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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96   

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https://dejure.org/1996,10495
OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96 (https://dejure.org/1996,10495)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.1996 - 10 A 10751/96 (https://dejure.org/1996,10495)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 1996 - 10 A 10751/96 (https://dejure.org/1996,10495)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufssoldaten; Versorgungsrecht; Ruhegehaltssatz; Ruhen der Versorgungsbezüge; Altersgrenzenregelung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96
    Einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, der eine Anrechnung von Nebeneinkommen schlechthin verbietet, gibt es nicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07. Mai 1974 - 2 BvR 276/71 -, BVerfGE 37, S. 167 f.).

    Gewährleistet ist nur der "Kernbestand" angemessener Versorgung (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 07. Mai 1974, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96
    Eine solchermaßen wirksame Regelung kann getroffen werden, wenn sie "von sachlichen Gründen getragen ist und das öffentliche Interesse an der Änderung des bis dahin geltenden Rechts nicht ausnahmsweise hinter ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen zurücktreten muß, welches auf die Bewahrung der früheren, für sie günstigeren Rechtslage gerichtet ist" (BVerfG, Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, ZBR 1988, S. 23 f.).

    Zwar ist die angemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 30. September 1987, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96
    Bei der Frage, in welcher Höhe die Versorgungsbezüge als angemessen zu bezeichnen sind, ist dem Gesetzgeber aber ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1960 - 2 BvL 7/60 -, BVerfGE 11, S. 203 f.).
  • BVerwG, 16.09.1982 - 6 C 24.81

    Kindergeld - Ortszuschlag - Auslandsaufenthalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.1996 - 10 A 10751/96
    Daß von daher die Einführung der teilweisen Anrechnung von Einkommen aus einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes auf das Ruhegehalt auch für die im Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits vorhandenen Soldaten - die Einfügung des § 54 in das Soldatenversorgungsgesetz - ganz allgemein - ohne Berücksichtigung der hier in Rede stehenden Besonderheit - rechtlich unbedenklich ist, erhellt aus folgendem, wobei es mit Rücksicht auf den eingeschränkten Klage- und Berufungsantrag, mit dem die Einkommensanrechnung auf das sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Versorgungsrecht nicht erdiente Ruhegehalt außer Streit steht, bei der nachfolgenden kurzen Darstellung verbleiben kann: Die Versorgungsansprüche des Berufssoldaten genießen im Rahmen der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG einen verfassungsrechtlichen Schutz, der dem inhaltlich gleicht, unter dem die entsprechenden Ansprüche der Berufsbeamten als Ausfluß der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1982 - 6 C 24.81 -, BVerwGE 66, S. 147 f. -zu den Besoldungsansprüchen -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 2021/13

    Rücknahme eines bestandskräftigen Ruhensbescheids bei Beziehen der Ruhensregelung

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 1996 - 10 A 10751/96 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

    Dieser Kernbestand macht jedoch - über die amtsgemäße Mindestversorgung hinaus - nur das erdiente Ruhegehalt aus, d.h. das Ruhegehalt, das dem Beamten aufgrund seiner Dienstleistung nach Maßgabe des zuletzt innegehabten Amtes und der Dauer der Dienstzeit zusteht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.10.1996 - 10 A 10751/96 -, ZBR 1997, 298).
  • VG Köln, 22.06.2016 - 23 K 3098/14

    Berechnung des Ruhegehalts eines Berufssoldaten

    vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 -, juris, Rz. 30, mit Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 1996 - 10 A 10751/96 -, juris, Rz. 25.
  • VG Köln, 10.08.2016 - 23 K 1393/12

    Berücksichtigung des Ruhegehaltssatzes bei der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der

    vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 -, juris, Rz. 30, mit Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 1996 - 10 A 10751/96 -, juris, Rz. 25; Urteil der Kammer vom 22. Juni 2016 - 23 K 3098/14 -.
  • VG Köln, 10.08.2016 - 23 K 4087/11

    Berücksichtigung des Ruhegehaltssatzes bei der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der

    vgl. dazu auch OVG NRW, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 A 2021/13 -, juris, Rz. 30, mit Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 1996 - 10 A 10751/96 -, juris, Rz. 25; Urteile der Kammer vom 22. Juni 2016 - 23 K 3098/14 - und vom 10. August 2016 - 23 K 1393/12 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 S 1543/95

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Anrechnung privater Arbeitseinkünfte; zum

    Die im wesentlichen auf sozialstaatlicher Grundlage beruhenden - ebenfalls der Amtsangemessenheit der Versorgung dienenden - zusätzlichen Versorgungsleistungen wie z. B. die Erhöhung der Dienstaltersstufen des Grundgehaltes (vgl. § 5 Abs. 2 BeamtVG) und die Zurechnungszeit nach § 13 Abs. 1 BeamtVG sind dagegen nicht im gleichen Maße schutzwürdig, wenn und soweit der Beamte ihrer nicht bedarf (vgl. OVG NW, Urteil vom 27.9.1996, aaO.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.1996 - 10 A 10751/96.OVG -).
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