Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Verkaufs von Reisebedarf an Tankstellen ausschließlich an reisende Kraftfahrer sowie deren Mitfahrer während der allgemeinen Ladenschlusszeiten; Auslegung des Begriffs "Reisebedarf" insbesondere im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken; Auslegung des ...
- Judicialis
LadöffnG § 2; ; LadöffnG § 2 Abs. 2; ; LadöffnG § 6; ; LadöffnG § 6 S. 2; ; LadöffnG § 14; ; LadöffnG § 14 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht, Ladenöffnungsrecht: Gewerberecht; Ladenöffnungsrecht; Ladenöffnung; Ladenöffnungszeit; Ladenschluss; Ladenschlusszeit; Ladenschlussgesetz; Tankstelle; Verkaufsstelle; Reisender; Reisebedarf; Allgemeinbedarf; Alkohol; alkoholisches Getränk; Genussmittel; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Alkohol tanken II
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Alkoholverbot an Tankstellen außerhalb üblicher Ladenöffnungszeiten rechtmäßig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
OVG Rheinland Pfalz: Alkoholverbot an Tankstellen außerhalb üblicher Ladenöffnungszeiten rechtmäßig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht bestätigt Beschränkung des Alkoholverkaufs für eine Tankstelle - Außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten darf Alkohol nur in kleineren Mengen und nur an Reisende verkauft werden
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 797/08
- VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 817/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08.OVG
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11357/08
- BVerwG, 14.12.2009 - 8 B 71.09
- BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 50.09
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 786
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91
Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 LSchlG stellt ihrerseits eine gesetzgeberische Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris) dar, das - ohne dass seinerzeit der Wortlaut des Ladenschlussgesetzes dies vorsah - während der allgemeinen Ladenschlusszeiten über die Abgabe von Ersatzteilen sowie von Betriebsstoffen hinaus auch den Verkauf bestimmter Waren des Reisebedarfs für Kraftfahrer als Zubehör für zulässig erachtet hatte.Darunter wurde ein den Bedürfnissen der Kundschaft Rechnung tragendes Zusatzangebot verstanden, wenn die Abgabe in kleinen Mengen erfolgte, wie sie üblicherweise für eine Fahrtpause oder die Weiterfahrt eines Kraftfahrers und gegebenenfalls der Mitfahrenden benötigt werden (BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).
Dabei sollten "weitgehend die derzeitigen begrenzten Ausnahmetatbestände übernommen" werden (Landtags-Drucksache 15/387, Seite 15), die - was Tankstellen betrifft - ebenfalls lediglich dem Zweck dienten, einem auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten bestehenden besonderen Versorgungsbedürfnis des Kraftverkehrs Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).
Dabei wollte das Ladenschlussgesetz (auch) die Wettbewerbsneutralität gewahrt wissen; sie sollte durch den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten nicht oder allenfalls nur unwesentlich zu Lasten anderer Einzelhändler beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, 1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris; BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris) hat als Ziel des § 6 LadSchlG bezeichnet, den Bedarf von Reisenden - und damit eben nicht die Nachfrage von jedermann nach Reisebedarf - zu befriedigen.Dabei wollte das Ladenschlussgesetz (auch) die Wettbewerbsneutralität gewahrt wissen; sie sollte durch den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten nicht oder allenfalls nur unwesentlich zu Lasten anderer Einzelhändler beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, 1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris; BVerwG, 1 C 17/91, BVerwGE 94, 244, juris).
Dies entspricht der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 636/02, BVerfGE 111, 10, juris), wonach § 6 LadSchlG den Wareneinkauf zu Ladenschlusszeiten auch ohne Benutzung der Tankstelle zulässt.
- BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83
Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Da mit der angefochtenen Verfügung bestimmte Verhaltenspflichten des Klägers verbindlich geregelt wurden, bedurfte sie nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes einer gesetzlichen Grundlage, die sich ausdrücklich (auch) auf die Handlungsform (Verwaltungsakt) beziehen muss (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265, juris; OVG R-P, 6 A 11724/01.OVG, AS 29, 393, ESOVGRP).Weniger strenge Anforderungen werden an den Erlass eines lediglich feststellenden Verwaltungsakts gestellt (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265; BVerwG, 1 C 1/91, GewArch 1992, 62, juris; HessVGH, 4 TH 1864/94, juris).
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Im einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, 4 C 41/87, BVerwGE 84, 335). - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 169/63, BVerfGE 21, 73; 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71, BVerfGE 34, 165 ; 2 BvL 2/75, BVerfGE 48, 210 ) darf sich der Gesetzgeber grundsätzlich unbestimmter Gesetzesbegriffe bedienen, er muss allerdings dabei wesentliche Bestimmungen selbst treffen und darf sie nicht dem Ermessen der Verwaltung überlassen. - VGH Hessen, 16.06.1989 - 3 N 108/87
Entmischungsregelung durch Allgemeinverfügung - Reiten im Wald
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Denn maßgebend für die Einordnung einer behördlichen Entschließung in das Rechtsschutzsystems ist grundsätzlich ihre äußere Erscheinungsform (vgl. BVerwG, VII B 97.73, BayVBl 1974, 500; HessVGH, 3 N 108/87, ESVGH 39, 256, juris; OVG M-V, 4 K 26/99, GewArch 2000, 295, juris). - BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Weniger strenge Anforderungen werden an den Erlass eines lediglich feststellenden Verwaltungsakts gestellt (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265; BVerwG, 1 C 1/91, GewArch 1992, 62, juris; HessVGH, 4 TH 1864/94, juris). - BGH, 23.03.1995 - I ZR 92/93
Bahnhofs-Verkaufsstellen - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Für eine ausschließlich produktbezogene Auslegung des Begriffs "Reisebedarf" kann auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren I ZR 92/93 (NJW 1995, 2168, juris) nichts entnommen werden, in der es u. a. heißt, für die Bedarfsdeckung außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten stelle das Gesetz nicht auf die individuelle Bedarfssituation des Kunden ab, sondern allein darauf, ob es sich bei der Ware um einen üblicherweise als Reisebedarf anzusehenden Artikel handele. - OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 11/05
Gesetzeswidriges Finanzierungssystem eines berufsständischen Versorgungswerks, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Dass die Verwaltung einen unbestimmten Rechtsbegriff konkretisiert (vgl. hierzu NdsOVG, 8 LC 11/05, juris; OVG NW, 5 B 74/95, juris; BayVGH, 8 B 03.3360, juris), stellt keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes dar. - BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73
Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08
Denn maßgebend für die Einordnung einer behördlichen Entschließung in das Rechtsschutzsystems ist grundsätzlich ihre äußere Erscheinungsform (vgl. BVerwG, VII B 97.73, BayVBl 1974, 500; HessVGH, 3 N 108/87, ESVGH 39, 256, juris; OVG M-V, 4 K 26/99, GewArch 2000, 295, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11724/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08
Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms
- BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957
- VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94
Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot - …
- VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 03.3360
Verfügung gegen das Aufstellen von Altkleidercontainern
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1999 - 4 K 26/99
Überprüfbarkeit einer Bäder- und Fremdenverkehrsregelung in einem …
- OLG München, 17.09.1998 - 6 U 1928/98
Annahme einer kleineren Menge im Sinne des § 2 Abs. 2 Ladenschlussgesetz …
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - 5 B 74/95
Ersatzvornahme; Festsetzung; Konkretisierungsfunktion; Warnfunktion ; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10
Abfallverbringung ins EU-Ausland
Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (…BVerwG, aaO, E 84, 335, 338; OVG RP, Urt. v. 19.3.2009 - 6 A 11324/08 - DVBl 2009, 786, 791).