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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 11266/05   

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https://dejure.org/2006,35400
OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 11266/05 (https://dejure.org/2006,35400)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2006 - 1 A 11266/05 (https://dejure.org/2006,35400)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 1 A 11266/05 (https://dejure.org/2006,35400)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 28.02.1991 - 3 A 291/88

    Betriebsgrundstück; Inanspruchnahme für ein Zwangsrecht; Eingriff in das

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 11266/05
    Unter diesen Umständen und der daraus folgenden annähernden Gleichwertigkeit der in Rede stehenden Alternativen gilt indessen der Grundsatz, dass es ein Betroffener nicht als eine im Rahmen von § 98 Abs. 1 und 3 LWG vorzugswürdige Alternative geltend machen kann, wenn das Vorhaben ebenso zweckmäßig und ohne höhere Kosten unter einer gleichartigen Benutzung anderer Grundstücke verwirklicht werden kann, die dem Unternehmer ebenfalls nicht gehören (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 1991, ZfW 1991, 246, 247 = NJW 1991, 3233 - dort unzutreffend als Entscheidung des OVG Münster bezeichnet - m.w.N.; Breuer, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1161/86

    Zwangsrecht für Abwasserdurchleitung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 11266/05
    Die genannte Regelung enthält eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28. August 1986, NVwZ 1987, 617, 618; OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1993, ZfW 1994, 294; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., 2004, Rdnr. 831).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.1987 - 1 A 9/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 11266/05
    Solche Gründe sind insbesondere nicht aus dem Senatsbeschluss vom 22. Dezember 1987 - 1 A 9/86.OVG - ESOVGRP - herzuleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1886/91

    Zwangsrecht zum Durchleiten von Wasser und Abwasser; Verfassungsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 11266/05
    Die genannte Regelung enthält eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. HessVGH, Beschluss vom 28. August 1986, NVwZ 1987, 617, 618; OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1993, ZfW 1994, 294; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl., 2004, Rdnr. 831).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 1 A 10509/06

    Auslegung des Begriffs "Unternehmen der Wasserversorgung"; Durchleiten von

    Diese Regelung enthält eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 2006 - 1 A 11266/05.OVG - Umdruck S. 7 - ESOVGRP - m.w.N.).

    Dementsprechend hat der Senat z.B. in seinem Urteil vom 2. Februar 2006 (a.a.O.) die Ableitung von Mischwasser gemäß der in einem bestimmten wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid der oberen Wasserbehörde getroffenen Regelung als ein Unternehmen der Abwasserbeseitigung im Sinne des Gesetzes angesehen.

  • VG Neustadt, 28.06.2007 - 4 K 1710/06

    Nachträgliche Bestellung eines Zwangsrechts zugunsten eines Unternehmens zur

    Schon angesichts dieser objektiven Umstände ist unzweifelhaft von Mehrkosten in einem Umfang auszugehen, die sowohl absolut, als auch relativ im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens in Höhe von ca. 209.000,-- EUR wirtschaftlich nicht vertretbar sind (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 2006 - 1 A 11266/05.OVG -, ESOVGRP, in Bezug auf eine Mehrlänge von 50 m bei einer Alternativtrasse).

    So kann der Eigentümer gegen die Inanspruchnahme seines privaten Grundstücks keine gleichwertige Alternative durch Verlegung auf einem anderen, nicht dem Unternehmer gehörenden Grundstück als vorzugswürdig geltend machen, weil sich sonst der Unternehmer letztlich von einem Privateigentümer zum anderen verweisen lassen müsste (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. Februar 2006 - 1 A 11266/05.OVG -, ESOVGRP; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 1991 - 3 A 291/88 -, NJW 1991, 3233, dort fehlerhaft als "OVG Münster" zitiert).

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