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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17.OVG (https://dejure.org/2017,31919)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2017 - 2 B 11290/17.OVG (https://dejure.org/2017,31919)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG (https://dejure.org/2017,31919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen Stellenbesetzungsverfahren in Abhängigkeit von den Rügen im Auswahlverfahren

  • esovgrp.de

    BeamtStG § 9,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,LV Art 19,VwGO § 123,VwGO § 123 Abs 1,VwGO § 123 Abs 1 S 1,VwGO § 146,VwGO § 146 Abs 4,VwGO § 146 Abs 4 S 6,VwGO § 86,VwGO § 86 Abs 1
    Auswahl, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Beförderungsstelle, Beurteilung, Beurteilungsfehler, Beurteilungslücke, Beurteilungssystem, Beurteilungszeitraum, Darlegung, Darlegungslast, dienstliche Beurteilung, Fehler, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Die gerichtliche Prüfung hat sich dabei darauf zu beschränken, festzustellen, ob der Beurteiler von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegen konnte, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, NVwZ-RR 2008, 433; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; und vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, NVwZ 2016, 1654).

    Anhaltspunkte für die Annahme, der Direktor das Amtsgerichts Montabaur habe bei seiner Bewertung der dienstlichen Leistungen des Antragstellers gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, sei von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, habe die anzuwendenden Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegen konnte, verkannt bzw. allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt (vgl. zu diesem Prüfungsumfang: BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 [246]) bestehen nicht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Maßgebend ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, NVwZ 2013, 573; BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, NVwZ-RR 2012, 241; OVG RP, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 2 B 10611/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 141 und vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [32]).

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG - , AS 44, 30 [34]).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Nach Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 LV und § 9 BeamtStG haben Bewerber um eine Beförderungsstelle einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über ihre Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746; BVerwG, Urteil vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 102 [116]; OVG RP, Beschluss vom 29. August 2016 - 2 B 10648/16.OVG -, ZBR 2017, 209).

    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, AS 42, 108 [115 ff.]; OVG Nds., Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Das Gebot der Vermeidung von erheblichen Lücken zwischen einzelnen Beurteilungszeiträumen findet seine Rechtfertigung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der in beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern als Erkenntnismittel für einen Leistungs- und Eignungsvergleich noch vor sog. Hilfskriterien auch die Ergebnisse älterer dienstlicher Beurteilungen heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 und juris, seither stRspr).

    (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1; vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10; und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, Rn. 46; stRspr).

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Soweit der Antragsteller zum Beleg für die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. Mai 2012 - 1 A 499/09 -, juris) sowie des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 -, juris) verweist, gilt nichts anderes.

    Soweit vom Thüringischen Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 15. April 2014 das Postulat von stets einheitlichen Beurteilungszeiträumen der in Beförderungskonkurrenzen verwendeten dienstlichen Beurteilungen erhoben wird, liegt dem das mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbare Beurteilungssystem im Personalbereich der thüringischen Justiz zugrunde, in dem "aufgrund der richterrechtlichen Besonderheiten" Beurteilungen immer nur nach Ablauf von zwei, sieben und zwölf Jahren nach der Lebenszeiternennung erfolgen (ThürOVG, Beschluss vom 15. April 2014, a.a.O. Rn 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 1 A 499/09

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen fehlender Betrachtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Soweit der Antragsteller zum Beleg für die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. Mai 2012 - 1 A 499/09 -, juris) sowie des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 -, juris) verweist, gilt nichts anderes.

    In der zitierten Berufungsentscheidung wird lediglich als obiter dictum angedeutet, dass die Anknüpfung einer dienstlichen Beurteilung an den vorangegangenen Beurteilungszeitraum - wie es in dem Urteil heißt - "an Grenzen stoßen" könne, wenn im Ergebnis hierdurch ein zu langer, etwa mehrere periodische (Regel-)Beurteilungszeiträume überschreitender Zeitraum entstünde, der bei grundsätzlich gebotener vollständiger Ausschöpfung der Erkenntnismittel nicht mehr praktikabel handhabbar wäre und ggf. auch eine jedenfalls in einem Mindestmaß noch erforderliche Aktualität nicht mehr vollständig gewährleisten könnte (Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O., Rn. 54).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1996 - 10 A 13209/95

    Regelbeurteilung; Vorbeurteilung; Beurteilungslücke; Abänderung der dienstlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Der Senat hält vielmehr an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1994 - 2 A 12606/93.OVG - Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -, ZBR 2013, 95), die mit derjenigen des für das Bundes- und Richterrecht zuständigen 10. Senat des Gerichts übereinstimmt (Urteile vom 3. November 1995 - 10 A 11040/95.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP; vom 28. Juni 1996 - 10 A 13209/95.OVG -, AS 26, 210 [211]; und vom 15. Februar 2002 - 10 A 11751/01.OVG -, IÖD 2002, 134), fest.

    Eine Lücke in der Abfolge dienstlicher Beurteilungen ist deshalb von besonderen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation: OVG RP, Urteil vom 28. Juni 1996, a.a.O.) zu vermeiden (a).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Die gerichtliche Prüfung hat sich dabei darauf zu beschränken, festzustellen, ob der Beurteiler von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegen konnte, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, NVwZ-RR 2008, 433; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; und vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, NVwZ 2016, 1654).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, AS 42, 108 [115 ff.]; OVG Nds., Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 5 ME 116/14

    Endrundgehalt als maßgeblicher Bezugspunkt einer Streitwertberechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, IÖD 2015, 38 und juris; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, AS 42, 108 [115 ff.]; OVG Nds., Beschluss vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 13 S 2355/07

    Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Vergütungsfeststellungsbeschluss;

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - 2 A 10567/14

    Vergabe eines Beförderungsamtes - Bewerbungsverfahrensanspruch - Streitwert

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14

    Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13

    Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft;

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01

    Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1995 - 1 A 2881/91

    Fehlerhafte Regelbeurteilung; Erstellung einer Beurteilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 10 A 11751/01
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 2 L 3264/00

    Beamter; Beurteilung; Beurteilungslücke; Beurteilungsrichtlinie;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

    Das einmalige Auseinanderfallen von Beurteilungszeiträumen ist vor diesem Hintergrund als notwendiges Instrument zur Schaffung einheitlicher "Startbedingungen" für das neue Beurteilungs- und Beförderungssystem gerechtfertigt (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP und juris).

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [34]; Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

    Sie bleibt vielmehr zunächst so wie sie erstellt worden ist bestehen und ist aus der Personalakte des Betreffenden auch nicht zu entfernen OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017, a.a.O.).

    Diese Rechtsfolgenbetrachtung macht deutlich, dass wegen des erheblichen und gegebenenfalls sogar nicht mehr ausgleichsfähigen Vermögensschadens, den ein Beigeladener erleiden würde, wenn dem Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren allein wegen eines angeblichen Beurteilungsfehlers zu Unrecht stattgegeben wird, strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung der von einem Antragsteller geltend gemachten Beurteilungsfehler zu stellen sind (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [37 f.]; und vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

    Ist nach einem derart substantiierten Vortrag die Unterschiedlichkeit der Anwendung der nach den Beurteilungsrichtlinien einzuhaltenden Beurteilungsmaßstäbe zumindest möglich, so muss eine Beförderung des auf solcherart (möglicherweise) unterschiedlich angewandten Beurteilungsmaßstäben beurteilten Mitbewerbers vorläufig unterbleiben (OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [34]; Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

    Sie bleibt vielmehr zunächst so wie sie erstellt worden ist bestehen und ist aus der Personalakte des Betreffenden auch nicht zu entfernen OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017, a.a.O.).

    Diese Rechtsfolgenbetrachtung macht deutlich, dass wegen des erheblichen und gegebenenfalls sogar nicht mehr ausgleichsfähigen Vermögensschadens, den ein Beigeladener erleiden würde, wenn dem Eilantrag in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren allein wegen eines angeblichen Beurteilungsfehlers zu Unrecht stattgegeben wird, strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung der von einem Antragsteller geltend gemachten Beurteilungsfehler zu stellen sind (vgl. zum Vorstehenden: OVG RP, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG -, AS 44, 30 [37 f.]; und vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, juris).

    Ist nach einem derart substantiierten Vortrag die Unterschiedlichkeit der Anwendung der nach den Beurteilungsrichtlinien einzuhaltenden Beurteilungsmaßstäbe zumindest möglich, so muss eine Beförderung des auf solcherart (möglicherweise) unterschiedlich angewandten Beurteilungsmaßstäben beurteilten Mitbewerbers vorläufig unterbleiben (OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017, a.a.O.).

  • VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17

    Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher

    Eine Beurteilungslücke ist grundsätzlich auch bei Anlassbeurteilungen zu vermeiden (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 - und Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 - VG Lüneburg, Urteil vom 10. September 2003 - 1 A 253/01 - jeweils zitiert nach juris).

    Nur so ist gewährleistet, dass etwaige Leistungsschwankungen des Beamten während seines dienstlichen Werdeganges in positiver wie negativer Hinsicht erfasst werden können und dementsprechend ein aussagekräftiges Bild über seine Leistungsentwicklung abgegeben werden kann (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 -, a. a. O.).

    Ergänzend ist auszuführen, dass sich vorliegend angesichts desselben Stichtags der letzten Regelbeurteilung des Klägers und des Beigeladenen auch nicht das Problem einer fehlenden Vergleichbarkeit einer an den Regelbeurteilungsstichtag anknüpfenden Anlassbeurteilung stellt, die Beurteilungszeiträume vielmehr auch dann vollständig deckungsgleich wären (vgl. hierzu etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 -, juris).

  • VG Neustadt, 30.04.2020 - 1 L 206/20

    Notwendigkeit der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung und

    Die Antragstellerin muss im Eilverfahren gegen die Beförderungsentscheidung die Fehlerhaftigkeit der Beurteilung im Einzelnen substantiiert belegen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -) und zudem glaubhaft machen, dass eine Abänderung der Beurteilung Einfluss auf eine erneute Auswahlentscheidung haben kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -).

    Im Beförderungsverfahren ist entscheidend, dass der Dienstherr im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für vergleichbare dienstliche Beurteilungen sorgen muss, unter Beachtung des Anspruchs der Beamtinnen und Beamten darauf, dass Beurteilungslücken nur im Ausnahmefall entstehen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017, a.a.O.).

    Dieser Widerstreit ist grundsätzlich zugunsten des ersteren zu lösen - mit der Folge, dass durchaus unterschiedliche Beurteilungszeiträume in einem Beförderungsauswahlverfahren hinzunehmen sind (vgl. erneut OVG RP, Beschluss vom 21. August 2017, a.a.O.).

  • VG Gera, 11.03.2022 - 1 E 158/22
    Es muss daher bei aufeinanderfolgenden Beurteilungen der Beurteilungszeitraum grundsätzlich lückenlos an den vorherigen Zeitraum anknüpfen (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 - und Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 - Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 10. September 2003 - 1 A 253/01 - jeweils zitiert nach juris).

    Das Gebot der Vermeidung von erheblichen Lücken zwischen einzelnen Beurteilungszeiträumen findet seine Rechtfertigung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der in beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern als Erkenntnismittel für einen Leistungs- und Eignungsvergleich noch vor sog. Hilfskriterien auch die Ergebnisse älterer dienstlicher Beurteilungen heranzuziehen sind (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2018 - 2 B 11786/17

    Verzicht auf Dienstpostenbewertungen - Stellenbesetzung ohne Berücksichtigung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der auch nach den Umständen des konkreten Falles festgehalten wird, stehen unterscheidende Beurteilungszeiträume einer Tauglichkeit von dienstlichen Beurteilungen als Vergleichsgrundlage in einer beamtenrechtlichen Bewerberkonkurrenz nicht entgegen (vgl. Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 63).
  • VG Mainz, 16.07.2018 - 4 L 587/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

    Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn die Beurteilungen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für sich genommen hinreichend aktuell sind, die ihnen jeweils zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume ausreichend lang sind, um eine verlässliche Aussage zur Leistung, Eignung und Befähigung der Beurteilten zuzulassen, und keine sachlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich gerade die unterschiedlichen Beurteilungszeiträume zum Vor- oder Nachteil eines Bewerbers ausgewirkt haben (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 2.7.2014 - 10 B 10320/14.OVG -, esovg, vom 24.6.2016 - 10 B 10278/16.OVG -, m.w.N. und vom 21.8.2017 - 2 B 11290/17.OVG -, esovg Rn. 10 ff.).
  • VG Schleswig, 29.09.2020 - 12 B 33/20

    Recht der Bundesbeamten

    Grundsätzlich ist der Beamte unabhängig von früheren Beurteilungen und nur in Würdigung der im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen zu beurteilen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21. August 2017 - 2 B 11290/17 - juris, Rn. 42; Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 11352/17 - juris, Rn. 53).
  • VG Meiningen, 21.08.2020 - 1 E 1460/19

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen Zugrundelegung unzutreffender,

    Das Gebot der Vermeidung von erheblichen Lücken zwischen einzelnen Beurteilungszeiträumen findet seine Rechtfertigung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der in beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern als Erkenntnismittel für einen Leistungs- und Eignungsvergleich noch vor sog. Hilfskriterien auch die Ergebnisse älterer dienstlicher Beurteilungen heranzuziehen sind (Rh.-Pf. OVG, B. v. 21.08.2017 - 2 B 11290/17 -, juris, Rdnr. 12 unter Verweis auf BVerwG, U. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, juris).
  • VG Berlin, 19.10.2018 - 26 L 228.18

    Einstweilige Anordnung gegen die Besetzung der Stellen als qualifizierte

    Sie hat damit aber nicht glaubhaft gemacht, dass diese Einzelmerkmale fehlerhaft beurteilt wurden (zum Maßstab, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2017 - 2 B 11290/17.OVG -, NVwZ-RR 2018, 63 [66 Rn. 28 und 67 Rn. 33]).
  • VG Düsseldorf, 22.11.2021 - 26 L 2275/21
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