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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 13587/95   

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https://dejure.org/1997,20657
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 13587/95 (https://dejure.org/1997,20657)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.1997 - 11 A 13587/95 (https://dejure.org/1997,20657)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 1997 - 11 A 13587/95 (https://dejure.org/1997,20657)
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  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 13587/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1990 - 1 C 41.88 - BVerwGE 87, S. 191 und vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - GewO 1992, S. 386) können die in Erlassen und Verordnungen veröffentlichten Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden, weil sie erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten.

    Wird nämlich eine Tätigkeit ausgeübt, die nach dem Berufsbild zu einem Handwerk gehört und zu deren fachgerechter Verrichtung nach den Regeln der Technik wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerkes beherrscht werden müssen, so besteht die gleiche Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle, als wenn das Handwerk in seiner gesamten Breite mit allen zu ihm gehörenden Teilen betrieben wird (vgl. BVerwGE 87, S. 191 und Urteil vom 25. Februar 1992 a.a.O.).

    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (vgl. die Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - GewArch 1995, S. 386 und vom 3. September 1991 - 1 C 53.88 - GewArch 1992, S. 107).

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 13587/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1990 - 1 C 41.88 - BVerwGE 87, S. 191 und vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - GewO 1992, S. 386) können die in Erlassen und Verordnungen veröffentlichten Berufsbilder für die Frage der fachlichen Zugehörigkeit einer Tätigkeit zu einem handwerksfähigen Gewerbe mit herangezogen werden, weil sie erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten.

    Wird nämlich eine Tätigkeit ausgeübt, die nach dem Berufsbild zu einem Handwerk gehört und zu deren fachgerechter Verrichtung nach den Regeln der Technik wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten des betreffenden Handwerkes beherrscht werden müssen, so besteht die gleiche Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle, als wenn das Handwerk in seiner gesamten Breite mit allen zu ihm gehörenden Teilen betrieben wird (vgl. BVerwGE 87, S. 191 und Urteil vom 25. Februar 1992 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 13587/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit seinem - auch von dem Beigeladenen ... erwähnten - Beschluß vom 17. Juli 1961 (- 1 BvL 44/55 - BVerfGE 13, S. 97 = NJW 1961, S. 2011) entschieden, daß der sogenannte Große Befähigungsnachweis, also das grundsätzliche Verlangen einer Meisterprüfung, nicht als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl verfassungswidrig ist.
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 13587/95
    Dies trifft namentlich auf Arbeitsvorgänge zu, die wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern (vgl. die Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 - GewArch 1995, S. 386 und vom 3. September 1991 - 1 C 53.88 - GewArch 1992, S. 107).
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