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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2237
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08.OVG (https://dejure.org/2009,2237)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.2009 - 6 A 11324/08.OVG (https://dejure.org/2009,2237)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 2009 - 6 A 11324/08.OVG (https://dejure.org/2009,2237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Verkaufs von Reisebedarf an Tankstellen ausschließlich an reisende Kraftfahrer sowie deren Mitfahrer während der allgemeinen Ladenschlusszeiten; Auslegung des Begriffs "Reisebedarf" insbesondere im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken; Auslegung des ...

  • Judicialis

    LadöffnG § 2; ; LadöffnG § 2 Abs. 2; ; LadöffnG § 6; ; LadöffnG § 6 S. 2; ; LadöffnG § 14; ; LadöffnG § 14 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht: Gewerberecht; Ladenöffnungsrecht; Ladenöffnung; Ladenöffnungszeit; Ladenschluss; Ladenschlusszeit; Ladenschlussgesetz; Tankstelle; Verkaufsstelle; Reisender; Reisebedarf; Allgemeinbedarf; Alkohol; alkoholisches Getränk; Genussmittel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkohol tanken II

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Alkoholverbot an Tankstellen außerhalb üblicher Ladenöffnungszeiten rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    OVG Rheinland Pfalz: Alkoholverbot an Tankstellen außerhalb üblicher Ladenöffnungszeiten rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht bestätigt Beschränkung des Alkoholverkaufs für eine Tankstelle - Außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten darf Alkohol nur in kleineren Mengen und nur an Reisende verkauft werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 786
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
    Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 LSchlG stellt ihrerseits eine gesetzgeberische Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris) dar, das - ohne dass seinerzeit der Wortlaut des Ladenschlussgesetzes dies vorsah - während der allgemeinen Ladenschlusszeiten über die Abgabe von Ersatzteilen sowie von Betriebsstoffen hinaus auch den Verkauf bestimmter Waren des Reisebedarfs für Kraftfahrer als Zubehör für zulässig erachtet hatte.

    Darunter wurde ein den Bedürfnissen der Kundschaft Rechnung tragendes Zusatzangebot verstanden, wenn die Abgabe in kleinen Mengen erfolgte, wie sie üblicherweise für eine Fahrtpause oder die Weiterfahrt eines Kraftfahrers und gegebenenfalls der Mitfahrenden benötigt werden (BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).

    Dabei sollten "weitgehend die derzeitigen begrenzten Ausnahmetatbestände übernommen" werden (Landtags-Drucksache 15/387, Seite 15), die - was Tankstellen betrifft - ebenfalls lediglich dem Zweck dienten, einem auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten bestehenden besonderen Versorgungsbedürfnis des Kraftverkehrs Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).

    Dabei wollte das Ladenschlussgesetz (auch) die Wettbewerbsneutralität gewahrt wissen; sie sollte durch den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten nicht oder allenfalls nur unwesentlich zu Lasten anderer Einzelhändler beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, 1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris; BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
    Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris) hat als Ziel des § 6 LadSchlG bezeichnet, den Bedarf von Reisenden - und damit eben nicht die Nachfrage von jedermann nach Reisebedarf - zu befriedigen.

    Dabei wollte das Ladenschlussgesetz (auch) die Wettbewerbsneutralität gewahrt wissen; sie sollte durch den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten nicht oder allenfalls nur unwesentlich zu Lasten anderer Einzelhändler beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, 1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris; BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).

    Dies entspricht der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris), wonach § 6 LadSchlG den Wareneinkauf zu Ladenschlusszeiten auch ohne Benutzung der Tankstelle zulässt.

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
    Da mit der angefochtenen Verfügung bestimmte Verhaltenspflichten des Klägers verbindlich geregelt wurden, bedurfte sie nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes einer gesetzlichen Grundlage, die sich ausdrücklich (auch) auf die Handlungsform (Verwaltungsakt) beziehen muss (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265, juris; OVG R-P, 6 A 11724/01.OVG, AS 29, 393, ESOVGRP).

    Weniger strenge Anforderungen werden an den Erlass eines lediglich feststellenden Verwaltungsakts gestellt (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265; BVerwG, 1 C 1/91, GewArch 1992, 62, juris; HessVGH, 4 TH 1864/94, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, aaO, E 84, 335, 338; OVG RP, Urt. v. 19.3.2009 - 6 A 11324/08 - DVBl 2009, 786, 791).
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