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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06/OVG   

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https://dejure.org/2006,5940
OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06/OVG (https://dejure.org/2006,5940)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.2006 - 6 A 10158/06/OVG (https://dejure.org/2006,5940)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06/OVG (https://dejure.org/2006,5940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Vorausleistung eines Ausbaubeitrags für ein gewerblich genutztes Grundstück; Voraussetzung der Vorteilsvermittlung durch die erstmals hergestellte bzw. ausgebaute Straße; Anforderungen an eine Zweiterschließung; Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 6; ; KAG § 10 Abs. 6 S. 1; ; KAG § 7; ; KAG § 7 Abs. 2; ; KAG § 7 Abs. 2 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Ausbaubeitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 130 (Ls.)
  • DÖV 2006, 925 (Ls.)
  • BauR 2006, 1794 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) hat die anderweitige Erschließung angrenzender Grundstücke zunächst unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Zweitanlage geprüft.

    Was unter einer prinzipiell besseren Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NVwZ 1998, 1187; BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 119) ebenfalls entnehmen: Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat es wiederholt (BVerwG, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 = BVerwGE 68, 41 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für dieses Grundstück etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Diese Zugangsmöglichkeit konkretisiert den in § 7 Abs. 2 S. 1 KAG allgemein als Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage formulierten Sondervorteil, den die Beitragserhebung voraussetzt (OVG RP, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).

    Die Frage einer Abweichung von der Maßgeblichkeit des Buchgrundstücks (vgl. RGZ 84, 265 [269 f.]; OVG RP, AS 18, 98 f.; OVG RP, AS 26, 435 [437]) wegen auf einen Teil des Grundstücks begrenzter "Erschließungswirkung" einer Verkehrsanlage bedarf daher keiner weiteren Erörterung (vgl. hierzu OVG RP, AS 30, 106 [108] = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Was unter einer prinzipiell besseren Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NVwZ 1998, 1187; BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 119) ebenfalls entnehmen: Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat es wiederholt (BVerwG, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 = BVerwGE 68, 41 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für dieses Grundstück etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen.
  • VGH Bayern, 11.06.2002 - 6 B 97.2354

    Erschließungsbeitragsrecht: Gehweg im erschließungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Die empfohlenen Breiten für die einzelnen Entwurfselemente stellen vielmehr Orientierungswerte dar, von denen die Gemeinden bei der Entwurfsplanung an Hand der konkreten örtlichen Situation im notwendigen Umfang abweichen können (BayVGH, DVBl. 2002, 1417).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Für das herangezogene Grundstück 2/16 kann eine Beitragspflicht für den Ausbau des B...wegs nach der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat anzustellenden Prognose (vgl. hierzu OVG RP, AS 30, 287 [288] = NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP) voraussichtlich nicht entstehen.
  • RG, 12.03.1914 - V 368/13

    Zwangshypothek; Veräußerungsverlust; Unfallversicherungsbeiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Die Frage einer Abweichung von der Maßgeblichkeit des Buchgrundstücks (vgl. RGZ 84, 265 [269 f.]; OVG RP, AS 18, 98 f.; OVG RP, AS 26, 435 [437]) wegen auf einen Teil des Grundstücks begrenzter "Erschließungswirkung" einer Verkehrsanlage bedarf daher keiner weiteren Erörterung (vgl. hierzu OVG RP, AS 30, 106 [108] = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).
  • BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Erforderlichkeit; Zweiterschließung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Dieses Kriterium beantwortet also nicht nur die Frage nach der Erforderlichkeit der (Zweit-)Anlage), sondern auch diejenige nach dem Erschlossensein eines Grundstücks (vgl. BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 65).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Was unter einer prinzipiell besseren Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NVwZ 1998, 1187; BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 119) ebenfalls entnehmen: Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat es wiederholt (BVerwG, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 = BVerwGE 68, 41 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für dieses Grundstück etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen.
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06
    Es handelt sich bei diesem Regelwerk um die sachverständige Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus (vgl. BVerwGE 82, 102 = NVwZ 1990, 165).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Die Ausbaubeitragspflicht hängt im Grundsatz ebenfalls davon ab, dass allein wegen der ausgebauten Straße und der von ihr vermittelten Zugänglichkeit ein Grundstück qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbar ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = NVwZ-RR 2007, 130, juris).

    b) Die Grundstücke der Beigeladenen (Parzellen 37, 38, 36/2, 40/1 und 40/2) waren nicht wegen einer von der Straße "I. K.' vermittelten Zugänglichkeit qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbar (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = KStZ 2006, 171, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = KStZ 2006, 171, juris; Urteil vom 11. November 2008 - 6 A 11081/08.OVG -, AS 37, 5) hängen Art und Beschaffenheit der erforderlichen Zugänglichkeit von der zulässigen, nicht von der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks ab.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Die Ausbaubeitragspflicht hängt ebenfalls im Grundsatz davon ab, dass gerade wegen der ausgebauten Straße und der von ihr vermittelten Zugänglichkeit ein Grundstück qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbar ist (vgl. OVG RP, 6 A 10158/06.OVG, NVwZ-RR 2007, 130, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Eine solche Aufteilung des angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwartenden Gesamtverkehrs auf unterschiedliche Verkehrsanlagen kann - wie hier geschehen - auf der Grundlage eines gemeindlichen Verkehrskonzepts erfolgen (vgl. auch OVG R-P, 6 A 10158/06.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    Der in § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG allgemein als Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage formulierte Sondervorteil, den die Beitragserhebung voraussetzt, ist im Straßenausbaubeitragsrecht durch die Bestimmung des § 10 Abs. 6 Satz 1 KAG in der hier maßgeblichen Fassung vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) in ähnlicher Weise qualifiziert wie dies im Erschließungsbeitragsrecht durch den Begriff des "Erschlossenseins" (§§ 131 Abs. 1 Satz 1, 133 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch) geschehen ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, juris Rn. 15, m.w.N.).

    Die Ausbaubeitragspflicht hängt ebenfalls im Grundsatz davon ab, dass gerade wegen der ausgebauten Straße und der von ihr vermittelten Zugänglichkeit ein Grundstück qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbar ist (OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, juris Rn. 16).

    Gleiches gilt für Grundstücke, auf denen mehrere gewerbliche Aktivitäten betrieben werden, deren Zu- und Abgangsverkehr jeweils über unterschiedliche angrenzende Straßen abgewickelt wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, juris Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10323/07.OVG, KStZ 2008, 33, ESOVGRP) hängt die Frage, welcher Zugang nach Art und Beschaffenheit möglich sein muss, von der Nutzbarkeit des Grundstücks ab (OVG R-P, 6 A 10158/06.OVG, KStZ 2006, 171, ESOVGRP).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Es beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz zum Ausbaubeitragsrecht, nach der eine Ausnahme dann anzunehmen ist, wenn ein gemeindliches Verkehrskonzept (etwa ein Bebauungsplan) unterschiedliche Verkehrsanlagen zur Bewältigung des Gesamtverkehrs vorsieht, also Teilverkehre, die die Nutzung eines Grundstücks mit sich bringt, je unterschiedlichen Straßen zuordnet (OVG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06 - KStZ 2006, 171 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

    Der Pflicht zur Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge unterliegen zugängliche und qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbare (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06 -, KStZ 2006, 171) Buchgrundstücke (OVG Koblenz, Urteil vom 20. August 2001 - 6 C 10464/02 -, AS 30, 106) und - unter besonderen Voraussetzungen - wirtschaftliche Grundstückseinheiten (OVG Koblenz, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 6 A 11951/97 -, AS 26, 435 = KStZ 1998, 158).

    Der Beitragspflicht unterliegen zugängliche (§ 10a Abs. 1 Satz 2 KAG) und qualifiziert (baulich und/oder gewerblich) nutzbare (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG -, AS 33, 260 = KStZ 2006, 171) Buchgrundstücke (OVG RP, Urteil vom 20. August 2001 - 6 C 10464/02.OVG -, AS 30, 106 [108]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 6 A 10568/07

    Für Bahnhofsgrundstück müssen Anliegerbeiträge bezahlt werden

    Eine solche Aufteilung des angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwartenden Gesamtverkehrs auf unterschiedliche Verkehrsanlagen kann - wie hier geschehen - auf der Grundlage eines gemeindlichen Verkehrskonzepts erfolgen (vgl. auch OVG RP, 6 A 10158/06.OVG, ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 798/15

    Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von

    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz fordert für das Ausbaubeitragsrecht (Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG - NVwZ-RR 2007, 130) unter entsprechender Anwendung der Grundsätze des Erschließungsbeitragsrechts (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2001 - 6 A 11445/00.OVG - NVwZ-RR 2002, 266), dass auch eine Zweiterschließung grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können muss, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwarten ist.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz führt in dem Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06.OVG weiter aus, dass Teilverkehre des Gewerbegrundstücks wie beispielsweise der Fußgängerverkehr oder ein Teil des Kfz-Verkehrs die Beitragspflicht nicht begründen können, wenn es keine dazu passende planerische Entscheidung der Gemeinde gibt.

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10

    Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück,

    19 b) Ist danach in der Rechtsprechung des Senats der Vorteilsbegriff i. S. d. § 26 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Abs. 1 SächsKAG geklärt, hat die Rechtssache auch nicht die insoweit von der Klägerin behauptete grundsätzliche Bedeutung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, auch nicht deshalb, weil das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06 - (juris Rn. 14 bis 18 = KStZ 2006, 171 ff.) für das dortige Landesrecht einen anderen Vorteilsbegriff zugrunde gelegt und für eine Ausbaubeitragspflicht verlangt hat, dass auch eine Zweiterschließung grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können muss, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwarten ist.

    Die dagegen erhobenen Einwände der Klägerin greifen schon deshalb nicht, weil sie den abweichenden Vorteilsbegriff des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dessen Urteil vom 20. Juni 2006 - 6 A 10158/06 - (a. a. O.) zugrunde legen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

  • VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11

    Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2007 - 9 S 22.07

    Weiter Anlagenbegriff bei Straßenausbaubeiträgen

  • VG Köln, 10.11.2015 - 17 K 7898/13
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2006 - 9 LA 342/04

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für ein Hinterliegergrundstück bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2015 - 15 B 1092/14

    Rechtmäßigkeit der Einstufung der Fortführung einer Straße ab Beginn eines

  • VG Neustadt, 15.01.2015 - 1 L 1085/14

    Keine Aufrundung des Schätzungsbetrages bei Vorausleistungen auf den

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