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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 9 C 10903/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,7845
OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 9 C 10903/09.OVG (https://dejure.org/2010,7845)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2010 - 9 C 10903/09.OVG (https://dejure.org/2010,7845)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 9 C 10903/09.OVG (https://dejure.org/2010,7845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 AEG, § 40 S 1 FlurbG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG
    Dienstbarkeit als Landbereitstellung; Inanspruchnahme von Grundeigentum zwecks Gewährleistung einer Eisenbahninfrastruktur liegt im öffentlichen Interesse; Pflicht zur Landbereitstellung für öffentliche Anlagen muss stets verhältnismäßig sein

  • Deutsches Notarinstitut

    AEG § 3; FlurbG § 40; FlurbG § 44 Abs. 1; FlurbG § 49; GG Art. 14
    Öffentliches Interesse gem. § 40 FlurbG durch Landbereitstellung für öffentliche Anlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Bestellung einer Dienstbarkeit zwecks Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen als teilweise Landbereitstellung für öffentliche Anlagen i.S.v. § 40 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG); Dienen der Inanspruchnahme von Grundeigentum zwecks ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 40
    Auslegung der Bestellung einer Dienstbarkeit zwecks Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen als teilweise Landbereitstellung für öffentliche Anlagen i.S.v. § 40 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ); Dienen der Inanspruchnahme von Grundeigentum zwecks ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Begründung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Dienstbarkeit; Einrichtungen von Eisenbahnen; Landbereitstellung; Verfahrensaufgabe; Verhältnismäßigkeit; Voraussetzung; naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 976
  • DÖV 2010, 741 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 9 C 10903/09
    Die zwangsweise Belastung von Grundstückseigentum mit einer Dienstbarkeit ist ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum, der nur verhältnismäßig erfolgen darf (vgl. für Inhalts- und Schrankenbestimmungen: BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 1991, BVerfGE 83, 201 [212]).

    Aber auch bei der Einordnung dieses Eigentumszugriffs als Teil einer insgesamt und einheitlich als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums zu wertenden Maßnahme dürfte ihre Fremdnützigkeit bei deren verfassungsrechtlichen Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. ähnlich: BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 1991, BVerfGE 83, 201 [213]).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 9 C 10903/09
    Für die Annahme einer Enteignung könnte sprechen, dass dieser Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen nicht privatnützig, das heißt im wechselseitigen privaten Interesse der Gemeinschaft der Flurbereinigungsteilnehmer geschieht, sondern zu einem von der Interessenlage der betroffenen Grundstückseigentümer abgelösten öffentlichen Zweck, mithin fremdnützig, erfolgt (vgl. zum Begriff der Enteignung: BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - Baulandumlegung -, BVerfGE 104, 1 [9 f]).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 9 C 10903/09
    Die Landbereitstellung für öffentliche Anlagen nach § 40 FlurbG - im Unterschied zum ebenfalls fremdnützigen Eigentumszugriff im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG (vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 24. März 1987, BVerfGE 74, 264 - Boxberg - ) - nicht als Enteignung zu werten (so: Schwantag/Wingerter, a.a.O., § 40 Rn. 8), könnte mit der Einbettung der Maßnahme in ein allgemeines Flurbereinigungsverfahren und mit deren Beschränkung auf einen "verhältnismäßig geringen Umfang" begründet werden.
  • BVerwG, 09.04.2018 - 9 B 28.17

    Anlageneigentum; Beregnungsanlage; Bodenordnungsverfahren; Gebäudeeigentum;

    Inwieweit darüber hinaus in einem künftigen Bodenordnungsplan neue Leitungsrechte in Form von Dienstbarkeiten begründet werden könnten, bedarf in dem vorliegenden, auf die Anordnung der Fortführung des Bodenordnungsverfahrens beschränkten Rechtsstreit keiner Entscheidung (zur etwaigen Neubegründung einer Dienstbarkeit im Flurbereinigungsverfahren vgl. allgemein: OVG Koblenz, Urteil vom 17. Februar 2010 - 9 C 10903/09 - DVBl. 2010, 976; Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl. 2013, § 49 Rn. 15 m.w.N.).
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