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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87   

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OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87 (https://dejure.org/1988,4854)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.05.1988 - 7 A 64/87 (https://dejure.org/1988,4854)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 7 A 64/87 (https://dejure.org/1988,4854)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87
    Zwar beruft sich der Kläger im Ansatz zu Recht als Grundlage für sein Begehren auf den im Bundesverfassungsrecht verankerten, als Bestandteil des allgemeinen Verwaltungsrechts anerkannten Grundsatz, daß jeder Träger vollziehender Gewalt gegenüber demjenigen, den er durch rechtswidriges Verwaltungshandeln in seinen Rechten verletzt hat, verpflichtet ist, die diesen rechtswidrig beeinträchtigenden fortdauernden Folgen jenes Verwaltungshandelns zu beseitigen (vgl. BVerwGE 28, 155/164 f.; 38, 336/347; BVerwG, DÖV 1971, S. 857 f.; NJW 1985, S. 817/818).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87
    Zwar beruft sich der Kläger im Ansatz zu Recht als Grundlage für sein Begehren auf den im Bundesverfassungsrecht verankerten, als Bestandteil des allgemeinen Verwaltungsrechts anerkannten Grundsatz, daß jeder Träger vollziehender Gewalt gegenüber demjenigen, den er durch rechtswidriges Verwaltungshandeln in seinen Rechten verletzt hat, verpflichtet ist, die diesen rechtswidrig beeinträchtigenden fortdauernden Folgen jenes Verwaltungshandelns zu beseitigen (vgl. BVerwGE 28, 155/164 f.; 38, 336/347; BVerwG, DÖV 1971, S. 857 f.; NJW 1985, S. 817/818).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87
    Hat ein Organ der vollziehenden Gewalt in Ausübung seiner hoheitlichen Funktionen durch herabsetzende oder rufschädigende Äußerungen das Persönlichkeitsrecht eines Bürgers verletzt, so steht dem Verletzten gegenüber der Körperschaft, der das Handeln des Organs zuzurechnen ist, aus Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG - entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Widerruf der hoheitlichen Äußerungen zu, wenn die fortdauernde Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Verletzten nur so ausgeräumt werden kann (vgl. BVerwGE 59, 319/325 f.; BVerwG, DÖV 1970, S. 642, 643).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87
    Zwar beruft sich der Kläger im Ansatz zu Recht als Grundlage für sein Begehren auf den im Bundesverfassungsrecht verankerten, als Bestandteil des allgemeinen Verwaltungsrechts anerkannten Grundsatz, daß jeder Träger vollziehender Gewalt gegenüber demjenigen, den er durch rechtswidriges Verwaltungshandeln in seinen Rechten verletzt hat, verpflichtet ist, die diesen rechtswidrig beeinträchtigenden fortdauernden Folgen jenes Verwaltungshandelns zu beseitigen (vgl. BVerwGE 28, 155/164 f.; 38, 336/347; BVerwG, DÖV 1971, S. 857 f.; NJW 1985, S. 817/818).
  • BVerwG, 08.05.1970 - I C 20.68

    Unterbringung in einem psychatrisches Krankenhaus - Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 64/87
    Hat ein Organ der vollziehenden Gewalt in Ausübung seiner hoheitlichen Funktionen durch herabsetzende oder rufschädigende Äußerungen das Persönlichkeitsrecht eines Bürgers verletzt, so steht dem Verletzten gegenüber der Körperschaft, der das Handeln des Organs zuzurechnen ist, aus Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG - entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Widerruf der hoheitlichen Äußerungen zu, wenn die fortdauernde Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Verletzten nur so ausgeräumt werden kann (vgl. BVerwGE 59, 319/325 f.; BVerwG, DÖV 1970, S. 642, 643).
  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 4 B 19.1358

    Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur

    Selbst wenn man dies für möglich hielte oder bei widmungsüberschreitenden Nutzungsbegehren zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie, gleichheitsgerechte Entscheidung über eine sog. Sonderbenutzung annähme (so BVerwG, U.v. 29.10.1992 - 7 C 34.91 - NJW 1993, 609/610 m. Anm. Schlink; VGH BW, U.v. 17.5.1988 - 7 A 64/87 - NVwZ-RR 1988, 43/45; VG Hamburg, U.v. 30.11.2011 - 17 K 361/11 - juris Rn. 75; VG Münster, B.v. 23.7.2020 - 1 L 598/20 - juris Rn. 30 ff.; Rennert, JuS 2008, 211/213; Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019, § 16 Rn. 42 ff.; Wittmann, DVBl 2012, 788/791 m.w.N.), könnte der Kläger sich nicht auf entsprechende aktuelle Referenzfälle berufen, in denen ähnliche Veranstaltungen wie die von ihm geplante in einem Saal des Stadtmuseums zugelassen wurden.
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