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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,29166
OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07.OVG (https://dejure.org/2007,29166)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.07.2007 - 1 C 10081/07.OVG (https://dejure.org/2007,29166)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 1 C 10081/07.OVG (https://dejure.org/2007,29166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Parkplatz neben Weinberg zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkplatz neben Weinberg zulässig - Abgase beeinträchtigen nicht den Weingeschmack

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Einer Legitimation durch eine akute Bedarfslage bedarf es insoweit nicht (vgl. OVG RP, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG - und vom 16. Januar 1985, NVwZ 1985, 766).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass sich aus dem Abwägungsgebot lediglich die Verpflichtung ergibt, das abwägungserhebliche Material - zu dem auch eine Alternativenprüfung gehören kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.) - in die Abwägung einzustellen, seiner Wertigkeit entsprechend zu gewichten und mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen nebeneinander und untereinander abzuwägen, wobei dem Planungsträger insoweit ein Prognosespielraum zusteht, innerhalb dessen er sich für die Berücksichtigung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheiden kann.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Hierbei gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass Mängel in der Ermittlung und Bewertung bzw. im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis nur dann von Einfluss gewesen ist, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht, d.h. wenn Anhaltspunkte z.B. in den Planunterlagen oder sonst erkennbare oder nahe liegende Umstände darauf hindeuten, dass ohne den Fehler anders geplant worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981, NJW 1982, 591, 592).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Auch der Eigentümer eines nicht innerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücks kann eine mögliche Verletzung des Abwägungsgebots gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rügen, soweit er einen abwägungsbeachtlichen eigenen Belang als durch die Planung berührt benennt und eine solche Verletzung nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 1994, NVwZ 1994, 1004, 1006, und vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413, 1414).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belange nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309 ff., und vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 315).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Dies bedeutet, dass zielförmige Festlegungen in Raumordnungsplänen der nachfolgenden Bauleitplanung einen verbindlichen Rahmen setzen, der zwar nicht überwunden werden kann, aber der Verfeinerung und Ausdifferenzierung zugänglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992, NVwZ 1993, 167).
  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Zwar liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2002, NVwZ 2003, 621, 622) ein beachtlicher Verstoß gegen das Beteiligungserfordernis des § 3 Abs. 2 BauGB dann vor, wenn nach der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eine wesentliche Änderung der Planung stattgefunden hat.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Auch der Eigentümer eines nicht innerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücks kann eine mögliche Verletzung des Abwägungsgebots gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rügen, soweit er einen abwägungsbeachtlichen eigenen Belang als durch die Planung berührt benennt und eine solche Verletzung nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Mai 1994, NVwZ 1994, 1004, 1006, und vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413, 1414).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Für die Frage, ob ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist die planerische Konzeption für den - engen - Bereich des Bebauungsplans maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 197, 198).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Ob ein Bauleitplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, der insoweit ein weites Planungsermessen zukommt, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine Städtebaupolitik entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1999, NVwZ 1999, 1338).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 10817/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07
    Damit macht sie im Ergebnis als Belang in der Abwägung beachtliche planbedingte Einwirkungen der Planung auf ihre angrenzenden Weinberge - etwa hinsichtlich der Bodenklimas - geltend, die Auswirkungen auf ihren Weinbaubetrieb haben können (vgl. hierzu auch OVG RP, Urteil vom 6. März 2002 - 8 C 10817/01.OVG -, S. 11 des Umdrucks).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, die beigezogenen Planaufstellungsunterlagen der Antragsgegnerin (1 Ordner) sowie die Gerichtsakten des Verfahrens 1 C 10081/07.OVG.

    Im Verfahren 1 C 10081/07.OVG hat der Senat zur städtebaulichen Erforderlichkeit des Bebauungsplans bereits ausgeführt, dass die Antragstellerin mit dem Argument fehlender Parkplätze im Bereich der Oppenheimer Altstadt hinreichend gewichtige städtebauliche Belange ins Feld geführt habe, denn die Bewältigung des ruhenden Verkehrs sei im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich.

    Dies hat der Senat ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 17. Juli 2007 entschieden (1 C 10081/07.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

    Ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer eine mögliche Verletzung des Abwägungsgebotes im Rahmen der Antragsbefugnis nur geltend machen kann, wenn er einen abwägungserheblichen eigenen Belang als durch die Planung berührt benennt und eine solche Verletzung nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juli 2007 - 1 C 10081/07.OVG -), reicht es auch für die Antragsbefugnis einer Gemeinde auf der Grundlage von § 1 Abs. 7 BauGB nicht aus, zu behaupten, durch den Flächennutzungsplan würden eigene Planungsabsichten missachtet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11

    Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten

    Für die Frage, ob ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist die planerische Konzeption für den - engen - Bereich des Bebauungsplans maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1999, NVwZ 2000, 197; Urteil des Senats vom 23.07.2007 - 1 C 10081/07, ESOVG).
  • VG Mainz, 02.05.2012 - 3 K 1526/11

    Privilegierung des Altenteilerhauses im Außenbereich - Widerspruch zu den

    Diese setzen der nachfolgenden Bauleitplanung einen der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) nicht zugänglichen verbindlichen Rahmen, der zwar nicht überwunden werden kann, aber der Verfeinerung und Ausdifferenzierung zugänglich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2007 - 1 C 10081/07.OVG -, juris [Rdnr. 26]; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, NVwZ 1993, 167, 168 = juris [Rdnr. 18]).
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