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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,6752
OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03.OVG (https://dejure.org/2003,6752)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2003 - 1 C 10624/03.OVG (https://dejure.org/2003,6752)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 1 C 10624/03.OVG (https://dejure.org/2003,6752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines mit Mängeln behafteten Bebauungsplans; Antragsbefugnis von Eigentümer bzw. Miteigentümer von mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken, die unmittelbar an das Bebauungsplangebiet angrenzen; Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollverfahren; Ansiedlung von ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2; ; VwGO § ... 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 5; ; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 4; ; BauGB § 215 a Abs. 1; ; BauGB § 215 a Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO § 1 Abs. 4; ; BauNVO § 1 Abs. 4 Satz 1; ; BauNVO § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; BauNVO § 8; ; BauNVO § 8 Abs. 1; ; BauNVO § 9; ; BauNVO § 9 Abs. 1; ; BImSchG § 50; ; BImSchG § 50 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Industriegebiet neben allgemeinem Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1111
  • BauR 2004, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 NB 32.92

    Darf ein "Industriegebiet" lediglich für vorhandene Betriebe im Rahmen des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Die Erheblichkeit der von einem Gewerbebetrieb ausgehenden Nachteile und Belästigungen ist der Maßstab dafür, ob er noch im Gewerbegebiet oder nur im Industriegebiet zulässig ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983, NJW 1984, 1574; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1993, NVwZ 1994, 292, 293, wonach eine Betriebsänderung dazu führen kann, dass ein bisher in einem Gewerbegebiet zulässiger Betrieb dort vom Störungsgrad her gesehen unzulässig wird).

    Dabei kann grundsätzlich auch ein Industriegebiet mit Hilfe des Instrumentariums des § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO einer differenzierenden Regelung unterworfen werden, wenn die für diesen Gebietstypus vorgesehene Hauptnutzung überwiegend zulässig bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1993, NVwZ 1994, 292).

    Dementsprechend hat die Gemeinde zwar die Möglichkeit, die für ein Baugebiet in der Baunutzungsverordnung enthaltene Typisierung durch die Differenzierungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO zu modifizieren; eine Planung konkreter einzelner Bauvorhaben ist ihr jedoch auch mit diesen Differenzierungsmöglichkeiten nicht gestattet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1993, NVwZ 1994, 292 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Eine Planung zugunsten eines konkreten Vorhabens, wie sie hier im Wesentlichen gegeben ist, ist beim Vorliegen entsprechender städtebaulicher Gründe, das hier außer Zweifel steht, aus der Sicht von § 1 Abs. 3 BauGB zwar unbedenklich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100).

    Wie bereits dargelegt, ist eine sog. Einzelfallplanung, die aus Anlass der Förderung eines konkreten Bauvorhabens erfolgt, für sich genommen kein Umstand, der generell Schlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Planung zulässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1993, ZfBR 1994, 100 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Die Regelung wurde vom Bundesverwaltungsgericht vielmehr als ein sog. Optimierungsgebot verstanden, dessen Bedeutung darin bestehe, den dort enthaltenen Zielvorgaben für die Abwägung ein besonderes Gewicht zuzumessen und insoweit die planerische Gestaltungsfreiheit (relativ) einzuschränken, wobei die Zielvorgabe jedoch im Konflikt mit anderen Zielen zumindest teilweise zurücktreten kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1985, BVerwGE 71, 163, 165 = NJW 1986, 82 und vom 4. Mai 1988, NVwZ 1989, 151, 152; ferner Hoppe, DVBl 1992, 853 ff.; Stüer, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Band 1, Kap. B, Rdnrn. 629 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 1 C 11768/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Grundsätzlich dürfen Emissionsgrenzwerte, die sich nach immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln richten, zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1998, NVwZ 1998, 1067; Urteil des Senats vom 30. August 2001 - 1 C 11768/00.OVG - Umdruck S. 13 f.).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Grundsätzlich dürfen Emissionsgrenzwerte, die sich nach immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln richten, zur Gliederung von Baugebieten festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1998, NVwZ 1998, 1067; Urteil des Senats vom 30. August 2001 - 1 C 11768/00.OVG - Umdruck S. 13 f.).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    In der Vergangenheit wurde durch die Rechtsprechung bereits der Grundsatz herausgearbeitet, dass der Trennungsgrundsatz in erster Linie für die Beplanung bisher unbebauter Flächen gelte, nicht aber für die Überplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992, NVwZ 1992, 663 unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 1980, BRS 36 Nr. 5; Urteil vom 30. Juni 1989, ZfBR 1990, 27; Urteil des Senats vom 30. August 2001 - 1 C 10054/01.OVG - Umdruck S. 10).
  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Ob der Bebauungsplan neben dem soeben behandelten Mangel weitere Fehler aufweist, die ihrerseits lediglich einen Ausspruch seiner gesamten oder teilweisen Unwirksamkeit i.S. von § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO nach sich ziehen könnten, kann dahingestellt bleiben (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002, ZfBR 2003, 383 und Urteil vom 30. Januar 2003, NVwZ 2003, 742).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die in der schalltechnischen Untersuchung zugrunde gelegten Immissionswerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts für ein allgemeines Wohngebiet nicht strikt gelten, sondern Richt- bzw. Orientierungswerte darstellen, die im Rahmen einer gerechten Abwägung nach den Umständen des Einzelfalls in gewissen Grenzen auch einmal überschritten werden können (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 881, 883 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2001 - 1 C 10054/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    In der Vergangenheit wurde durch die Rechtsprechung bereits der Grundsatz herausgearbeitet, dass der Trennungsgrundsatz in erster Linie für die Beplanung bisher unbebauter Flächen gelte, nicht aber für die Überplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992, NVwZ 1992, 663 unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 1980, BRS 36 Nr. 5; Urteil vom 30. Juni 1989, ZfBR 1990, 27; Urteil des Senats vom 30. August 2001 - 1 C 10054/01.OVG - Umdruck S. 10).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2003 - 1 C 10624/03
    In der Vergangenheit wurde durch die Rechtsprechung bereits der Grundsatz herausgearbeitet, dass der Trennungsgrundsatz in erster Linie für die Beplanung bisher unbebauter Flächen gelte, nicht aber für die Überplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992, NVwZ 1992, 663 unter Hinweis auf den Beschluss vom 15. Januar 1980, BRS 36 Nr. 5; Urteil vom 30. Juni 1989, ZfBR 1990, 27; Urteil des Senats vom 30. August 2001 - 1 C 10054/01.OVG - Umdruck S. 10).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10454/05

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Heranplanung von

    Dem darin enthaltenen Optimierungsgebot kann auch auf andere Weise als nur durch räumlich Trennung Genüge getan werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 2003 - 1 C 10624/03.OVG -, veröffentlicht in ESOVG; bestätigt durch das vorzitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 11063/05

    Ober-Olmer Bebauungsplan - "Gewerbegebiet Nördlich Beinestein" unwirksam

    Dem darin enthaltenen Optimierungsgebot kann auch auf andere Weise als nur durch räumlich Trennung Genüge getan werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 2003 - 1 C 10624/03.OVG -, veröffentlicht in ESOVG; bestätigt durch das vorzitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts).
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