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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19.OVG   

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https://dejure.org/2020,10103
OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19.OVG (https://dejure.org/2020,10103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2020 - 3 A 11075/19.OVG (https://dejure.org/2020,10103)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2020 - 3 A 11075/19.OVG (https://dejure.org/2020,10103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 S 2 DG RP, § 11 Abs 2 S 1 DG RP, § 16 Abs 1 S 1 DG RP, § 16 Abs 1 S 2 DG RP, § 3 Abs 1 Nr 5 DG RP
    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • esovgrp.de

    LDG § 3,LDG § 3 Abs 1,LDG § 3 Abs 1 Nr 5,LDG § 11,LDG § 11 Abs 1,LDG § 11 Abs 1 S 2,LDG § 11 Abs 2,LDG § 11 Abs 2 S 1,LDG § 16,LDG § 16 Abs 1,LDG § 16 Abs 1 S 1,LDG § 16 Abs 1 S 2,StPO § 261
    Ahndung, Aussage, Beweiswürdigung, Bindung, Bindungswirkung, Dienstvergehen, Disziplinarrecht, disziplinarrechtliche Ahndung, Glaubhaftigkeit, Glaubwürdigkeit, Lehrer, Lösung, Lösungsbeschluss, Opfer, Revision, revisionsgerichtliche Überprüfung, Sachrüge, Schüler, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussage; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung; Dienstvergehen; Disziplinarrecht; disziplinarrechtliche Ahndung; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit; Lehrer; Lösungsbeschluss; Revision; revisionsgerichtliche Überprüfung; Sachrüge; Schüler; sexuelle Handlung; sexueller ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Sie sind insoweit weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Feststellungen zu treffen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98 Rn. 13; Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 und juris, dort Rn. 13, vom 25. Februar 2016 - 2 B 1.15 -, juris Rn. 7, vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 und juris, dort Rn. 10 f. sowie vom 8. März 2019 - 2 B 45.18 -, juris Rn. 8).

    Aus sonstigen vergleichbar gewichtigen Gründen können die Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils offenkundig unzureichend sein, wenn sie in einem entscheidungserheblichem Punkt unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 -, BVerwGE 112, 243 [245]; Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 und juris, dort Rn. 13 sowie vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 und juris, dort Rn. 13).

    Unabhängig von der im Fall des Beklagten unzureichenden Konkretisierung des hierauf bezogenen Vorbringens, dass "weitere" angehörte Schüler zu seinen "Gunsten" ausgesagt hätten - ohne Benennung der hiermit gemeinten Zeugen, des Aussageinhalts oder des Verfahrensabschnitts, in dem die Aussage getroffen worden sein soll - (vgl. zur Darlegungslast im gerichtlichen Disziplinarverfahren bei Geltendmachung der offenkundigen Unrichtigkeit der im Strafverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen: BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 -, vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - und vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 -, jeweils juris), fehlt jeglicher Anhaltspunkt für einen nach den oben dargestellten und auch hier zugrunde zu legenden Maßstäben relevanten Verstoß bei der Beweiswürdigung im landgerichtlichen Strafurteil.

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Eine solche Straftat ist - unabhängig vom Statusamt, das der Beamte innehat - geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums derart schwerwiegend zu beeinträchtigen, dass als Orientierung für die disziplinare Maßnahmebemessung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zugrunde gelegt werden kann (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 23 und 25 f.).

    Das gilt im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme eines vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Beamten ausnahmsweise widerlegen (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 31 ff., schon zum außerdienstlichen Besitz von kinderpornographischen Schriften, selbst bei geringer Anzahl oder niedrigschwelligem Inhalt).

  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Sie sind insoweit weder berechtigt noch verpflichtet, eigene Feststellungen zu treffen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98 Rn. 13; Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 und juris, dort Rn. 13, vom 25. Februar 2016 - 2 B 1.15 -, juris Rn. 7, vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 und juris, dort Rn. 10 f. sowie vom 8. März 2019 - 2 B 45.18 -, juris Rn. 8).

    Aus sonstigen vergleichbar gewichtigen Gründen können die Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils offenkundig unzureichend sein, wenn sie in einem entscheidungserheblichem Punkt unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind oder wenn Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 -, BVerwGE 112, 243 [245]; Beschlüsse vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 und juris, dort Rn. 13 sowie vom 30. August 2017 - 2 B 34.17 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 51 und juris, dort Rn. 13).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Beamten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 WD 25.04 -, juris Rn. 20 und vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 -, juris Rn. 48).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Ob das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und persönliche Integrität des betroffenen Beamten erschüttert oder gar zerstört ist, ist nach einem objektiven Maßstab, also aus der Perspektive eines objektiv und vorurteilsfrei den Sachverhalt betrachtenden Dritten zu prüfen und zu bewerten (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 2 WD 25.04 -, juris Rn. 20 und vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 -, juris Rn. 48).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Schließlich ist auch für eine Nachbewährung, die ohnehin eine Steigerung der Leistungen in fachlicher Hinsicht und eine in jeder Hinsicht beanstandungsfreie Führung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 49), kein Raum mehr, wenn das Vertrauensverhältnis - so wie hier - endgültig zerstört ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 71).
  • BVerwG, 27.05.2015 - 2 B 16.15

    Entscheidung des Dienstherrn und gerichtliche Disziplinarbefugnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 B 16.15 -, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Wegen des endgültigen Vertrauensverlusts ist es dem Kläger schließlich nicht zuzumuten, dem Beklagten eine andere Verwendung innerhalb des Beamtenverhältnisses zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - juris Rn. 5; OVG RP, Urteil vom 8. März 2016 - 3 A 10862/15.OVG - juris Rn. 83).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Schließlich ist auch für eine Nachbewährung, die ohnehin eine Steigerung der Leistungen in fachlicher Hinsicht und eine in jeder Hinsicht beanstandungsfreie Führung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 49), kein Raum mehr, wenn das Vertrauensverhältnis - so wie hier - endgültig zerstört ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 33.11 - juris Rn. 71).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19
    Die persönliche Integrität eines Beamten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 419/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Diagnose einer

  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2019 - 3 B 11532/19

    Beschwerde gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 Landesdisziplinargesetz - LDG -;

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten;

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BVerwG, 08.03.2019 - 2 B 45.18

    Entfernung eines Zollobersekretärs aus dem Dienst aufgrund der Verurteilung wegen

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

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