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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02.OVG   

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https://dejure.org/2003,5656
OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02.OVG (https://dejure.org/2003,5656)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2003 - 1 A 11997/02.OVG (https://dejure.org/2003,5656)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG (https://dejure.org/2003,5656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch einer im Geltungsbereich einer Denkmalzone gelegenen Umfassungsmauer; Selbstständige Bedeutung des Genehmigungsvorbehaltes; Verfassungskonforme Interpretation des Gesetzes im Lichte der Eigentumsgarantie; Geschütztes ...

  • uni-speyer.de PDF

    Denkmalschutzrecht

  • Judicialis

    DSchPflG § 5 Abs. 2; ; DSchPflG § 8 Abs. 1, 2. Halbsatz; ; DSchPflG § 9 Abs. 2; ; DSchPflG § 13; ; DSchPflG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; DSchPflG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; DSchPflG § 13... Abs. 1 Satz 2; ; DSchPflG § 14 Abs. 2

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Abbruch Ermessen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Genehmigung des Abbruchs eines Denkmals bei unzumutbarem Erhalt! (IBR 2003, 1144)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 664
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    Dieser Genehmigungsvorbehalt ist - was die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat - nicht dadurch hinfällig geworden, dass das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 2. März 1999 (BVerfGE 100, 226) die Bestimmung des § 13 Abs. 1 Satz 2 DSchPflG für unvereinbar mit Art. 14 Abs. 1 GG erklärt hat.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    Der Kläger verkennt dabei, dass die Beschränkung der Einsichtmöglichkeit auf die Zeiten des allgemeinen Publikumsverkehrs zulässig und in der Regel auch ausreichend ist (s. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980, DVBl 1981, 99).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 1 A 11013/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    An diesen Überlegungen hat der Senat aber in dem nachfolgenden Urteil vom 8. November 2001 - 1 A 11013/01.OVG - nicht mehr festgehalten und deshalb hieraus auch keine Konsequenzen für die Anwendbarkeit des § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchPflG gezogen.
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    Im Übrigen muss es ein Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, wenn ihm eine rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt wird, da Art. 14 Abs. 1 GG nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums schützt (vgl. BVerfGE 91, 294).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.1991 - 1 A 10294/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    Diese Ansicht hat der erkennende Senat bereits in seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 24. Januar 1991 - 1 A 10294/89 - vertreten.
  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    Für diese Auffassung spricht letztlich auch, dass den vom Senat im Urteil vom 25. Oktober 2001 geäußerten Bedenken durch eine verfassungskonforme Interpretation des Gesetzes im Lichte der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG Rechnung getragen werden kann (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1991, NVwZ 1992, 53).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 1 A 11012/01

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Abbruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2003 - 1 A 11997/02
    Nichts anderes lässt sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 2001 - 1 A 11012/01.OVG - entnehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 1 A 10178/05

    Denkmalgeschütztes Haus darf abgerissen werden

    Da die Genehmigungsvoraussetzungen des Satzes 2 aufgrund dessen entfallen sind, ohne dass der Gesetzgeber diesbezüglich die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte neue Regelung getroffen hat, muss die Denkmalschutzbehörde über einen Abbruchgenehmigungsantrag nunmehr nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes entscheiden (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -, veröffentlicht in ESOVG; dem folgend: Urteil des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 26. Mai 2004 - 8 A 12009/03.OVG -, BauR 2005, 535).
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Ob sich das Denkmal "selbst trägt" ist in Überstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH BW vom 11.11.1999 NuR 2000, 335 = BRS 62 Nr. 220 und OVG RhPf vom 6.11.2001 NVwZ-RR 2002, 267 = BRS 64 Nr. 208 = BauR 2002, 306; vom 21.8.2003 BauR 2004, 664; vom 26.5.2004 BauR 2004, 1124 und vom 30.3.2006 - 1 A 10178/05 - Juris; jeweils mit weiteren Nachweisen) mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu entscheiden.
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

    Im Herbst 2006 beantragte er die nach § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchPflG in der bis zum 9. Dezember 2008 gültigen Fassung erforderliche Genehmigung zum Abriss der Kapelle (zur teilweisen Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung vgl. BVerfGE 100, 226 sowie zu den Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 1 A 11012/01.OVG -, NVwZ-RR 2002, S. 267 ; Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -, juris Rn. 28; Urteil vom 26. Mai 2004 - 8 A 12009/03 -, juris Rn. 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03

    Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus

    Allerdings ist die Regelung über die Genehmigungsvoraussetzungen in § 13 Abs. 1 Nr. 2 DSchPflG nicht mehr anzuwenden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2001 - 1 A 11012/01.OVG -, AS 29, 219, ESOVG, BauR 2002, 306 sowie Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG - in ESOVG).

    Vielmehr hat die Denkmalschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes zu entscheiden, wobei die Genehmigung zum Abbruch des Denkmals in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmales nicht zumutbar ist (BVerfGE 100, 226 [247], OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05

    Mädlerpassage bleibt uneingeschränkt zugänglich

    Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei der Erteilung der Zustimmung um eine gebundene Entscheidung handelt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (Martin in: Martin/ Schneider/ Wecker/ Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.2000, BRS 63 Nr. 221; Urt. v. 4.6.1991, BRS 52 Nr. 127; VG Leipzig, Urt. v. 30.5.1996 - 4 K 146/95 -) mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1988, NVwZ-RR 1989, 230; für die Erteilung einer Abrissgenehmigung: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 26.5.2004, BauR 2005, 535; Urt. v. 21.8.2003, BauR 2004, 664).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09

    Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden

    Mit diesen nunmehr in der Änderungsfassung des Denkmalschutzgesetzes neu aufgenommenen Bestimmungen hat der Landesgesetzgeber weitgehend die nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (a.a.O.) entwickelte Rechtsprechung des erkennenden Senats nachvollzogen (s. zur Nachweispflicht: Urteile des erkennenden Senats vom 8. November 2001 - 1 A 11013/01.OVG und vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -, beide in ESOVG; zum Nachweis durch Wirtschaftlichkeitsberechnung: s. Urteil des Senats vom 30. März 2006 - 1 A 10178/05.OVG - in ESOVG).
  • VG Koblenz, 13.07.2006 - 1 K 308/06

    Kein Abriss des Templerhauses in Boppard

    Dabei ist auf das Areal als Ganzes und nicht etwa auf einzelne Gebäude abzustellen, da der Vertrag die drei Gebäude zu einer wirtschaftlichen Einheit verbindet (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 - auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG - beide nach juris).

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Mai 2004, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O.), braucht das Gericht ohne entsprechende Indizien der Beweisfrage auch nicht von Amts wegen nachzugehen.

  • VG Neustadt, 21.10.2003 - 5 K 989/02

    Denkmalgeschützte Häuser dürfen nicht abgerissen werden

    Weiter schließt sich das Gericht der Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz an, dass das Gesetz, nachdem es insbesondere in § 13 Abs. 1 Satz 1 keinerlei Regelung zu dem im Genehmigungsverfahren geltenden Entscheidungsmaßstab trifft, verfassungskonform dahin gehend zu interpretieren ist, dass die Denkmalschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abbruchantrag entscheiden muss und dass in den Fällen, in denen dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht mehr zugemutet werden kann, das Ermessen verfassungskonform dahin gehend auszuüben ist, dass die Genehmigung zum Abbruch des Denkmals zu erteilen ist (vgl. so das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - 1 A 10125/08

    Wohnbebauung in der Nähe der Burg Rheinfels in St. Goar zulässig

    Dabei ist dem Interesse an einem privatnützigen Gebrauch des Grundstückseigentums durch Errichtung eines Bauwerks mit dem ihm nach Art. 14 GG zukommenden Gewicht Rechnung zu tragen (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG - AS 30, 412).
  • VG Koblenz, 02.11.2006 - 1 K 857/06

    Denkmalschutzrechtliche Anordnung rechtmäßig

    Demzufolge könnten sie sich auf den Gesichtspunkt der Unwirtschaftlichkeit nur berufen, wenn ihnen der Nachweis gelänge, dass die Nutzung des gesamten Areals durch die Erhaltung der Schlosskapelle unwirtschaftlich würde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02 .OVG -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2005 - 2 L 272/02

    Zur Erhaltungspflicht eines Kulturdenkmals

  • VG Düsseldorf, 31.01.2008 - 9 K 448/07

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 K 415/08

    Inhalt und Umfang der Nachweispflicht eines Denkmaleigentümers bei Beantragung

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