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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20.OVG (https://dejure.org/2021,21708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2021 - 7 A 11663/20.OVG (https://dejure.org/2021,21708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 7 A 11663/20.OVG (https://dejure.org/2021,21708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 53 BBesG, § 54 BBesG, § 93 Abs 1 S 4 SGB 8, § 93 Abs 3 SGB 8
    Auslandsmietzuschuss als Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Berechnung; Berücksichtigung; Einkommen; Einkommensberechnung; Einkommensgruppe; Einkünfte; immaterielle Belastungen; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Leistung; materieller Mehraufwand; Mietzuschuss; Pauschalabzug; Wohngeld; Zweck; ...

  • rechtsportal.de

    Sozialrechtliche Berücksichtigung von Mietzuschuss (und Auslandszuschlag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Es begegnet keinen Bedenken, wenn bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII auf die zum Sozialhilferecht entwickelte Zuflusstheorie (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 5 C 35/97 -, BVerwGE 108, 296 = juris, Rn. 14 ff.) zurückgegriffen wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 22/11 -, BVerwGE 144, 313 = juris, Rn. 18 f.).

    Vermögen ist dagegen das, was der Betreffende in der Bedarfszeit bereits hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296 = juris, Rn. 14).

    Einschränkend ist allerdings zu beachten, dass eine Leistung nicht schon dann zweckbestimmt ist, wenn sie aus einem bestimmten Rechtsgrund z.B. als Gegenleistung "für etwas" erfolgt, sondern sie muss final "zu etwas" geleistet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35/97 -, BVerwGE 108, 296 = juris, Rn. 12; OVG Nds, Urteil vom 14. August 2002 - 4 LB 128/02 -, juris, Rn. 28 zur Eigenheimzulage; LSG RP, Beschluss vom 19. Mai 2006 - L 3 ER 50/06 SO -, juris, Rn. 22 zur Eigenheimzulage), wobei nicht erforderlich ist, dass die Leistung entweder rechtlich oder faktisch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden kann oder darf (vgl. Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 83 SGB XII (Stand: 1. Februar 2020), Rn. 12).

  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 12 BV 09.2527

    Heranziehung zu Kostenbeitrag für Leistungen der Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Sinn und Zweck des § 93 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII ist es zu verhindern, dass Leistungen, die nach ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher Bestimmung für einen bestimmten Zweck erbracht werden, vom Hilfesuchenden für einen anderen Zweck eingesetzt werden müssen (vgl. BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 12 BV 09.2527 -, juris, Rn. 33).

    Da Mietkosten mithin zum allgemeinen Unterhaltsbedarf auch derjenigen Kostenbeitragspflichtigen gehörten, die kein Wohngeld bezögen und als Belastung nicht absetzbar seien (vgl. dazu OVG Nds, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 ME 2/10 -, juris), bestehe hier das geforderte Schutzbedürfnis der Leistung nicht, so dass die Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen angemessen sei (vgl. Schindler, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 93 Rn. 10; Krome in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 93 SGB VIII (Stand: 31. Mai 2021), Rn. 30; a.A BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 12 BV 09.2527 -, juris, Rn. 33: Der Ablehnung der Privilegierung stünde der klare Gesetzeswortlaut entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 128/02

    Eigenheimzulage ist sozialhilferechtlich anzurechnendes Einkommen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Einschränkend ist allerdings zu beachten, dass eine Leistung nicht schon dann zweckbestimmt ist, wenn sie aus einem bestimmten Rechtsgrund z.B. als Gegenleistung "für etwas" erfolgt, sondern sie muss final "zu etwas" geleistet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35/97 -, BVerwGE 108, 296 = juris, Rn. 12; OVG Nds, Urteil vom 14. August 2002 - 4 LB 128/02 -, juris, Rn. 28 zur Eigenheimzulage; LSG RP, Beschluss vom 19. Mai 2006 - L 3 ER 50/06 SO -, juris, Rn. 22 zur Eigenheimzulage), wobei nicht erforderlich ist, dass die Leistung entweder rechtlich oder faktisch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden kann oder darf (vgl. Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 83 SGB XII (Stand: 1. Februar 2020), Rn. 12).

    Von einer zweckbestimmten Leistung kann nur dann gesprochen werden, wenn in den Vorschriften, auf Grund derer die andere Leistung gewährt wird, festgelegt ist, hinsichtlich welcher Bedürfnisse des Empfängers diese andere Leistung gewährt wird (vgl. OVG Nds, Urteil vom 14. August 2002 - 4 LB 128/02 -, juris, Rn. 28 zur Eigenheimzulage).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Dementsprechend ordnet § 27 Abs. 2 Satz 2 GAD an, dass der aus eigenen Mitteln zu bestreitende Anteil der Wohnkosten die durchschnittlichen Aufwendungen für Wohnzwecke im Inland nicht übersteigen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14/13 -, juris, Rn. 10).

    Aus diesem Grund knüpft § 54 Abs. 1 Satz 1 BBesG an die Anerkennung der Notwendigkeit des Wohnraums die dienstrechtlich gebotene Folge, dass hierdurch verursachte Kosten vom Dienstherrn getragen werden müssen (vgl. Plog/Wiedow, BBG, Kommentar zum BBesG, Stand Juni 2018, § 54 Rn. 51), da, soweit Anforderungen an die Wohnung dienstlich veranlasst sind, es gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Alimentationsprinzip verstieße, wenn der Beamte diese selber tragen müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14/13 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Da Mietkosten mithin zum allgemeinen Unterhaltsbedarf auch derjenigen Kostenbeitragspflichtigen gehörten, die kein Wohngeld bezögen und als Belastung nicht absetzbar seien (vgl. dazu OVG Nds, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 ME 2/10 -, juris), bestehe hier das geforderte Schutzbedürfnis der Leistung nicht, so dass die Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen angemessen sei (vgl. Schindler, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 93 Rn. 10; Krome in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 93 SGB VIII (Stand: 31. Mai 2021), Rn. 30; a.A BayVGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 12 BV 09.2527 -, juris, Rn. 33: Der Ablehnung der Privilegierung stünde der klare Gesetzeswortlaut entgegen.
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Dem Beamten soll nicht zugemutet werden, diesen Aufwand aus den Dienstbezügen zu bestreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 5 C 12/12 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03

    Einkommen; Wohngeld als -; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Unterkunftsbedarf;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Diese rechtliche Einordnung steht auch in Einklang mit der Qualifizierung des mit dem Mietzuschuss vergleichbaren Wohngelds als zweckgebundene Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - L 3 ER 50/06

    Eigenheimzulage ist bei der Sozialhilfe als Einkommen anzurechnen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Einschränkend ist allerdings zu beachten, dass eine Leistung nicht schon dann zweckbestimmt ist, wenn sie aus einem bestimmten Rechtsgrund z.B. als Gegenleistung "für etwas" erfolgt, sondern sie muss final "zu etwas" geleistet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35/97 -, BVerwGE 108, 296 = juris, Rn. 12; OVG Nds, Urteil vom 14. August 2002 - 4 LB 128/02 -, juris, Rn. 28 zur Eigenheimzulage; LSG RP, Beschluss vom 19. Mai 2006 - L 3 ER 50/06 SO -, juris, Rn. 22 zur Eigenheimzulage), wobei nicht erforderlich ist, dass die Leistung entweder rechtlich oder faktisch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden kann oder darf (vgl. Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 83 SGB XII (Stand: 1. Februar 2020), Rn. 12).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 6 C 5.78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses nach § 54 BBesG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56/09 -, juris, Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1979 - 6 C 5/78 -, juris, Rn. 25; BT-Drs. 11/6543 S. 9 zu § 57).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - L 26 KR 17/20

    Beitragsbemessung; freiwillige Mitgliedschaft; Einnahme; Bundesbeamter im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20
    Ihm sei eine besondere und eigenständige Zweckbestimmung außerhalb des allgemein Lebensunterhalts nicht immanent (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. September 2020 - L 26 KR 17/20 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 10.10

    Einkommen; Einkommensberechnung; Geschwisterkindergeld; Herabstufung;

  • VG Würzburg, 18.05.2012 - W 3 K 11.139

    Kindergeld für Geschwister; (keine) Anrechnung als Einkommen; Familienzuschlag

  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

  • VGH Bayern, 18.06.1993 - 12 B 91.888
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2021 - 12 S 1431/19

    Ehe- und kinderbezogener Familienzuschlag als Einkommensbestandteil

    Dies hat das Verwaltungsgericht zu dem richtigen Schluss kommen lassen, dass der Familienzuschlag für den Kostenbeitrag einzusetzendes Einkommen ist (vgl. neben den vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Bayerischen VGH, Urteil vom 22.01.2013 - 12 BV 12.2351 -, juris Rn. 22, und des VG Würzburg, Urteil vom 18.05.2012 - W 3 K 11.139 -, juris, Rn. 22, auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2021 - 7 A 11663/20 -, juris Rn. 25).

    Eine Leistung wird auch dann nicht zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt, wenn die Verwendung einer generell-abstrakten Leistung im Belieben des Empfängers steht und die Leistung nicht individuell-konkret gezielt der Deckung eines bestimmten Bedarfs dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2021 - 7 A 11663/20 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

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