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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,1347
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10.OVG (https://dejure.org/2010,1347)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2010 - 8 A 10559/10.OVG (https://dejure.org/2010,1347)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG (https://dejure.org/2010,1347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 61 BauO RP, § 70 Abs 1 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP, § 64 Abs 1 VwVG RP, § 66 Abs 1 VwVG RP
    Nutzungsuntersagung eines Bordells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Abgrenzung von Wohnungsprostitution und bordellartigem Betrieb; Rechtliche Anforderungen an ein ermessensfehlerfreies Einschreiten gegen Prostitutionsbetriebe nach geänderter Verwaltungspraxis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien zur Abgrenzung von Wohnungsprostitution und bordellartigem Betrieb; Rechtliche Anforderungen an ein ermessensfehlerfreies Einschreiten gegen Prostitutionsbetriebe nach geänderter Verwaltungspraxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsuntersagung gegen Prostitutionsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Wohnungsbordell in der Kleinstadt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prostitutionsbetrieb innerhalb Stadtgebiet verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordellartiger Betrieb in Reihenhaus unzulässig - Stadt darf Prostitutionsbetrieb aufgrund Verstoßes gegen Sperrbezirksverordnung verbieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 757
  • DVBl 2010, 1121
  • DÖV 2010, 1030
  • BauR 2010, 1634
  • ZfBR 2010, 807
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Eine bauordnungsrechtliche Verfügung kann den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen, wenn sie angesichts einer Vielzahl verschiedenartiger baurechtswidriger Zustände ohne nachvollziehbares Eingriffskonzept ergeht (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1999 - 1 A 10091/99.OVG -, ESOVGRP; HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 UE 721/87 -, juris, Rn. 49).

    Nach dem oben Gesagten ist ferner nicht zu beanstanden, dass die Beklagte nach der intern spätestens im Oktober 2008 beschlossenen Änderung der Verwaltungspraxis den Fall der Klägerin als ersten ihr bekannt gewordenen Fall einer Betriebsneuerrichtung durch Standortwechsel aufgegriffen hat; es ist im Gegenteil sogar sachgerecht, gegen eine sich anbahnende Neueröffnung eines Prostitutionsbetriebs umgehend nach Bekanntwerden einzuschreiten, bevor eine Verfestigung des (auch bau-)ordnungswidrigen Zustands eintritt; die Behörde braucht mit dem ersten Einschreiten insbesondere nicht abzuwarten, bis sie alle einschlägigen Betriebe im Stadtgebiet ermittelt hat und ihr eine vollständige Bestandsaufnahme möglich ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1991, a.a.O., Rn. 49, m.w.N.).

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Andererseits muss die Behörde nicht abwarten, bis ihr in jeder Hinsicht ein umfassenden und systematisches Eingreifen möglich ist; sie handelt auch dann noch systemgerecht, wenn sie einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05

    Prostitution im Rhein-Pfalz-Kreis verboten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Indessen handelt es sich bei § 1 der SperrbezirksVO keineswegs um eine ausschließlich verhaltensbezogene Norm; vielmehr erfasst die SperrbezirksVO mit dem Verbot der Prostitution in jeder Form auch die Nutzung von baulichen Anlagen zu diesem Zweck und weist daher jedenfalls auch einen hinreichenden Anlagenbezug auf, so dass sie als sonstige öffentlich-rechtliche Vorschrift im Sinne der §§ 70 Abs. 1, 81 Satz 1 LBauO einzustufen ist (so auch bereits OVG RP, Beschluss vom 13. März 2006, NVwZ-RR 2006, S. 611 und juris, Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07

    Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Mangels Einholung der nach § 61 LBauO für die Nutzungsänderung von der bisherigen Wohnnutzung zu einer gewerblichen Nutzung für Zwecke der Prostitutionsausübung erforderlichen Baugenehmigung ist das Vorhaben der Klägerin formell baurechtswidrig, was für den Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung grundsätzlich bereits ausreicht (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007, LKRZ 2007, S. 193 und juris, Rn. 10; Lang, in: Jeromin/Lang/Schmidt, LBauO-Kommentar, 2. Aufl., § 81, Rn. 62 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Ebenso ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die Behörde zunächst nur Fälle aufgreift, in denen eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes droht; so können etwa neue Schwarzbauten vor alten aufgegriffen werden (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, S. 249 und juris, Rn. 25, m.w.N.).
  • VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06

    Androhung eines weiteren Zwangsgeldes ohne vorherige Beitreibung eines bereits

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Die Androhung des weiteren Zwangsgeldes setzt zudem nach § 66 LVwVG nicht (mehr) voraus, dass das zuvor festgesetzte erste Zwangsgeld beigetrieben wurde oder dies erfolglos versucht wurde (so zutreffend VG Trier, Urteil vom 30. August 2006 - 5 K 234/06.TR - ESOVGRP).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Bausenate des erkennenden Gerichtshofs setzt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne d. § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO mit Rücksicht auf den durch Art. 14. GG gewährten Bestandschutz voraus, dass die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstößt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537; Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, juris; Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37; anders die - soweit ersichtlich - einhellige Ansicht der anderen Oberverwaltungsgerichte zu den inhaltsgleichen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen, vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.06.2018 - 2 CS 18.960 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.06.2016 - 1516/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.06.2010 - 8 A 10559/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 461/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.06.2020 - OVG 2 S 77.19 -, juris, und v. 15.05.2020 - OVG 2 S 17/20 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.10.2018 - 2 M 71/18 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18.06.2014 - 2 B 209/14 -, juris; sowie die Rechtsprechungsübersichten bei Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand November 2019, § 65 Rn. 156, und Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 137. EL Juli 2020, Art. 76 Rn. 282).
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19

    Aus für Nordkorea-Hostel

    Sie ist dann geeignete sowie gegenüber bau- und polizeirechtlicher Generalklausel vorrangige Rechtsgrundlage, wenn durch die Nutzung einer baulichen Anlage Vorschriften verletzt werden, die ihrerseits einen hinreichenden Anlagenbezug aufweisen (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10 -, juris Rn. 29), mithin ein "Baurechtsverstoß" (so Keller in Spannowsky/Saurenhaus, BeckOK BauordnungsR, BauO NRW, 2. Ed. 1. August 2019, § 82 Rn. 23) vorliegt und dadurch eine im direkten Zusammenhang mit der Anlage stehende - anlagenbezogene - Gefahr begründet wird (OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen

    Ohnehin begründet selbst eine langjährige Duldung von Pflichtverletzungen durch eine Behörde kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Pflichtverletzungen fortgesetzt werden können; die Duldung befreit zudem auch nicht die Behörde von deren Pflicht, hiergegen vorzugehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1992 - 1 B 50/92; OVG RP, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10.OVG).

    Er handelt im Übrigen auch dann noch systemgerecht, wenn er einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung seiner Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (OVG RP, Urteil vom 23.6.2010, a.a.O.).

  • VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14

    Keine Wohnungsprostitution in Trier

    Für die Wohnungsprostitution ist typisch, dass die Prostituierten in dem betreffenden Gebäude wohnen, die gewerbliche Betätigung zu Prostitutionszwecken nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude nicht "das Gepräge gibt", also dass sie untergeordnet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10560/13

    Bauvorbescheid; Einfügen in nähere Umgebung; Wohnungsprostitution; bordellartiger

    Die mit einer solchen bordellähnlichen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") führen zu einer das Wohnen i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG - Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, BRS 71 Nr. 191; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, GewA 2003, 496).

    So ist für die Wohnungsprostitution typisch, dass die gewerbliche Betätigung zu Prostitutionszwecken nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht das Gepräge gibt (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG - VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002 - 4 S 149/01 -, GewA 2003, 496 und juris, Rn. 23 f. m.w.N.).

  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15

    Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig

    Auf tatbestandlicher Seite erfordert dies allein die formelle Rechtmäßigkeit der baulichen oder sonstigen Anlage (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG -, juris Rn. 3, sowie Urteile vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG -, NVwZ-RR 2010, 757 = juris Rn. 26, und vom 22. Mai 1996 - 8 A 11880/95.OVG -, AS 25, 313 = juris Rn. 19).

    In diesem Zusammenhang erfährt die materielle Rechtsmäßigkeit des Vorhabens Bedeutung, denn der Erlass einer Nutzungsuntersagung erweist sich regelmäßig dann als unverhältnismäßig, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. OVG RP, Urteile vom 23. Juni 2010, a.a.O. = juris Rn. 27, und vom 22. Mai 1996, a.a.O. = juris Rn. 21) oder Bestandsschutz besteht (vgl. Jeromin, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 81 Rn. 65 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 08.01.2014 - 2 A 437/13

    Baugenehmigung für Bordell: Einordnung der Umgebungsbebauung als

    Neben den Erfordernissen, dass die Tätigkeit nach außen nur "wohnähnlich" in Erscheinung treten und, auch das ist hier übrigens offensichtlich zu verneinen - nach "innen" dem Gebäude, in dem die Prostitution stattfindet, nicht das "Gepräge" geben darf,(vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 19.5.1999 - 26 ZB 99.770 -, BRS 62 Nr. 73, und VGH Mannheim, Beschluss vom 24.7.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496, und Urteil vom 13.2.1998 - 5 S 2570/96 -, BRS 60 Nr. 75, wonach ein Bordell und keine Wohnungsprostitution vorliegt, wenn die Räume einer Wohnung durch mehrere Prostituierte ausschließlich zur Ausübung der Prostitution genutzt werden, ohne dass die Prostituierten dort auch wohnen, und ein solcher Betrieb auch in einem Mischgebiet typischerweise unzulässig ist, OVG Koblenz, Beschluss vom 16.9.2013 - 8 A 10560/13 -, bei juris, wonach die Wohnungsprostitution dadurch gekennzeichnet ist, dass in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen existieren, von denen eine oder wenige an Personen vermietet sind, die dort neben der Wohnnutzung auch der Prostitution nachgehen) setzt die Annahme einer Wohnungsprostitution zunächst einmal - schon - begrifflich voraus, dass die Prostituierten in dem konkreten Haus wohnen.(vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 10.9.2010 - 7 A 1057/10 -, und vom 19.7.2007 - 7 E 623/07, jeweils bei juris, OVG Koblenz, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10 -, BauR 2010, 1634) Schon das ist hier nicht der Fall.
  • VG Regensburg, 14.07.2011 - RO 7 K 10.2261

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betrieb

    Wohnungsprostitution setzt voraus, dass die Prostituierten in der Wohnung, in der sie ihr Gewerbe ausüben, auch wohnen und zwar über einen längeren Zeitraum als nur wenige Wochen oder Monate; die gewerbliche Nutzung darf nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung treten und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht das Gepräge geben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.1999, Az. 26 ZB 99.770; BayVGH, Beschl. v. 16.5.2008, Az. 9 ZB 07.32...; OVG Koblenz, Urt. v. 23.6.2010, Az. 8 A 10559/10; VGH Mannheim, Urt. v. 24.7.2002, Az. 5 S 149/01; OVG Münster, Beschl. v. 10.9.2010, Az. 7 A 1057/10 jeweils m.w.N.).

    Bei einem Bordell oder bordellartigen Betrieb handelt es sich wegen der typischen Auswirkungen auf die Nachbarschaft ("milieubedingte Unruhe") aber um gewerbliche Betriebe, die das Wohnen wesentlich stören und die deshalb nicht mischgebietsverträglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.1999, Az. 26 ZB 99.770; BayVGH, Beschl. v. 16.5.2008, Az. 9 ZB 07.32...; OVG Koblenz, Urt. v. 23.6.2010, Az. 8 A 10559/10 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10558/13

    Baugebietsverträglichkeit; bordellartiger Betrieb; Typisierung

    Die mit einer solchen bordellähnlichen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") führen zu einer das Wohnen i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG - Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, BRS 71 Nr. 191; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, GewA 2003, 496).
  • VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19

    Prüm: Keine nachträgliche Baugenehmigung für "Club St. Tropez"

    Da vorliegend die begehrte Nutzungsänderungsgenehmigung auch aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann, ist die Nutzungsuntersagung zudem wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit der geänderten Nutzung nicht unverhältnismäßig (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10 -, juris).
  • VG Würzburg, 20.01.2016 - W 4 S 15.1466

    Unzulässige Nutzungsänderung eines Wohn- und Bürogebäudes in einen bordellartigen

  • VG Neustadt, 25.04.2022 - 3 K 412/21

    Aufsicht über Rechtsdienstleistungen; hinreichend genaue Bezeichnung von bei

  • VG Neustadt, 19.05.2011 - 4 K 225/11

    Keine Sperrzeitverkürzung für Spielhalle in Kaiserslautern

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 14.1300

    Nutzungsuntersagung gegen Bordell wegen formeller Rechtswidrigkeit

  • VG Neustadt, 24.09.2019 - 5 K 576/19

    Erteilung eines Bauvorbescheids; Abgrenzung von Wohnungsprostitution und

  • OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14

    Nutzungsuntersagung bei illegaler Wohnungsprostitution - Wohnungsprostitution;

  • VG Neustadt, 16.07.2012 - 4 K 316/12

    Zwangsgeldfestsetzung

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