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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84   

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https://dejure.org/1988,10497
OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84 (https://dejure.org/1988,10497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.1988 - 1 A 126/84 (https://dejure.org/1988,10497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 1988 - 1 A 126/84 (https://dejure.org/1988,10497)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1977 - III ZR 115/74

    Lavaberg - Art. 14 GG, Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84
    Der Senat folgt insoweit der von dem Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1977 (NJW 1977, 945) vertretenen Auffassung, wonach eine wirksam getroffene normative Regelung nicht dadurch ihre Geltung verliert, daß die kartenmäßige Darstellung des Geltungsbereichs später abhanden gekommen ist.
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84
    Denn sogar für den Gesetzgeber gilt der Grundsatz, daß die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit nicht grenzenlos ist, sondern im Einzelfall durchaus eine Pflicht zum Tätigwerden bestehen kann, etwa wenn Verfassungsdirektiven oder die Sachgesetzlichkeit der Materie eine normative Ordnung gebieten (vgl. BVerfGE 16, 142; 17, 122; Hamann/Lenz, GG S. 92 ff.).
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84
    Diese strengen Voraussetzungen, die im vorliegenden Fall nicht erfüllt sein dürften, weil die Karten über das Überschwemmungsgebiet der Mosel, soweit sie überhaupt noch vorhanden sind, auch bei der täglichen Arbeit der Wasserbehörden benutzt wurden, wie der Beklagte in seinem Schriftsatz vom 16. Dezember 1986 eingeräumt hat, sind aber nur bei nachkonstitutionellen Rechtsnormen zu fordern, wie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 129) ausdrücklich betont wird (ebenso schon Urteil vom 26. Mai 1964, BVerwGE 19, 7: Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist beim Erlaß von Rechtsnormen ein strengerer Maßstab für die Art und Weise der Verkündung geboten ).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84
    Diese strengen Voraussetzungen, die im vorliegenden Fall nicht erfüllt sein dürften, weil die Karten über das Überschwemmungsgebiet der Mosel, soweit sie überhaupt noch vorhanden sind, auch bei der täglichen Arbeit der Wasserbehörden benutzt wurden, wie der Beklagte in seinem Schriftsatz vom 16. Dezember 1986 eingeräumt hat, sind aber nur bei nachkonstitutionellen Rechtsnormen zu fordern, wie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1967 (BVerwGE 26, 129) ausdrücklich betont wird (ebenso schon Urteil vom 26. Mai 1964, BVerwGE 19, 7: Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist beim Erlaß von Rechtsnormen ein strengerer Maßstab für die Art und Weise der Verkündung geboten ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84
    Hiervon kann aber nur dann die Rede sein, wenn die Verhältnisse, auf die sich die Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977, BVerwGE 54, 5; Urteil vom 5. August 1983, BRS 40 Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.1988 - 1 A 125/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.1988 - 1 A 126/84
    Hierbei ist er, wie das Gutachten in dem Parallelverfahren 1 A 125/84 zeigt, zu gleichartigen Ergebnissen wie der früher bestellte Gutachter gekommen.
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