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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,21864
OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13.OVG (https://dejure.org/2013,21864)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2013 - 7 A 10485/13.OVG (https://dejure.org/2013,21864)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2013 - 7 A 10485/13.OVG (https://dejure.org/2013,21864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 2 Nr 4 BZRG, § 41 Abs 1 BZRG, § 41 Abs 3 S 1 BZRG, § 41 Abs 3 S 2 BZRG, § 51 Abs 1 BZRG
    Einbürgerungsantrag; Entmakelung einer im Bundeszentralregister eingetragenen Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Entmakelung einer Jugendstrafe durch die Einbürgerungsbehörde; Verkürzung der Tilgungsfrist und Einschränkung des Umfangs der Auskunftserteilung durch die Entmakelung einer Jugendstrafe

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, StAG § 12a Abs. 1 S. 1, BZRG § 51, BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a, BZRG § 47 Abs. 3 S. 1, JGG § 100, BZRG § 32 Abs. 2 Nr. 4
    Einbürgerung, Verwertungsverbot, Tilgungsfrist, Tilgungsreife, Jugendstrafe, Führungszeugnis, Strafmakel, Entmakelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Entmakelung einer Jugendstrafe durch die Einbürgerungsbehörde; Verkürzung der Tilgungsfrist und Einschränkung des Umfangs der Auskunftserteilung durch die Entmakelung einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    Die Verurteilung des Klägers ist wegen ihrer Entmakelung nicht etwa "nicht zu berücksichtigen", "unbeachtlich", "nicht mehr einbürgerungshinderlich " , "ohne Relevanz" oder "unerheblich" (so aber OVG Saarland, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris und teilweise AS 40, 238 ff.); die Beseitigung des Strafmakels nach § 97 oder § 100 JGG bei Jugendstrafen steht ihrer Tilgung im Bundeszentralregister nicht gleich (so aber Berlit in G K - StAR, Loseblatt, Stand Juli 2012, § 10 StAG Rn. 302).

    Dies berücksichtigt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. nicht.

    Von Letzterem ging in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Ausländerbehörde des Beklagten gemäß § 76 Abs. 1 und 4 AuslG 1990 i.V.m. Nr. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 5 der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) von dem Urteil des Amtsgerichtes Bingen am Rhein vom 28. November 2002 erfahren hatte und gemäß § 32 Abs. 1 StAG der Einbürgerungsbehörde des Beklagten durch die von dieser erbetenen Überlassung der den Kläger betreffenden Ausländerakte die diesbezüglichen personenbezogenen Daten übermittelt hatte, zu Recht jedoch auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 58 aus.

    Eine andere Sichtweise ist schließlich auch nicht etwa in den Fällen geboten, in denen der Strafmakel einer Jugendstrafe - anders als im vorliegenden Fall und im dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. zugrundeliegenden Fall - nach § 97 JGG als beseitigt erklärt worden ist, weil der Jugendrichter die Überzeugung erlangt hat, dass sich ein zu Jugendstrafe verurteilter Jugendlicher durch einwandfreie Führung als rechtschaffener Mensch erwiesen hat.

    Die Einwendungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 69 bis 74 gegen diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigen kein anderes Ergebnis.

    Zudem wird im Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. der eindeutige Wortlaut von § 41 Abs. 3 Satz 1 und § 51 Abs. 1 BZRG letztlich nicht beachtet.

    Die Revision ist zuzulassen, da diesem Urteil das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - a.a.O. und die Kommentierung von Berlit entgegenstehen, da sich - soweit ersichtlich - der für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit der Frage, ob § 41 Abs. 3 Satz 1 BZRG über ein Auskunftserteilungsverbot hinaus auch ein zumindest eingeschränktes Berücksichtigungsverbot darstellt, noch nicht befasst hat und da der Rechtssache daher im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 5.97

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungs- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    1 lit. f BZRG zu einer Verkürzung der Tilgungsfrist (so dessen Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 5.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8 S. 14 ).

    So trifft es zunächst nicht zu, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 5.97 - a.a.O. die Beseitigung des Strafmakels einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe nach § 100 JGG nur deswegen als einer Ausweisung nicht entgegenstehend erachtet habe, weil es nach seiner damaligen Rechtsprechung zur Beurteilung von deren Rechtmäßigkeit auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abgestellt habe, die jedoch vor der Beseitigung des Strafmakels ergangen sei.

  • BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    festgehalten und ergänzend ausgeführt, die Rechte des Betroffenen würden dadurch nicht verkürzt, da das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG gegenüber der Ausländerbehörde unabhängig davon wirke, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten habe, und da daneben der Löschungsanspruch nach § 91 Abs. 2 AufenthG hinsichtlich der Daten trete, die von öffentlichen Stellen übermittelt worden seien und für eine anstehende und voraussichtlich auch für eine spätere ausländerrechtliche Maßnahme nicht erheblich werden könnten (vgl. dessen Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    nur für getilgte und tilgungsreife Eintragungen bestehe, nicht aber für Vorgänge, über die aus dem Register nur beschränkt Auskunft erteilt werde (vgl. dessen Beschluss vom 14. Februar 1984 - 1 B 10.84 - NJW 1984, 1315 [1316] ).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    März 2004 - 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bade n -Württemberg vom 12. September 2002 - 13 S 880/00 - EzAR 271 Nr. 37 S. 4 f., in dem unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1997 eine Jugendstrafe, obwohl deren Strafmakel als beseitigt erklärt worden war, einer Einbürgerung entgegengehalten worden war, insoweit ohne eigene Begründung als rechtmäßig bestätigt.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    Mit zwölf Monaten wird die Grenze des § 1 2 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG überdies um das Vierfache und damit nicht etwa nur "geringfügig" im Sinne von § 1 2 a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5 .11 - BVerwGE 142, 145 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 7 A 10485/13
    März 2004 - 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bade n -Württemberg vom 12. September 2002 - 13 S 880/00 - EzAR 271 Nr. 37 S. 4 f., in dem unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1997 eine Jugendstrafe, obwohl deren Strafmakel als beseitigt erklärt worden war, einer Einbürgerung entgegengehalten worden war, insoweit ohne eigene Begründung als rechtmäßig bestätigt.
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