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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17   

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https://dejure.org/2017,25527
OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17 (https://dejure.org/2017,25527)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2017 - 8 B 11116/17 (https://dejure.org/2017,25527)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17 (https://dejure.org/2017,25527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 6 Abs 3 VerpackV, § 6 Abs 4 VerpackV, § 6 Abs 5 VerpackV
    Zum Rechtsweg bei Ansprüchen auf Unterlassung von Beeinträchtigungen bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtsweg bei Ansprüchen der Systembetreiber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Sie müssen ausschließlich einen derartigen Träger berechtigen oder verpflichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58/14 -, NVwZ 2015, 991 und juris Rn. 10 m.w.N).

    Daraus folgt, dass der von den Klägerinnen beschrittene Verwaltungsrechtsweg schon dann zulässig ist, wenn sich nicht offensichtlich, d.h. nach jeder rechtlichen Betrachtungsweise, ausschließen lässt, dass das Klagebegehren auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, für die dieser Rechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58/14 -, a.a.O, Rn. 11).

    Bei Klagen auf Vornahme oder Unterlassen kommt es auf den Anspruch an, der sich aus dem tatsächlichen Vortrag ergibt; ob das Recht besteht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 58/14 -, a.a.O, Rn. 19; Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 40, Rn. 101).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Er wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 45.15 -, NVwZ 2017, 242 und juris, Rn. 6).

    Die Rechte- und Pflichtenbeziehung zwischen den Betreibern der Rücknahmesysteme für Verkaufsverpackungen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 6 Abs. 3 und 4 VerpackV sind ebenso als öffentlich-rechtlich zu bewerten (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 45.15 -, NVwZ 2017, 242 und juris, Rn. 16) wie die Abstimmungsvereinbarung (vgl. zu dem hierdurch begründeten "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis": VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -, ZUR 2012, 685 und juris, Rn. 101; Ameskamp, KommJur 2015, 329 [331]).

  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 6 UE 3127/01

    Freistellung systembeteiligter Verpackungshersteller von Pflichten nach VerpackV

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Hierzu stützen sich die Klägerinnen auf die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen hoheitlichen Eingriffs in eine geschützte Rechtsposition (vgl. hierzu: HessVGH, Urteil vom 16. Juli 2003, a.a.O., juris, Rn. 37 und 40; allgemein zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 6 C 7.13 -, NVwZ 2015, 906 und juris, Rn. 20 f.).

    Hiergegen spricht schon das von den Klägerinnen in Anspruch genommene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juli 2003 - 6 UE 3127/01 - (ZUR 2004, 42 und juris, Rn. 37 und 40), wenn es sich dort auch um Unterlassungsansprüche eines dualen Systembetreibers gegen den Betrieb eines vollkommen getrennten Erfassungssystems für Verpackungsabfälle durch den beklagten Landkreis handelte.

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Dafür, dass den Klägerinnen in § 6 Abs. 3 VerpackV die Rechtsposition zugewiesen worden ist, eingesammelte Verkaufsverpackungen zu verwerten, berufen sie sich neben dem zitierten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (a.a.O., juris, Rn. 35) ferner auf Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf - VI-U (Kart) 16/14 - (II.B.2.), wonach ein vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragtes Entsorgungsunternehmen mit der Verwertung eingesammelter Verkaufsverpackungen ein Geschäft der dualen Systembetreiber führt (vgl. hierzu auch den Hinweis in: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2015 - V ZR 240/14 -, NJW 2016, 1887 und juris, Rn. 19).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1996 - 1/85 -, BGHZ 97, 312 und juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Die Rechte- und Pflichtenbeziehung zwischen den Betreibern der Rücknahmesysteme für Verkaufsverpackungen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 6 Abs. 3 und 4 VerpackV sind ebenso als öffentlich-rechtlich zu bewerten (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 45.15 -, NVwZ 2017, 242 und juris, Rn. 16) wie die Abstimmungsvereinbarung (vgl. zu dem hierdurch begründeten "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis": VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10 -, ZUR 2012, 685 und juris, Rn. 101; Ameskamp, KommJur 2015, 329 [331]).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2015 - U (Kart) 16/14

    Ansprüche eines Abfallentsorgungsunternehmens wegen des Einsammelns, der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Dafür, dass den Klägerinnen in § 6 Abs. 3 VerpackV die Rechtsposition zugewiesen worden ist, eingesammelte Verkaufsverpackungen zu verwerten, berufen sie sich neben dem zitierten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (a.a.O., juris, Rn. 35) ferner auf Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf - VI-U (Kart) 16/14 - (II.B.2.), wonach ein vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragtes Entsorgungsunternehmen mit der Verwertung eingesammelter Verkaufsverpackungen ein Geschäft der dualen Systembetreiber führt (vgl. hierzu auch den Hinweis in: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2015 - V ZR 240/14 -, NJW 2016, 1887 und juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Ferner ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der einen privatrechtlichen Vertrag betreffende Streit auch dann als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu werten ist, wenn an diesem Vertrag die öffentliche Hand beteiligt ist und die Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Bindungen im Rahmen des sog. Verwaltungsprivatrechts eingefordert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -, BVerwGE 129, 9 und juris, Rn. 8 f. [Vergabe öffentlicher Aufträge]).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 8 B 11116/17
    Hierzu stützen sich die Klägerinnen auf die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen hoheitlichen Eingriffs in eine geschützte Rechtsposition (vgl. hierzu: HessVGH, Urteil vom 16. Juli 2003, a.a.O., juris, Rn. 37 und 40; allgemein zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2012 - 6 C 7.13 -, NVwZ 2015, 906 und juris, Rn. 20 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2019 - 8 A 11166/18

    Verwertungsverantwortung von Systembetreibern bei von öffentlich-rechtlichen

    Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Mai 2017 den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt (bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17.OVG -, juris, und BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8.17 -, juris).

    Diese im öffentlichen Recht wurzelnden Rechte und Pflichten überlagern mithin die sich aus dem Eigentumsrecht ergebenden Befugnisse (vgl. zu den in der VerpackV öffentlich-rechtlich ausgestalteten Rechtsbeziehungen: BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8.17 -, juris, Rn. 6; OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17.OVG -, juris, Rn. 42).

  • VG Neustadt, 27.12.2017 - 5 L 1378/17

    Streit um LMK-Direktorenstelle weiter am Verwaltungsgericht

    Fehlt es - wie hier - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Rechtswegzuweisung, so richtet sich die Frage, ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, nach der wirklichen Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 8 B 11116/17 -, juris).
  • VG Gießen, 09.08.2022 - 6 K 2794/21

    Zahlung von PPK-Mitbenutzungsentgelten aufgrund einer Abstimmungsvereinbarung

    Die Abstimmung begründet für den Systembetreiber und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wechselbezügliche Rechte und Pflichten, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2018, Az. 7 B 8/17, Rn. 6; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 07.03.2016, Az. 7 B 45/15, Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2017, Az. 8 B 11116/17, Rn. 42; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2012, Az. 10 S 2554/10, Rn. 101; VG Gießen, Beschluss vom 18.01.2022, Az. 6 K 3883/20.GI; jeweils juris).
  • VG Gießen, 18.01.2022 - 6 K 3883/20

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus einer Abstimmungsvereinbarung

    Die Abstimmung begründet für den Systembetreiber und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wechselbezügliche Rechte und Pflichten, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 26.3.2018, Az. 7 B 8/17, Rn. 6; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 7.3.2016, Az. 7 B 45/15, Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.7.2017, Az. 8 B 11116/17, Rn. 42 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2012, Az. 10 S 2554/10, Rn. 101, jeweils juris).
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