braucht diese nicht den Verbotstatbestand nach Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 VereinsG zu erfüllen - es genügt "jede Vereinstätigkeit" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299; auch BVerwG, Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3/08 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 134, 275).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2000 - 11 K 854/98

    Nationalsozialismus; Rechtsextremismus; Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Eine Zuständigkeit des Bundesinnenministers begründend ist es danach bereits, dass die betroffene Vereinigung über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus durch nicht ganz unbedeutende Tätigkeiten anhaltend in Erscheinung tritt (stRspr: vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299; Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3/08 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 134, 275; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1996 - 1 S 2580/95 -, juris, Rn. 16; OVG Nds, Urteil vom 29. März 2000 - 11 K 854/98 -, juris, Rn. 40).

    Allein ein (schlichter) Schwerpunkt der Organisation und der Tätigkeit in einem Bundesland genügt demnach nicht, um eine Beschränkung auf das Gebiet dieses Landes im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VereinsG und damit eine Zuständigkeit der obersten Landesbehörde oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu begründen (die Gefahr eines Missverständnis begründend insoweit NdsOVG, Urteil vom 29. März 2000 - 11 K 854/98 -, juris, Rn. 40: Dort wird unter Verweis auf den o.g. Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur unbedeutende oder nicht andauernde Tätigkeiten außerhalb des Gebiets eines Landes einer Landeszuständigkeit nicht entgegenstehen, der Begriff "Tätigkeitsschwerpunkt" verwendet; Begriff übernommen bei Groh, Vereinsgesetz, 2012, § 3 Rn. 25).

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Insbesondere eine Überprüfung des Vorliegens von Verbotsgründen nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz - VereinsG - i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz - GG - kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren nur der Vereinsmitglieder nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 -, juris, Rn. 11; Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris, Rn. 14, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 -, juris, Rn. 5 und vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 -, juris; jeweils mit Ausführungen zum Inhalt des eingeschränkten Rügerechts der Mitglieder; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61 [61], zur Zulässigkeit der kumulativen Anfechtung durch den verbotenen Verein und die Mitglieder).

    Einer Umdeutung stünde auch nicht eine fehlende Vertretungsbefugnis für die verbotene Vereinigung entgegen, die ungeachtet ihrer Rechtsform nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig ist und im Rechtsstreit gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihre gesetzlichen Vertreter bzw. ihren Vorstand vertreten wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20/10 -, juris, Rn. 14, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1996 - 1 S 2580/95

    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbotes wegen Spendenbetrügereien des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Eine Zuständigkeit des Bundesinnenministers begründend ist es danach bereits, dass die betroffene Vereinigung über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus durch nicht ganz unbedeutende Tätigkeiten anhaltend in Erscheinung tritt (stRspr: vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89/83 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 80, 299; Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3/08 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 134, 275; VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1996 - 1 S 2580/95 -, juris, Rn. 16; OVG Nds, Urteil vom 29. März 2000 - 11 K 854/98 -, juris, Rn. 40).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Es ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden, sondern hat vielmehr das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, juris, Rn. 21 = BVerwGE 60, 144 [149]).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 6 B 39.08

    Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Insbesondere eine Überprüfung des Vorliegens von Verbotsgründen nach § 3 Abs. 1 Vereinsgesetz - VereinsG - i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz - GG - kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren nur der Vereinsmitglieder nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 -, juris, Rn. 11; Beschlüsse vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris, Rn. 14, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 -, juris, Rn. 5 und vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 -, juris; jeweils mit Ausführungen zum Inhalt des eingeschränkten Rügerechts der Mitglieder; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 1 S 3675/88 -, NJW 1990, 61 [61], zur Zulässigkeit der kumulativen Anfechtung durch den verbotenen Verein und die Mitglieder).
  • VGH Bayern, 08.10.1987 - 20 CS 87.02821
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 C 10326/16
    Das Handeln der in Abgrenzung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 VereinsG (verbands-)unzuständigen Verbotsbehörde begründet eine absolute sachliche Unzuständigkeit (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 1987 - 20 CS 87.02821 -, NVwZ 1988, 749 [749]; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 46 Rn. 42 f. und § 44 Rn. 165, 170).
  • BVerwG, 02.03.2001 - 6 VR 1.01

    Berechtigung eines Mitgliedes einer verbotenen Vereinigung zur Anfechtung des

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1989 - 1 S 3675/88

    Sofortige Vollziehung eines Vereinsverbots

  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

  • OVG Sachsen, 12.11.2015 - 3 C 12/13

    Vereinsverbot ; subjektive Klageänderung ; Klagebefugnis von Vereinsmitgliedern ;

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • BVerwG, 07.07.2015 - 1 B 18.15

    Erkennbarkeit nach außen; Gesellschaft; grundsätzliche Bedeutung;

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob diese Verfügung mit Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - wegen mangelnder Zuständigkeit der Erlassbehörde auf.
  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hob diese Verfügung mit Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - wegen mangelnder (Verbands-)Zuständigkeit der Erlassbehörde auf, nachdem es bereits mit Beschluss vom 26. Juli 2016 - 7 B 10327/16.OVG - die aufschiebende Wirkung der seitens der Antragsteller "als Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins" erhobenen Klage wiederhergestellt hatte.

    Auch wenn mit Blick auf die geltend gemachte Selbstauflösung Tätigkeiten der Vereinigung auch unabhängig von der sofortigen Vollziehbarkeit der angegriffenen Verbotsverfügung derzeit nicht zu erwarten sind, ermöglichte die Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung der Klage, mit den bisherigen Mitgliedern oder anderen Personen eine Ersatzorganisation zu bilden oder - sollte sich die Selbstauflösung als nicht wirksam erweisen - die bestehende Organisation als Ersatzorganisation fortzuführen, an die in der angegriffenen Verbotsverfügung in Bezug genommenen, derzeit den Gegenstand eines strafgerichtlichen Verfahrens bildenden Aktivitäten anzuknüpfen und den nach Aktenlage vormals erhobenen Gebiets- und Machtanspruch in Teilen des Westerwalds, der nördlichen Eifel und in Teilbereichen des Großraums Bonn (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - juris Rn. 35 f., 39 ff.) weiterzuverfolgen beziehungsweise zu erneuern.

  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in

    Gleiches muss gelten, wenn im vereinsrechtlichen Zusammenhang entsprechende Unklarheiten bestehen (vgl. OVG RhPf, U.v. 17.1.2017 - 7 C 10326/16 - juris Rn. 24).

    Dabei ist nach herrschender Auffassung zu berücksichtigen, dass entgegen der Verweisung des § 54 Satz 1 BGB auf die Vorschriften über die Gesellschaft auf nichtrechtsfähige Vereine weitgehend die Vorschriften des Vereinsrechts zur Anwendung kommen, soweit diese nicht die Rechtsfähigkeit oder die Eintragung voraussetzen (vgl. Schöpflin in Hau/Poseck, BeckOK BGB, 62. Ed. Stand 1.8.2022, § 54 Rn. 15; OVG RhPf, U.v. 17.1.2017 - 7 C 10326/16.OVG - juris Rn. 24).

    Unabhängig davon, welche Funktionsträger als Vorstand des Gesamtvereins anzusehen sind (die bei den Behördenakten befindliche Satzung bestimmt lediglich die Zusammensetzung der Vorstände der Zweigvereine), bestehen hiernach keine Zweifel an der Vertretungsbefugnis für den Verein, da - soweit ersichtlich - alle zum Zeitpunkt der Klageerhebung genannten Mitglieder und damit jedenfalls auch die maßgeblichen Funktionsträger als Kläger genannt worden sind (vgl. ähnlich OVG RhPf, U.v. 17.1.2017 - 7 C 10326/16 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 VR 6.16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein vom Bundesministerium des Innern (BMI)

    Nimmt der Verein die Verbotsverfügung hin oder versäumt er einen möglichen Rechtsbehelf, so können nicht ersatzweise einzelne seiner Mitglieder oder sonstige interessierte Personen eine umfassende gerichtliche Kontrolle herbeiführen (siehe auch VGH München, Urteil vom 20. Oktober 2015 - 4 A 14.1787 - juris Rn. 22 m.w.N.; a.A. - hinsichtlich der Zuständigkeit nach § 3 Abs. 2 VereinsG - OVG Koblenz, Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16 - juris Rn. 21).
  • VG Koblenz, 23.07.2021 - 3 K 15/21

    Ehemaliges Vereinsgelände des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte

    Das OVG Rheinland-Pfalz hob die Verbotsverfügung vom 10. März 2016 mit Urteil vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - wegen fehlender Zuständigkeit der Erlassbehörde auf.
  • VG Koblenz, 23.07.2021 - 3 K 800/20

    "Harley" durfte sichergestellt werden

    Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2017 - 7 C 10326/16.OVG - wurde die Verfügung vom 10. März 2016 aufgehoben.
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