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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,2213
OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17.OVG (https://dejure.org/2018,2213)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.2018 - 1 A 11459/17.OVG (https://dejure.org/2018,2213)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 1 A 11459/17.OVG (https://dejure.org/2018,2213)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 2 BauGB, § 8 Abs 1 BauO RP, § 8 Abs 6 BauO RP, § 8 Abs 8 BauO RP, § 8 Abs 9 BauO RP
    Grenzabstand nach § 8 Abs. 8 S. 2 und Abs. 9 BauO RP - Verschattung des Nachbargrundstücks - Rücksichtnahmegebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    BauGB § 31,BauGB § 31 Abs 2,LBauO § 8,LBauO § 8 Abs 1,LBauO § 8 Abs 6,LBauO § 8 Abs 8,LBauO § 8 Abs 9,VwGO § 91,VwVfG § 37
    Abstand, Abstandsfläche, Abstandstiefe, Baugenehmigung, bauliche Nutzung, Baurecht, Belichtung, Besonnung, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, erdrückende Wirkung, Grundstück, Klage, Klageänderung, Maß der baulichen Nutzung, Nachbar, Nachbargrundstück, Nachbarrecht, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen; Besonnung; Bestimmtheit; erdrückende Wirkung; klageänderung; Maß der baulichen Nutzung; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Verschattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abstandsflächenrecht als Ausdruck des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 1 A 10252/14

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bauweise bei Reihenhäusern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit in seinem Urteil zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 14. August 2014 - 1 A 10252/14.OVG -) dargelegt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich nicht nachbarschützend sind, weil sie in der Regel ausschließlich städtebaulichen Zwecken dienen.

    Dementsprechend ist das Rücksichtnahmegebot verletzt, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird (vgl. Urteil des Senats vom 14. August 2014 - 1 A 10252/14.OVG - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 C 22.75 -, BRS 32, Nr. 155).

    Das ist beispielsweise in solchen Fällen anzunehmen, in denen durch eine neue bauliche Anlage für das Nachbargrundstück eine "Abriegelungswirkung" oder das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht (vgl. OVG RP, Urteil vom 14. August 2014 - 1 A 10252/14.OVG -, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38, Nr. 1869).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Demgegenüber kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gleicher Geschosshöhe der benachbarten Gebäude eine erdrückende Wirkung grundsätzlich nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 16/80 -, NJW 1984, 250).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Das ist beispielsweise in solchen Fällen anzunehmen, in denen durch eine neue bauliche Anlage für das Nachbargrundstück eine "Abriegelungswirkung" oder das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht (vgl. OVG RP, Urteil vom 14. August 2014 - 1 A 10252/14.OVG -, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38, Nr. 1869).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 1 A 11021/12

    Betrieb eines Boots- und Kanuverleihs in einer Gemengelage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Fehlt es in dieser Hinsicht an einer hinreichenden Bestimmtheit der Baugenehmigung und ist insoweit eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen, so steht dem betroffenen Nachbarn ein Abwehrrecht hiergegen zu (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Mai 2013 - 1 A 11021/12.OVG - sowie Jeromin, LBauO RP, 4. Auflage 2016, § 70 Rn. 39a).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Diese im Berufungsverfahren erfolgte Modifizierung der streitbefangenen Baugenehmigung hat der Kläger im Wege der in dieser Konstellation allein sachgerechten Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 B 40/98 - und OVG MV, Urteil vom 5. November 2008 - 3 L 281/03 -, jeweils nach juris), der im Übrigen auch der Beklagte zugestimmt hat, zulässigerweise in den Prozess einbezogen.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Dementsprechend ist das Rücksichtnahmegebot verletzt, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird (vgl. Urteil des Senats vom 14. August 2014 - 1 A 10252/14.OVG - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1997 - 4 C 22.75 -, BRS 32, Nr. 155).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 1 B 11327/06

    Lärmschutzwall darf weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Der Senat hat eine erdrückende Wirkung auch bei einem Nebeneinander von Gebäuden mit unterschiedlichen Höhen dann verneint, wenn es nur um ein oder zwei zusätzliche Geschosse geht (Beschluss vom 10. November 2006 - 1 B 11327/06.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2004 - 8 B 10320/04

    Baurecht; Nachbar; Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Das erkennende Gericht hat ein solches "Eingemauertsein" beispielsweise in einen Fall bejaht, in dem das Nachbargrundstück auf drei Seiten auf insgesamt 120 m Länge von einem 9 m hohen Gebäude umfasst würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 B 10320/04.OVG -, juris).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 1 A 11459/17
    Wurde aber eine Befreiung tatsächlich nicht erteilt, so kann sich der Kläger als Nachbar des genehmigten Vorhabens lediglich auf die Beachtung des nachbarschützenden allgemeinen Rücksichtnahmegebotes berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Oktober 1989 - 4 C 14/87 -, juris).
  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19

    Baugenehmigung und Vorbescheid; Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich;

    Das Gebot der Rücksichtnahme ist aus tatsächlichen Gründen in der Regel dann nicht verletzt, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1992 - 4 B 209.92 -, Rn. 3, juris; OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2018 - 1 A 11459/17.OVG -, Rn. 43, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 8 A 11277/19

    Baurechtliche Genehmigung einer Wohnung im Untergeschoss des Nachbarhauses, einer

    Ist eine Verletzung (auch) dem Interesse des Nachbarn dienender Vorschriften, namentlich des Abstandsflächenrechts, nicht ersichtlich, schließt dies hinsichtlich der durch diese Bestimmungen geschützten Belange in der Regel auch die Verletzung des (planungsrechtlichen) Gebotes der Rücksichtnahme aus (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3.00 -, NVwZ 2001, 813 und juris, Rn. 14; OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2018 - 1 A 11459/17.OVG -, Rn. 51, ESOVGRP).
  • OVG Hamburg, 14.01.2019 - 2 Bf 176/18

    Nachbarklage gegen ein geplantes Fitnessstudio; inhaltliche Bestimmtheit der

    Eine Baugenehmigung verletzt daher den Nachbarn in seinen Rechten, wenn aufgrund ihrer inhaltlichen Unbestimmtheit nicht sichergestellt ist, dass das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2011, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 28.3.2018, 10 B 163/18, juris Rn. 26 f.; OVG Koblenz, Urt. v. 18.1.2018, 1 A 11459/17, juris Rn. 38; Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, Vorb.
  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22

    Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften;

    Allein der Umstand, dass die Baugenehmigungsbehörde vorliegend unter der Annahme der Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 133 keine Entscheidung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 1531 getroffen hat (sog. "versteckter" oder "stillschweigender Dispens"), vermag damit noch keinen Anspruch der Antragsteller auf Aufhebung der Baugenehmigung begründen (OVG Bremen, Urt. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18, juris Rn. 23; so auch OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.01.2018 - 1 A 11459/17, juris Rn. 48; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 25.09.2017 - 3 M 93/17, juris Rn. 33; BayVGH, Beschl. v. 05.09.2016 - 15 CS 16.1536, juris Rn. 33; OVG NRW, Urt. v. 09.05.2016 - 10 A 1611/14, juris Rn. 51; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 01.06.2021 - 1 ME 137/20, juris Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2021 - 1 A 11325/20

    Prüfung der Belichtungsverhältnisse bei Beachtung der Abstandsflächen

    Insoweit hat der Senat klargestellt (vgl. Urteil vom 18. Januar 2018 - 1 A 11459/17.OVG -, juris), dass auf ein Bauvorhaben zur Errichtung eines oberirdischen Gebäudes, das außerhalb der gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Absatz 6 LBauO zu beachtenden Abstandsflächen errichtet werden soll, die Bestimmungen in § 8 Abs. 8 Satz 2 und Abs. 9 Satz 3 LBauO nicht anwendbar sind.
  • VG Koblenz, 23.03.2022 - 4 K 1009/21

    Baugenehmigung für Produktionshalle in Bad Kreuznach rechtswidrig

    Denn der Gesetzgeber der Landesbauordnung geht davon aus, dass mit der Festsetzung von Abstandsflächen unter anderem den Erfordernissen einer ausreichenden Belichtung und Besonnung der Gebäude und der Gebäude zueinander gewährleistet ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2018 - 1 A 11459/17.OVG -, juris, Rn. 43).
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