Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16762
OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10 (https://dejure.org/2010,16762)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.05.2010 - 10 A 10149/10 (https://dejure.org/2010,16762)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 (https://dejure.org/2010,16762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 978
  • DÖV 2010, 739
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Denn sie ist eine gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs, der das in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Alimentationsprinzip, das dem Beamten einen grundrechtsähnlichen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung vermittelt, in verfassungsgemäßer Weise überlagert (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 [815]; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, NVwZ-RR 2009, 487 [488]).

    Der Dienstherr muss hingegen für den Beamten, dessen Arbeitskraft ihm zu früh verloren gegangen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg Versorgungsleistungen erbringen und den Dienstposten vorzeitig nachbesetzen Der Beamte, der vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist, muss die Anrechnung des im vorzeitigen Ruhestand erzielten Erwerbseinkommens schon deshalb hinnehmen, weil er vorzeitig keinen Dienst mehr leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009, a.a.O mit Verweis auf BVerwGE 133, 25).

    Für diesen Fall entspricht die Anrechnung der Einkünfte dem Zweck des Vorteilsausgleichs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -,juris: "... die Anrechnung von Einkünften nach § 53 BeamtVG (entspricht) auch dann dem Zweck des Vorteilsausgleichs (...),.wenn sie durch Erwerbstätigkeiten erzielt werden, die ihrer Art nach Tätigkeiten entsprechen, die der Beamte im aktiven Dienst außerhalb der Dienstzeiten als genehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat").

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Denn sie ist eine gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs, der das in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Alimentationsprinzip, das dem Beamten einen grundrechtsähnlichen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung vermittelt, in verfassungsgemäßer Weise überlagert (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 [815]; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, NVwZ-RR 2009, 487 [488]).

    Der Dienstherr muss hingegen für den Beamten, dessen Arbeitskraft ihm zu früh verloren gegangen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg Versorgungsleistungen erbringen und den Dienstposten vorzeitig nachbesetzen Der Beamte, der vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist, muss die Anrechnung des im vorzeitigen Ruhestand erzielten Erwerbseinkommens schon deshalb hinnehmen, weil er vorzeitig keinen Dienst mehr leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009, a.a.O mit Verweis auf BVerwGE 133, 25).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Der enge zeitliche Zusammenhang zwingt nach der Lebenserfahrung zu der Schlussfolgerung, dass bei der Anschaffung/Errichtung zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat, wenn sich nicht aus ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - m.w.N. sowie Urteil vom 18. August 2009 - X R 25/06, beide juris).

    Die nach alledem zur Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung auch im Versorgungsrecht taugliche, dem Sinn und Zweck des § 53 BeamtVG entsprechende und dem Alimentationsprinzip und Art. 14 GG Rechnung tragende "Drei-Objekt-Grenze" dient zudem nicht nur im Steuerrecht, sondern auch im Rahmen der Ruhensberechnung der Verlässlichkeit der Rechtsordnung, indem sie eine gefestigte Handhabung zur Einordnung der Einkünfte bietet (vgl. zum Steuerrecht BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05

    Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Nur der insoweit verfolgte Vorteilsausgleich rechtfertigt daher die Einschränkung des Prinzips, dass die Alimentation - hier die Versorgung - ohne Rücksicht auf eigene Einkünfte zu gewähren ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 - sowie Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 - BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2006, - 15 B 05.3302 -, alle juris).
  • VGH Bayern, 31.07.2006 - 15 B 05.3302

    Soldatenrecht, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Nur der insoweit verfolgte Vorteilsausgleich rechtfertigt daher die Einschränkung des Prinzips, dass die Alimentation - hier die Versorgung - ohne Rücksicht auf eigene Einkünfte zu gewähren ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 - sowie Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 - BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2006, - 15 B 05.3302 -, alle juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10264/07

    Kürzung des Ruhegehalts eines frühpensionierten Landesbeamten wegen Einkünften

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat hierzu in seinem Urteil vom 10. August 2007 (Az.: 2 A 10264/07,- juris) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Denn sie ist eine gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs, der das in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Alimentationsprinzip, das dem Beamten einen grundrechtsähnlichen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung vermittelt, in verfassungsgemäßer Weise überlagert (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 [815]; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, NVwZ-RR 2009, 487 [488]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Nur der insoweit verfolgte Vorteilsausgleich rechtfertigt daher die Einschränkung des Prinzips, dass die Alimentation - hier die Versorgung - ohne Rücksicht auf eigene Einkünfte zu gewähren ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 - sowie Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 - BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2006, - 15 B 05.3302 -, alle juris).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Der enge zeitliche Zusammenhang zwingt nach der Lebenserfahrung zu der Schlussfolgerung, dass bei der Anschaffung/Errichtung zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat, wenn sich nicht aus ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - m.w.N. sowie Urteil vom 18. August 2009 - X R 25/06, beide juris).
  • Drs-Bund, 17.10.1996 - BT-Drs 13/5840
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Die ab dem 1. Januar 1999 erstmals vorgeschriebene Anrechnung von Erwerbseinkommen jeder Art (und nicht nur, wie zuvor, von im öffentlichen Dienst erzielten Einkünften des Versorgungsempfängers) erfolgte in Umsetzung des Ersten Berichtes der Bundesregierung über die im Kalenderjahr 1993 erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst sowie über die Entwicklung der Versorgungsausgaben in den nächsten 15 Jahren - sog. Versorgungsbericht - vom 17. Oktober 1996 (BT-Drucksache 13/5840).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - 3 A 222/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der höher bewerteten Aufgaben eines

    vgl. zu entsprechenden Fällen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 840/13

    Gewährung einer Zulage für einen Beamten durch Wahrnehmung eines höherwertigen

    vgl. zu entsprechenden Fällen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 3 A 629/13

    Anspruch eines Brandmeisters auf Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines

    vgl. zu entsprechenden Fällen z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 3 A 987/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes in Höhe des

    vgl. zu entsprechenden Fällen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 435/13

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf Gewährung einer Zulage nach § 46 BBesG;

    vgl. zu entsprechenden Fällen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
  • VG Minden, 10.12.2013 - 10 K 2966/12

    Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Beamten unter Berücksichtigung der Zeit des

    vgl. zu entsprechenden Fällen z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
  • VG Minden, 06.05.2014 - 10 K 3217/13

    Berücksichtigung der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter als

    vgl. zu entsprechenden Fällen z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10 -, DVBl. 2010, 978.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht