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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01.OVG (https://dejure.org/2001,15698)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.09.2001 - 12 A 10023/01.OVG (https://dejure.org/2001,15698)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG (https://dejure.org/2001,15698)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umlegung der Kosten für eine Mülldeponie auf die Müllgrundgebühr

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1997 - 8 C 11986/93

    Krebserzeugende Stoffe; Müllverbrennung; Müllverbrennungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Die in der Hauptsache erhobenen Klagen wurden mit Urteil vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG - abgewiesen, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 25.98 - rechtskräftig wurde.

    Schließlich hat der 8. Senat im Hauptsacheverfahren in seinem Urteil vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG -, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 25.98 - rechtskräftig wurde, hinsichtlich der Frage der Dimensionierung der Anlage auf seine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vertretene Auffassung Bezug genommen.

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 B 25.98

    Abfallverbrennungsanlage; Minimierungsgebot; Emissionsbegrenzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Die in der Hauptsache erhobenen Klagen wurden mit Urteil vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG - abgewiesen, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 25.98 - rechtskräftig wurde.

    Schließlich hat der 8. Senat im Hauptsacheverfahren in seinem Urteil vom 12. November 1997 - 8 C 11986/93.OVG -, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 25.98 - rechtskräftig wurde, hinsichtlich der Frage der Dimensionierung der Anlage auf seine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vertretene Auffassung Bezug genommen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Hat der Beklagte aber für Selbstanlieferer gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche geschaffen, so ist er auch verpflichtet, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, KStZ 1999, 273).

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen sind, wenn der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1995 - 8 B 12379/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnte die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschlüssen vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG - und 16. März 1995 - 8 B 12379/94.OVG - ab.

    Des Weiteren hat derselbe Senat in seinem Beschluss vom 16. März 1995 - 8 B 12379/94.OVG -, der sich bereits mit der Situation nach der am 30. Dezember 1994 vom Anlagenbetreiber beantragten Änderungsgenehmigung wegen einer Reduzierung des Vorhabens auf zwei Verfahrenslinien mit entsprechend verringerter Durchsatzleistung befasste, unter anderem ausgeführt:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnte die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschlüssen vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG - und 16. März 1995 - 8 B 12379/94.OVG - ab.

    So hat der für Fragen des Abfallrechts zuständige 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz erstmals mit Beschluss vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG -, d.h. noch unter Bezugnahme auf die ursprüngliche Dimensionierung der Anlage mit 236.000 t/a, ausgeführt, dass im Zusammenhang mit der zugelassenen Dimensionierung der geplanten Anlage nichts für eine Verletzung des Abwägungsgebots spreche.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1999 - 8 B 12627/98

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallgemisch; Entsorgungspflicht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Sie steht auch im Gegensatz zu der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 13. Januar 1999 - 8 B 12627/98.OVG - und 3. Februar 1999 - 8 B 10134/99.OVG - vertretenen Rechtsmeinung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 8 B 10134/99

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Sie steht auch im Gegensatz zu der vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 13. Januar 1999 - 8 B 12627/98.OVG - und 3. Februar 1999 - 8 B 10134/99.OVG - vertretenen Rechtsmeinung.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Insbesondere ist aber auch darauf zu verweisen, dass die Auswirkungen des KrW-/AbfG mit all seinen Konsequenzen erst nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2000 (NVwZ 2000, 1178) deutlich geworden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.1991 - 12 A 11345/91

    Wasserversorgungsbeitrag; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Gemeinderatsbeschluß;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Für die danach erforderliche Entscheidung, ob von der eingeräumten Ermächtigung Gebrauch gemacht werden soll und in welcher Höhe bejahendenfalls Vorausleistungen erhoben werden sollen, ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ein entsprechender Beschluss des Kreistags des Beklagten ausreichend (Urteile vom 13. September 1983, AS 18, 236; 25. Juni 1991, AS 23, 230 und 31. Oktober 1991, KStZ 1992, 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01
    Sie wird auch von der Rechtsprechung anderer Obergerichte zu vergleichbaren Regelungen nicht akzeptiert (vgl. OVG Münster, NVwZ 1995, 1233).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2001 - 12 A 11979/00

    Beitragsmaßstab für Kommunalabgabe - Pauschalierung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 6 A 10460/18

    Wasserversorgung; Benutzungsgebühr; Kosten der Löschwasservorhaltung

    Bei der Löschwasservorhaltung handelt es sich um eine Vorhaltungsleistung im Gesamtinteresse (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG - esovgrp), sie dient der Allgemeinheit, ist aber nicht grundstücksbezogen (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. Oktober 1991 - 12 A 12682/90.OVG - esovgrp; so auch Mildner in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 09/2018, § 6 Rn. 807 d).

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Gebührengläubiger, wenn er - wie hier für den Bezug von Wasser über einen Wasseranschluss - gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche schafft, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG -, esovgrp; OVG RP, Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673; OVG RP, Urteil vom 25. November 1999 - 12 A 12472/98.OVG -, AS 28, 86 = KStZ 2001, 90).

  • VG Neustadt, 12.03.2018 - 4 K 958/17

    Einbeziehung von Kosten für die Löschwasservorhaltung in die

    Naheliegender sind wohl Kostenanteile von (mindestens) 5 Prozent (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 1983, a.a.O.) bzw. 3 Prozent (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, juris), die aber auch schon über der Erheblichkeitsschwelle des § 8 Abs. 4 Satz 1 KAG liegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG - und Urteil vom 25. November 1999 - 12 A 12472/98.OVG - KStZ 2001, 90).
  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1284/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Diese mit Gesetz vom 25. Juli 2005 (GVBl. S. 302) eingeführte Regelung hat als Ausgangspunkt eine gewisse Gestaltungsfreiheit des Einrichtungsträgers hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem er Kosten einer Abfallentsorgungsanlage in die Kostenkalkulation einstellt und begrenzt im Interesse der Rechtssicherheit die Berücksichtigungsfähigkeit derjenigen Nachsorgekosten, deren Eintritt vorhersehbar war, auf einen Zeitraum von zehn Jahren nach Stilllegung der Anlage (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 22. Dezember 2004, Landtags-Drucksache 14/3723 S. 25; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG -).
  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1194/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Diese mit Gesetz vom 25. Juli 2005 (GVBl. S. 302) eingeführte Regelung hat als Ausgangspunkt eine gewisse Gestaltungsfreiheit des Einrichtungsträgers hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem er Kosten einer Abfallentsorgungsanlage in die Kostenkalkulation einstellt und begrenzt im Interesse der Rechtssicherheit die Berücksichtigungsfähigkeit derjenigen Nachsorgekosten, deren Eintritt vorhersehbar war, auf einen Zeitraum von zehn Jahren nach Stilllegung der Anlage (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 22. Dezember 2004, Landtags-Drucksache 14/3723 S. 25; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG -).
  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 980/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Diese mit Gesetz vom 25. Juli 2005 (GVBl. S. 302) eingeführte Regelung hat als Ausgangspunkt eine gewisse Gestaltungsfreiheit des Einrichtungsträgers hinsichtlich des Zeitpunkts, zu dem er Kosten einer Abfallentsorgungsanlage in die Kostenkalkulation einstellt und begrenzt im Interesse der Rechtssicherheit die Berücksichtigungsfähigkeit derjenigen Nachsorgekosten, deren Eintritt vorhersehbar war, auf einen Zeitraum von zehn Jahren nach Stilllegung der Anlage (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 22. Dezember 2004, Landtags-Drucksache 14/3723 S. 25; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG -).
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